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Berufsbild Datenschutzbeauftragter
Nicht erst seit Inkrafttreten der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) wird das Thema Datenschutz immer wichtiger. Unternehmen sind unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Dieser soll die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben des Gesetzgebers sicherstellen. Der Datenschutzbeauftragte erstellt interne Datenschutz-Richtlinien und Verarbeitungsverzeichnisse, berät den Arbeitgeber in allen datenschutzrechtlichen Belangen, überwacht die Einhaltung der Datenschutzgesetze und schult die Mitarbeiter im Umgang mit dem Datenschutz. Außerdem ist er Ansprechpartner für Betroffenenanfragen und verantwortlich für die Kommunikation mit dem Landesdatenschutzbeauftragten des jeweiligen Bundeslandes.
Datenschutzbeauftragter kann ein Mitarbeiter des Unternehmens mit entsprechender Qualifikation oder ein so genannter externer Datenschutzbeauftragter sein. Letzterer ist ein Dienstleister, der von dem Unternehmen beauftragt wird.
Ausbildung zum Datenschutzbeauftragten
Für die Tätigkeit als Datenschutzbeauftragter wird grundsätzlich keine Ausbildung verlangt. Da jedoch ein tiefergehendes Wissen im Bereich Datenschutz notwendig ist, um die Aufgabe erfolgreich ausfüllen zu können, bietet sich eine Ausbildung zum Datenschutzbeauftragten an. Es handelt sich hierbei jedoch nicht um eine anerkannte Ausbildung, sondern wird von verschiedenen privaten Anbietern angeboten.
Regelungen der Ausbildung / Ablauf
Da die Ausbildung zum Datenschutzbeauftragten nicht bundeseinheitllich geregelt ist, kann sie sich inhaltlich bei den verschiedenen Anbietern unterscheiden. Inhalte können zum Beispiel sein:
- Gesetzliche Regelungen zum Datenschutz (BDSG und DSGVO)
- Aktuelle Rechtsprechung der deutschen Gerichte und des Europäischen Gerichtshofs (EuGH)
- Datenschutzrechtliche Informations-, Auskunft und Meldepflichten
- Umgang mit personenbezogenen Daten (Speicherung und Löschung)
- Die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten
- Daten- und IT-Sicherheit
Dauer der Ausbildung
Die Ausbildungsdauer unterscheidet sich je nach Anbieter. Eine Präsenzweiterbildung in Vollzeit kann 2 bis 3 Tage oder bis zu einer Woche dauern. Wer die Ausbildung zum Datenschutzbeauftragten als Online-Kurs absolviert, kann sich die Zeit nach den eigenen Wünschen einteilen und somit die Dauer der Weiterbildung selbst bestimmen.
Abschluss
Die Ausbildung zum Datenschutzbeauftragten kann mit einer institutsinternen Prüfung abgeschlossen und somit ein entsprechendes Zertifikat erworben werden. Dieses dient zum Nachweis der ausreichenden Qualifikation, um als Datenschutzbeauftragter bestellt werden zu können. Diese Abschlussprüfung kann als schriftlichen Prüfung oder Online-Prüfung erfolgen, bei welcher das geforderte Wissen zum Beispiel in Form von Multiple-Choice-Aufgaben abgefragt wird.
Ausblick nach der Ausbildung
Wer die Ausbildung abgeschlossen hat kann zum internen oder externen Datenschutzbeauftragten bestellt werden. Zu den Aufgaben gehören gemäß Artikel 39 DSGVO dann unter anderem:
- Unterrichtung und Beratung des Verantwortlichen hinsichtlich ihrer Pflichten
- Überwachung der Einhaltung der DSGVO
- Beratung im Zusammenhang mit der Datenschutz-Folgenabstimmung
- Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde
- Tätigkeit als Anlaufstelle für die Aufsichtsbehörde
Quelle: IDR – Externer Datenschutzbeauftragter
Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten im Berufsbild
Es gibt diverse Weiterbildungsmöglichkeiten, durch die Datenschutzbeauftragte ihr Wissen vertiefen und sich auf bestimmte Bereiche spezialisieren können:
- Fachkraft für Datenschutz
- Behördlicher Datenschutzbeauftragter
- IT-Weiterbildungen (Informationssicherheit, Cyber Security Awareness)
- Mitarbeiterschulungen gestalten
- Datenschutzauditor oder Datenschutzmanager
- Datenschutz in Betriebsvereinbarungen
- Datenschutzrecht auf Social Media
Unabhängig von einer Spezialisierung sollte das Wissen jedoch regelmäßig aktualisiert und aufgefrischt werden, da gerade im rechtlichen Kontext stets mit Gesetzesänderungen zu rechnen ist. Auch die Rechtsprechung der nationalen und europäischen Gerichte kann sich ändern. Relevante gerichtliche Entscheidungen sollte der Datenschutzbeauftragte stets im Blick behalten und ggf. regelmäßig eine entsprechende Fortbildung absolvieren.
Lesenswert:
- Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
- Wikipedia über den Datenschutzbeauftragten
- E-Recht 24 über das Berufsbild des Datenschutzbeauftragten