Friseurmeister

friseurmeister
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Berufsbild

Friseurmeister organisieren die Abläufe der Tätigkeiten, beraten Fachkräfte und sind zuständig für die Ausbildung im Betrieb. Ihnen obliegen kaufmännische und verwaltende Aufgaben, Verhandlungen mit Lieferanten, Kalkulationen von Angeboten, Erledigung des unternehmensbezogenen Schriftverkehrs und Information von Kunden.

In den Friseursalons betätigen sie sich auch selbst, schneiden Haare und gestalten Frisuren entsprechend den Kundenwünschen und Modetrends. Zudem führen sie auch kosmetische Behandlungen durch. Wer einen Friseurbetrieb als Selbständiger führt, entwickelt die unternehmerischen Grundsätze und bestimmt die Art und den Umfang der Investitionstätigkeit. Der Eigentümer eines Friseursalons entscheidet auch über die Auswahl des Personals und kontrolliert den wirtschaftlichen Betriebserfolg.

Für viele Friseure besteht ein Anreiz, die Meisterprüfung abzulegen, um sich mit einem eigenen Salon selbständig zu machen. Der Meisterbrief ist im Friseurhandwerk obligatorisch, um einen eigenen Friseursalon zu eröffnen. Es bestehen aber Ausnahmen. Eine Ausübungsberechtigung kann man nach § 7b der Handwerksordnung (HwO) erhalten.

Folgende Voraussetzungen sind dabei zu erfüllen:

  • Erfolgreich abgeschlossene Gesellenprüfung im Friseurhandwerk
  • Mindestens sechsjährige Gesellentätigkeit im Friseurhandwerk, davon eine mindestens vierjährige Beschäftigung in Führungsfunktion
  • Kaufmännische und rechtliche Grundkenntnisse, die gegebenenfalls durch eine formlose Sachkundeprüfung nachgewiesen werden können

Die Ausnahmeregelung gestattet zwar die Eröffnung eines Friseursalons, aber gibt nicht die Befugnis auszubilden oder einen Meistertitel zu führen. Antragsformulare sind bei der zuständigen Handwerkskammer erhältlich. Der Meisterkurs vermittelt wichtige betriebswirtschaftliche Grundlagen, die bei der täglichen Arbeit als Leiter eines Friseursalons notwendig sind. Wer einen Friseursalon mit vorliegendem Meisterbrief eröffnet, verfügt über die erforderlichen Fachkenntnisse, kann ausbilden und außerdem beim Kundenkreis mit dem Meistertitel werben.

Ausbildung

Voraussetzung für die Zulassung zur Meisterprüfung im Friseurhandwerk ist in der Regel die Gesellenprüfung als Friseur.

Regelung der Ausbildung / Ablauf

Fachpraktischer Teil

Zu diesem Teil der Meistervorbereitung gehören: Schneiden der Haare, Rasur, Schneiden des Bartes, Frisuren, Make-up, Kosmetik und Färben der Haare.

Die Inhalte umfassen im Einzelnen:

  • Haarschnitte, Frisuren und Make-up entwerfen und anbieten
  • Haar und Haut im Hinblick auf Möglichkeiten der kosmetischen Behandlung untersuchen und beurteilen
  • haarfarbverändernde sowie haarstrukturverändernde Maßnahmen durchführen
  • Haarschnitte sowie Rasuren und Bartschneiden ausführen
  • Frisuren mit unterschiedlichen Methoden einschließlich Haarersatz und -schmuck gestalten
  • einen Haarvollersatz und -teilersatz anpassen, reparieren, reinigen, pflegen, färben

Fachtheoretischer Teil

Der zweite Teil des Lehrgangs umfasst folgende Themen: Durchführung von Kundenberatungen, Überprüfung von Kostenstrukturen sowie Aufgaben der Personalverwaltung und des Qualitätsmanagements.

Die Inhalte umfassen im Einzelnen:

  • Haar und Haut beurteilen und entsprechende Behandlungspläne aufstellen
  • Wirkungsweise und Inhaltsstoffe unterschiedlicher pflegender und kosmetischer Produkte einschätzen
  • Methoden der Haarfärbung und Haarstrukturveränderung anwenden
  • Kundenberatungen optimieren
  • betriebliche Kosten und Kennzahlen ermitteln, Kostenstrukturen überprüfen
  • Marketingmaßnahmen zur Kundenpflege und -gewinnung erarbeiten
  • das betriebliche Qualitätsmanagement planen
  • Personalverwaltungsaufgaben kennenlernen
  • Betriebswirtschaftlicher, kaufmännischer und rechtlicher Bereich
  • Berufs- und arbeitspädagogischer Bereich

Dauer der Ausbildung

Als Vollzeitkurs nimmt der Meisterkurs etwa zwei bis drei Monate in Anspruch. Berufsbegleitende Meisterkurse dauern können je nach Umfang bis zu zwei Jahre dauern.

Abschluss

Der Meisterkurs endet mit einer theoretischen und praktischen Prüfung vor der zuständigen Handwerkskammer. Außerdem wird ein Meisterstück vorgeführt. Im Friseurhandwerk geht es um Haarschnitte sowie das Auflegen von Make-up anhand eines Themas.

Ausblick nach der Ausbildung

Als Friseurmeister besteht dann die Möglichkeit einen Salon zu leiten oder seinen eigenen Salon zu eröffnen. In diesem Fall ist es zu empfehlen sich ebenfalls betriebswirtschaftliches Wissen anzueignen.

Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten im Berufsbild

Weiterbildungen umfassen neue Färbetechniken oder Schnitttechniken. Man lernt neue Make-up-Erzeugnisse kennen oder wie sich das Friseur-Angebot um modische Typberatung ergänzen lässt. Beispiele für willkürliche Fortbildungen sind: geschichtliche Frisuren, hochgesteckte Frisuren, Make-up-Artist, Haarschnitte für Herren, Verlängerung der Haare, Modeberatung, Techniken des Fönens.

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