Berufsbetreuer

Berufsbetreuer
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Berufsbild Berufsbetreuer

Berufsbetreuer betreuen Menschen, die rechtlich nicht in der Lage sind, ihre privaten Belange vollständig selbst zu regeln. Aufgrund einer seelischen Erkrankung oder einer Behinderung (sei es körperlicher, geistiger oder seelischer Art) benötigen diese Menschen zeitweise oder dauerhaft Unterstützung rechtlicher Art. Diese rechtliche Betreuung bezieht sich auf eine gesetzliche Vertretung erwachsener Personen. Dabei vertreten sie die Personen ausschließlich in Angelegenheiten, die Diese nicht allein regeln können.

Berufsbetreuer garantieren diesen Menschen durch eine individuelle Betreuung ein weiterhin möglichst selbstbestimmtes Leben, unterstützen sie aber auch in ihren Entscheidungen. Der Schutz ihrer Menschenwürde hat oberste Priorität. In Extremsituationen, die besonderes Einfühlungsvermögen benötigen, stehen sie ihnen bei. Sie arbeiten hierbei in einem Rahmen, der gesetzlich genau festgelegt wird. Das Betreuungsgericht bestellt sie als rechtlichen Betreuer mit den gerichtlich übertragenen Aufgabenkreisen.

Der Berufsbetreuer übt nach § 1896 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ein entgeltliches Gewerbe aus. Er ist somit selbstständig (im Sinne des Steuerrechts) tätig. Berufsbetreuer sind dazu verpflichtet, ein Gewerbe anzumelden, müssen aber keine Gewerbesteuer entrichten. Lediglich der Beginn (und das Ende) der Tätigkeit sind bei der örtlichen Behörde (Ordnungsamt/Gewerbeamt) anzumelden. Eine Umsatzsteuerpflicht besteht jedoch nicht und auch die Notwendigkeit einer Pflichtmitgliedschaft in der IHK entfällt.

Tätigkeitsbeschreibung

Eine rechtliche Betreuung bedarf eines ganz konkreten Zeitraums. Auch das Aufgabenspektrum wird genau vorgegeben. Berufsbetreuer beraten, unterstützen und vertreten in folgenden Bereichen:

Aufgaben im Gesundheitsbereich

  • Gespräche mit Ärztinnen und Ärzten über Behandlungs- und Rehabilitationsmaßnahmen führen und ärztliche Behandlungen sicherstellen, Untersuchungen bzw. Aufenthalte in Kliniken veranlassen und Rehabilitationsmaßnahmen einleiten
  • Pflegedienste beauftragen, Krankenversicherungsschutz klären/ sicherstellen

Aufgaben im Vermögensbereich

  • Einkünfte, Renten oder Sozialhilfe geltend machen, Unterstützung bei der Beantragung weiterer zustehender Leistungen
  • mit Banken über die Verwaltung und Anlage von Geldern verhandeln
  • Unterhaltspflichten prüfen, ggf. eine Schuldenregulierung einleiten
  • Erbangelegenheiten regeln

Aufgaben in der Personensorge

  • Mietverträge prüfen, ggf. Räumungsklage anfechten
  • Einwilligung zur Unterbringung in Pflegeheimen
  • Interessenvertretung gegenüber der Einrichtung, in der die Person untergebracht ist
  • Prüfung und Abschluss von Verträgen
  • Sicherung des Wohnens in der eigenen Wohnung
  • Interessenwahrung sowie Durchsetzen von Ansprüchen gegenüber Behörden
  • Sicherung der Aufenthaltsrechte für Ausländer im Sinne des Ausländerrechts

Ausbildung

Regelung der Ausbildung

Es gibt für Berufsbetreuer keine vom Gesetzgeber geregelte und anerkannte Ausbildung (siehe BIBB-Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe). Das BGB sieht lt. § 1897 Abs.1 lediglich die Notwendigkeit, eine „natürliche Person, die geeignet ist,…“ zu bestellen. Durch das breite Aufgabenspektrum eines rechtlichen Betreuers ist jedoch in der Regel ein Studium in den Bereichen Pädagogik, Psychologie, Soziale Arbeit oder Rechtswissenschaft bzw. eine soziale, pflegerische oder kaufmännische Aus- oder Weiterbildung sowie ausreichende Berufserfahrung notwendig. Berufsbetreuer können somit aus den unterschiedlichsten Berufen kommen.

Um Menschen zu betreuen, die allein nicht (mehr) in der Lage sind, ihre rechtlichen Angelegenheiten zu regeln (und sei es auch nur über einen kurzen Zeitraum), muss man gemäß BGB vom Betreuungsgericht bestellt werden. Dem geht eine Eignungsprüfung voraus.

Ein Berufsbetreuer muss lt. BGB mindestens 20 Stunden beruflich tätig sein oder mehr als 10 Betreuungen führen. Angestellte Betreuer arbeiten in Betreuungsvereinen und Betreuungsbehörden. Es gibt jedoch auch freiberufliche Betreuer mit keiner festen Bindung. Alle Betreuer werden von Vormundschaftsgerichten bestellt.

Vorgehensweise

Ob für eine bestimmte Region bereits ausreichend Berufsbetreuer zur Verfügung stehen oder diese Region einen weiteren Zuwachs benötigt, kann über die Bestellung zum rechtlichen Betreuer ausschlaggebend sein. Zunächst bewirbt man sich bei der örtlichen Betreuungsbehörde als Berufsbetreuer. Vorzulegende Unterlagen sind ein polizeiliches Führungszeugnis sowie eine Schufa- Auskunft. Empfehlenswert ist ebenso der Nachweis weiterer Dokumente wie Zeugnisse über Berufs- und/oder Studienabschlüsse, ein kompletter Lebenslauf mit der Auflistung seiner bisherigen beruflichen Tätigkeiten und ggf. auch Nachweise über berufsrelevante Fortbildungen (insbesondere im Bezug auf den Themenkreis der Betreuung).

Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung ist zwar nicht obligatorisch, jedoch Jedem für den Fall der Fälle zu empfehlen. Auch über eine mögliche Vertretung im Abwesenheitsfall sollte man sich vorab Gedanken machen. Es kann vorkommen, dass örtliche Betreuungsrichter auf persönliche Bewerbungen Wert legen. Im weiteren Verfahren wird dann die Betreuungsbehörde dem Betreuungsgericht geeignete Personen vorschlagen, die als Betreuer in Frage kommen.

Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten

Eine vom Gesetzgeber anerkannte spezielle Ausbildung zum Berufsbetreuer gibt es (noch) nicht. Auch Weiterbildungen werden nicht speziell für diesen Beruf angeboten, so dass man sich mit themenrelevanten Fortbildungen in anderen ähnlichen Berufen behelfen muss. Notwendige Fähigkeiten und Kompetenzen werden somit auch erst im Rahmen eines „learning by doing“ erworben bzw. ausgebaut.

Daher ist es durchaus ratsam, eine Mitgliedschaft in einem Berufsverband anzustreben. Hier profitiert man von frei wählbaren Fortbildungen und einer Verbesserung seiner Arbeitsqualität durch Professionalisierung und Etablierung des Berufes.

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