Taxifahrer

Taxifahrer
© Pexels – Pixabay.com

Berufsbild Taxifahrer

Taxifahrer befördern in einem extra als Taxi gekennzeichneten Pkw oder Kleinbus bis maximal acht Personen zwischen zwei Orten, zumeist innerhalb ihres Pflichtfahrgebietes. Neben der eigentlichen Dienstleistung des Fahrens kann das Berufsbild des Taxifahrers aus einer Reihe von (kostenpflichtigen) Zusatzdienstleistungen bestehen.

Zu diesen zählen Kurierfahrten, Bahnersatzfahrten, Medizinlogistik, Stadtführerfahrten oder Fernfahrten zum Festpreis. Darüber hinaus verlangt das Berufsbild des Taxifahrers auch psychologische Qualitäten und Empathiefähigkeit. Denn wer über einen gewissen Zeitraum so eng in einem Auto beieinandersitzt, wird oft in alle möglichen Gespräche verwickelt.

Deswegen sind Taxifahrer immer auch Seelentröster, Beichtvater, Geschichtenerzähler und Psychologe.

Regelung der Ausbildung zum Taxifahrer

Der Beruf des Taxifahrers ist in Deutschland bisher kein anerkannter Ausbildungsberuf. Folglich kann in diesem Berufsbild keine anerkannte Ausbildung abgeschlossen werden. Wer sich dazu entschließt, Taxifahrer zu werden, meldet sich am besten bei einem Taxibetrieb, der Fahrer benötigt. Diese lassen sich zum einen über das Telefonbuch finden. Zum anderen können auch Taxizentralen den Kontakt zum Taxiunternehmen vermitteln. Um als Taxifahrer tätig zu sein, wird noch der Personenbeförderungsschein benötigt. Diese berechtigt den Inhaber dazu, bis zu acht Personen in einem Pkw befördern zu dürfen. Den Personenbeförderungsschein stellt die örtliche Verkehrsbehörde am Wohnsitz des zukünftigen Taxifahrers aus.

Er kostet zwischen ca. 30 und ca. 50 Euro und muss alle fünf Jahre verlängert werden. Um den Personenbeförderungsschein zu erhalten, ein vom Betriebsmediziner ausgestellter gültiger Sehtest und ein Führungszeugnis bei der Antragstellung vorgelegt werden. Zudem ist es wichtig, möglichst keine Punkte beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg gesammelt zu haben. Bis August 2021 war es zudem notwendig, für den Landkreis oder die Stadt, in der die Tätigkeit des Taxifahrers ausgeübt wird, einen Nachweis der Ortskundeprüfung vorzulegen. Diese Ortskundeprüfung wurde zum Beispiel von Taxiverbänden Kooperation mit dem TÜV abgenommen und stellte die Ortskenntnis des Taxifahrers sicher. Im Zuge der Neuordnung des Personenbeförderungsgesetzes wird die Pflicht zum Ortskundenachweis künftig durch eine Fachkundeprüfung ersetzt, die auch für Mietwagen- und Poolingfahrer gilt. Der Inhalt dieser Fachprüfung wird aktuell noch erarbeitet.

Dauer der Ausbildung zum Taxifahrer

Da es keine anerkannte Ausbildung für den Beruf des Taxifahrers gibt, gilt für den Taxifahrer keine Ausbildungszeit. Lediglich der Arbeitsvertrag des Unternehmers, der wahrscheinlich eine Probezeit von drei oder sechs Monaten enthält, regelt den Status des frischgebackenen Taxifahrers. Je nach Größe des Pflichtfahrgebietes dauert es natürlich seine Zeit, bis ein Taxifahrer wirklich Sicherheit in der Ausübung seines Berufes erlangt hat. In Großstädten wie Hamburg, Berlin, Frankfurt am Main oder München kann es bis zu zwei Jahre dauern, bis der Taxifahrer seine Stadt und das Taxigeschäft umfassend kennengelernt hat.

Abschluss der Ausbildung

Als Taxifahrer mit gültigem Personenbeförderungsschein und Fahrerfahrung sind eine Vielzahl flexibler Arbeitsmodelle möglich. Es können sowohl Tag- als auch Nachtschichten gefahren werden. Sowohl in Vollzeit als auch in Teilzeit oder als Aushilfe zum Beispiel in den hochfrequentierten Nachtschichten am Wochenende lässt sich gutes Geld verdienen. Viel hängt dabei von den Modalitäten ab, die der jeweilige Taxiunternehmer anzubieten hat. Entscheidend sind hierbei Faktoren wie die Unternehmensgröße, Anzahl der Wagen, das Pflichtfahrgebiet, die Auftragslage durch Stammkunden, die Anbindung an eine Zentrale oder eine Vermittlungsapp usw.

Angehende Taxifahrer sollten sich deshalb nicht scheuen, mehrere Taxiunternehmen zu kontaktieren und das für sie passende Angebot zu finden. Letztlich muss die Chemie zwischen Taxifahrer und Unternehmer stimmen. Und auch die Bezahlung sollte natürlich fair geregelt sein. Nicht selten wird die Vergütung oberhalb des Mindestlohns im Taxigewerbe durch die prozentuale Beteiligung am Umsatz oder Erfolgsbeteiligung vergütet. 30 bis 50 % des Umsatzes werden dann als Bruttolohn ausbezahlt. Dies birgt ein erhebliches Risiko für den Angestellten, da er die Auftragslage in den übernommenen Schichten nur bedingt steuern kann.

Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten als Taxifahrer

Die Möglichkeiten zur Fortbildung sind sehr begrenzt.

Manche Unternehmer zahlen ihren Angestellten die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs oder einem Fahrsicherheitstraining. Erfahrene Taxifahrer planen meist ihre Selbstständigkeit mit dem eigenen Taxi. Dazu müssen sie bei der IHK eine Unternehmerprüfung ablegen. Die Vorbereitung zu dieser Prüfung übernehmen sogenannte „Taxischulen“, die von manchen Unternehmern betrieben werden. Die Kosten für diese Ausbildung sowieso die Prüfungsgebühren trägt in der Regel der Taxifahrer.

Lesenswert: