Inhaltsverzeichnis

Berufsbild
Friseurmeister organisieren die Abläufe im Salon, leiten Fachkräfte an und sind für die Ausbildung im Betrieb verantwortlich. Zu ihren Aufgaben zählen kaufmännische und verwaltende Tätigkeiten: Verhandlungen mit Lieferanten, die Kalkulation von Angeboten, der betriebliche Schriftverkehr und die Beratung der Kundschaft.
Im Salon arbeiten sie in der Regel weiter selbst am Kunden, schneiden Haare, gestalten Frisuren nach Kundenwunsch und Modetrend und führen kosmetische Behandlungen durch. Wer einen Friseurbetrieb selbstständig führt, legt die unternehmerische Ausrichtung fest, entscheidet über Investitionen, wählt das Personal aus und behält den wirtschaftlichen Erfolg im Blick.
Für viele Friseurinnen und Friseure ist die Meisterprüfung der Weg in die Selbstständigkeit mit eigenem Salon. Das Friseurhandwerk zählt zu den zulassungspflichtigen Handwerken der Anlage A der Handwerksordnung (HwO); der Meisterbrief ist daher grundsätzlich Voraussetzung, um einen eigenen Salon zu eröffnen. Es gibt jedoch Ausnahmen: Über eine Ausübungsberechtigung nach § 7b HwO ist die Gründung auch ohne Meisterbrief möglich.
Voraussetzungen für die Ausübungsberechtigung nach § 7b HwO
- erfolgreich abgeschlossene Gesellenprüfung im Friseurhandwerk
- insgesamt sechs Jahre Tätigkeit im Friseurhandwerk, davon mindestens vier Jahre in leitender Stellung
- die notwendigen kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse
Die Ausübungsberechtigung erlaubt die Eröffnung und selbstständige Führung eines Friseursalons, verleiht aber weder den Meistertitel, noch berechtigt sie automatisch zur Ausbildung von Lehrlingen – dafür ist eine Ausbildereignung nachzuweisen. Anträge nimmt die zuständige Handwerkskammer entgegen. Wer dagegen mit Meisterbrief gründet, verfügt über die vollständige fachliche Qualifikation, darf ausbilden und kann mit dem Meistertitel werben.
Meistervorbereitung und Prüfung
Voraussetzung für die Zulassung zur Meisterprüfung ist in der Regel die bestandene Gesellenprüfung als Friseur. Die Meisterprüfung im Handwerk gliedert sich in vier selbstständige Teile.
Teil I – Fachpraxis
Der praktische Teil dreht sich um die typischen Arbeiten im Salon: Haarschnitte, Rasur und Bartgestaltung, Frisuren, Coloration sowie dekorative Kosmetik und Make-up. Schwerpunkte sind unter anderem:
- Haarschnitte, Frisuren und Make-up entwerfen und anbieten
- Haar und Haut im Hinblick auf Möglichkeiten der kosmetischen Behandlung untersuchen und beurteilen
- haarfarbverändernde sowie haarstrukturverändernde Maßnahmen durchführen
- Haarschnitte sowie Rasuren und Bartschneiden ausführen
- Frisuren mit unterschiedlichen Methoden einschließlich Haarersatz und -schmuck gestalten
- einen Haarvollersatz und -teilersatz anpassen, reparieren, reinigen, pflegen und färben
Teil II – Fachtheorie
Der fachtheoretische Teil vertieft das fachliche Wissen rund um Haar, Haut, Produkte und Kundenberatung. Schwerpunkte sind unter anderem:
- Haar und Haut beurteilen und entsprechende Behandlungspläne aufstellen
- Wirkungsweise und Inhaltsstoffe unterschiedlicher pflegender und kosmetischer Produkte einschätzen
- Methoden der Haarfärbung und Haarstrukturveränderung fachlich begründen
- Kundenberatungen fachlich fundieren und optimieren
Teil III und Teil IV
Teil III prüft betriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Kenntnisse, Teil IV die berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse. Diese beiden Teile sind für alle Handwerksberufe gleich und bilden die Grundlage, um einen Betrieb zu führen und selbst auszubilden. Typische Themen aus dem betriebswirtschaftlichen Bereich sind:
- betriebliche Kosten und Kennzahlen ermitteln und Kostenstrukturen überprüfen
- Marketingmaßnahmen zur Kundenpflege und -gewinnung erarbeiten
- das betriebliche Qualitätsmanagement planen
- Aufgaben der Personalverwaltung wahrnehmen
Dauer der Vorbereitung
Die Meistervorbereitung wird in Vollzeit und berufsbegleitend angeboten. Vollzeitkurse dauern mehrere Monate, berufsbegleitende Kurse erstrecken sich über einen deutlich längeren Zeitraum. Der genaue Umfang hängt vom Bildungsträger und der gewählten Kursform ab.
Abschluss
Die Meisterprüfung wird vor der zuständigen Handwerkskammer abgelegt. Im fachpraktischen Teil ist ein Meisterprüfungsprojekt zu erbringen – im Friseurhandwerk etwa Haarschnitte und dekorative Kosmetik nach einem vorgegebenen Thema.
Nach der Meisterprüfung
Mit dem Meisterbrief können Friseurmeister einen Salon leiten oder einen eigenen Betrieb eröffnen. Für die Selbstständigkeit ist zusätzliches betriebswirtschaftliches Wissen hilfreich; Teil III der Meisterprüfung legt dafür bereits eine Grundlage.
Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
Weiterbildungen greifen neue Färbe- und Schnitttechniken auf, aktuelle Make-up-Produkte oder die Erweiterung des Angebots um Typ- und Modeberatung. Beispiele sind hochgesteckte oder historische Frisuren, Make-up-Artistik, Herrenhaarschnitte, Haarverlängerung oder Föhntechniken.
Häufig gestellte Fragen
Ist der Meisterbrief für einen eigenen Friseursalon Pflicht?
Das Friseurhandwerk gehört zu den zulassungspflichtigen Handwerken der Anlage A der Handwerksordnung. Grundsätzlich ist der Meisterbrief daher Voraussetzung für die selbstständige Eröffnung eines Salons – mit der Ausnahme der Ausübungsberechtigung nach § 7b HwO.
Kann man ohne Meisterbrief einen Friseursalon eröffnen?
Ja, über die Ausübungsberechtigung nach § 7b HwO (Altgesellenregelung). Voraussetzung sind eine abgeschlossene Gesellenprüfung sowie insgesamt sechs Jahre Tätigkeit im Friseurhandwerk, davon mindestens vier Jahre in leitender Stellung. Sie verleiht jedoch keinen Meistertitel und berechtigt nicht ohne Weiteres zur Ausbildung.
Aus welchen Teilen besteht die Meisterprüfung im Friseurhandwerk?
Aus vier Teilen: der fachpraktischen Prüfung (Teil I), der fachtheoretischen Prüfung (Teil II), dem betriebswirtschaftlich-kaufmännisch-rechtlichen Teil (Teil III) und dem berufs- und arbeitspädagogischen Teil (Teil IV).
Wie lange dauert die Vorbereitung auf die Meisterprüfung?
Das hängt von der Kursform ab: Vollzeitkurse dauern mehrere Monate, berufsbegleitende Kurse deutlich länger. Genaue Angaben machen die jeweiligen Bildungsträger und Handwerkskammern.
Lesenswert:
- Bundesagentur für Arbeit über den Beruf des Friseurmeisters
- Deutsche Friseurakademie und Meisterschule













