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Der COVID-19 Beauftragte entstand während der Corona-Pandemie als betriebliche Funktion für den innerbetrieblichen Infektionsschutz. Im Kern handelt es sich um eine Weiterbildung zum Infektionsschutzbeauftragten mit Schwerpunkt auf SARS-CoV-2 – also auf das Erkennen der Erkrankung, die Ansteckungsrisiken und geeignete Schutzmaßnahmen im Unternehmen. Diese Seite ordnet das Berufsbild ein und erklärt, was von der Weiterbildung heute noch bleibt.
Aktueller Stand: Wie relevant ist der COVID-19 Beauftragte heute?
Die rechtliche Grundlage für verpflichtende Corona-Schutzmaßnahmen im Betrieb ist entfallen: Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (umgangssprachlich Corona-Arbeitsschutzverordnung) endete am 2. Februar 2023. Seither gibt es keine bundesweit verpflichtenden Vorgaben mehr; der betriebliche Infektionsschutz beruht überwiegend auf Empfehlungen und wird von den Betrieben eigenverantwortlich geregelt. Eine speziell auf COVID-19 zugeschnittene Beauftragtenrolle ist dadurch weitgehend in den allgemeinen Infektions- und Hygieneschutz zurückgekehrt. Die Inhalte der Weiterbildung – Hygienekonzepte, Infektionsvermeidung, Sensibilisierung der Belegschaft – bleiben für das betriebliche Gesundheitsmanagement aber weiterhin nützlich.
Berufsbild und Einordnung
Der COVID-19 Beauftragte ist ein spezialisierter Infektionsschutzbeauftragter und ersetzt nicht den allgemeinen Infektionsschutzbeauftragten. Für bereits ausgebildete Infektionsschutzbeauftragte war die Weiterbildung deshalb eine sinnvolle Ergänzung. Angeboten wurde und wird sie von privaten Bildungsträgern; genannt werden unter anderem der TÜV, die Vabeg und die AHAB-Akademie.
Ausbildung und Inhalte
Im Mittelpunkt der Weiterbildung stehen das Erkennen einer Erkrankung bei Mitarbeitenden, Strategien zur Sensibilisierung der Belegschaft und die Vermeidung von Infektionsgeschehen. Hinzu kommen der Datenschutz beim Umgang mit Gesundheitsdaten und die Organisation innerbetrieblicher Schutzmechanismen. Die Weiterbildung findet je nach Anbieter als Präsenzkurs, als Livestream oder als Online-Fernlehrgang statt.
Zugang und Voraussetzungen
Ablauf und Inhalte richten sich nach dem jeweiligen Anbieter und sind gesetzlich nicht einheitlich geregelt. Feste Zugangsvoraussetzungen gibt es in der Regel nicht – den Kurs kann grundsätzlich jede interessierte Person buchen. Vorerfahrung als Infektionsschutzbeauftragter ist kein Muss, erleichtert den Einstieg aber deutlich.
Dauer
Eine einheitliche Dauer gibt es nicht, da kein verbindlicher Rahmenlehrplan existiert. In der Praxis sind die Kurse meist kompakt: Die AHAB-Akademie etwa führt die Schulung als zweitägigen Kurs durch. Umfang und Format – und damit auch die Kosten – hängen vom Anbieter ab.
Abschluss und Prüfung
Am Ende steht bei den meisten Anbietern eine schriftliche Prüfung, in der die vermittelten Inhalte abgefragt werden. Der erfolgreiche Abschluss wird mit einem Zertifikat bestätigt. Inhaltlich und vom Anspruch her orientiert sich die Prüfung an der Weiterbildung zum Infektionsschutzbeauftragten.
Nach der Weiterbildung
Wer die Weiterbildung abgeschlossen hat, kann im Betrieb zum innerbetrieblichen Gesundheitsmanagement beitragen. Während der Pandemie war die Qualifikation stark nachgefragt und wurde von vielen – gerade größeren – Unternehmen aktiv gefördert. Da eigenständige COVID-19-Schutzkonzepte heute nicht mehr gesetzlich vorgeschrieben sind, ist die Nachfrage nach einer rein auf COVID-19 bezogenen Weiterbildung deutlich zurückgegangen; der allgemeine Infektions- und Hygieneschutz im Betrieb bleibt dagegen ein Dauerthema.
Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
Die Weiterbildung zum COVID-19 Beauftragten ist selbst ein Aufbau auf der Qualifikation zum Infektionsschutzbeauftragten. Wer sich breiter aufstellen möchte, kann auf die allgemeine Ausbildung zum Infektions- oder Hygienebeauftragten sowie auf Angebote im betrieblichen Gesundheits- und Arbeitsschutz zurückgreifen.
Häufig gestellte Fragen
Ist die Weiterbildung zum COVID-19 Beauftragten heute noch relevant?
Als eigenständige, gesetzlich geforderte Funktion kaum noch: Mit dem Auslaufen der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung am 2. Februar 2023 sind verpflichtende Corona-Schutzvorgaben im Betrieb entfallen. Die vermittelten Inhalte zum Infektions- und Hygieneschutz bleiben im betrieblichen Gesundheitsmanagement aber weiter brauchbar.
Welche Voraussetzungen braucht man?
In der Regel keine festen Zugangsvoraussetzungen – die Kurse stehen allen Interessierten offen. Eine bestehende Qualifikation als Infektionsschutzbeauftragter ist nicht vorgeschrieben, erleichtert das Verständnis der Inhalte aber.
Wie lange dauert die Weiterbildung und was kostet sie?
Eine einheitliche Dauer ist nicht festgelegt, weil es keinen verbindlichen Lehrplan gibt; die Kurse sind meist kompakt (zum Beispiel zwei Tage bei der AHAB-Akademie). Die Kosten unterscheiden sich je nach Anbieter, Umfang und Format.
Welche Anbieter führen die Weiterbildung durch?
Die Weiterbildung wird von privaten Bildungsträgern angeboten; genannt werden unter anderem der TÜV, die Vabeg und die AHAB-Akademie. Eine staatliche Akkreditierungspflicht mit einheitlichem Standard besteht nicht.













