Fahrlehrer

Fahrlehrer
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Berufsbild

Fahrlehrer sind für die Betreuung von Personen zuständig, die ihren Führerschein machen wollen. Sie bringen den Bewerbern bei, wie sie sicher fahren können, indem sie ihnen dabei helfen, die Fähigkeiten zu erwerben, die für das Bestehen der theoretischen und praktischen Fahrprüfungen erforderlich sind. Dabei müssen sie ihren Lehrplan an die Fähigkeiten und Kenntnisse des Fahrschülers anpassen. Sie sind dafür verantwortlich, ihren Fahrschülern die Verkehrsregeln und den sicheren Umgang mit dem Auto beizubringen. Fahrlehrer können in einer Vielzahl von Bereichen tätig werden.

Zu den Aufgaben gehört die Ausbildung von Fahrschülern, die sich auf den Erwerb des Führerscheins vorbereiten. Darüber hinaus schulen Fahrlehrer auch Personen, die ihren Führerschein aufgrund von Fehlverhalten verloren haben und sich deswegen einer Nachschulung unterziehen müssen. Einige Fahrlehrer bieten auch eine spezielle Ausbildung für Berufskraftfahrer an, z. B. für das Fahren von Sattelschleppern.

Die Hauptaufgabe besteht darin, den Schülern zu zeigen, wie sie ein Kraftfahrzeug sicher führen und ihre Fahrfähigkeiten verbessern können. Zunächst müssen sie den Fahrschülern im Theorieunterricht die Verkehrsregeln beibringen. Außerdem erklären sie, wie ein Auto funktioniert, wie man die nötigen Sicherheitschecks durchführt und was in Notfällen zu tun ist.

Nach dem theoretischen Unterricht begleiten sie ihre Schüler bei der Anwendung der erworbenen Kenntnisse hinter dem Steuer eines Fahrzeugs. Zu den Aufgaben kann sowohl die Einzelarbeit mit Fahrschülern als auch die Arbeit in einer kleinen Gruppe gehören.

Zu den typischen Aufgaben gehören:

  • Vermittlung von theoretischem Wissen über das Führen eines Kraftfahrzeugs
  • Überwachung der praktischen Prüfung
  • Beratung über zu entwickelnde Fähigkeiten
  • Überwachung des Lernfortschritts
  • Erläutern von Fahrtechniken

Ausbildung

Alle Personen, die Fahrlehrer werden wollen, müssen bestimmte Grundvoraussetzungen erfüllen: Sie müssen mindestens 23 Jahre alt sein, intellektuell, körperlich und von der Persönlichkeit her für den Beruf geeignet sein, eine schulische Grundausbildung mit anschließender Berufsausbildung in einem anerkannten Fach absolviert haben, im Besitz einer Fahrerlaubnis für alle Fahrzeugklassen sein und über ausreichende Erfahrung beim Führen von Fahrzeugen der Klasse verfügen, für die sie Fahrlehrer werden wollen.

Angehende Fahrlehrer sollten darüber hinaus über die folgenden Fähigkeiten und Talente verfügen:

  • Die Fähigkeit, klare Anweisungen zu geben
  • Ausgezeichnete Fahrkenntnisse
  • Ein Auge für Details
  • Ausgeprägte zwischenmenschliche Fähigkeiten
  • Sehr gute Kommunikationsfähigkeiten
  • Grundkenntnisse in der Fahrzeugwartung
  • Die Fähigkeit, sich über längere Zeiträume auf eine Sache zu konzentrieren
  • Die Fähigkeit, in Notsituationen ruhig zu bleiben
  • Exzellente Kenntnis der Straßenverkehrsordnung

Regelung der Ausbildung

Der Inhalt der Ausbildung ist in einem Lehrplan festgelegt, in dem die Themenbereiche und die Anzahl der erforderlichen Unterrichtsstunden genau beschrieben sind. Für die Klasse 3 sind mindestens 700 Unterrichtsstunden, für die Klasse 2 mindestens 280 und für die Klasse 1 mindestens 140 Unterrichtsstunden erforderlich. Folgende Themenbereiche werden in der Fahrlehrerausbildung behandelt: Pädagogische und psychologische Grundlagen, Verkehrsregeln und Gefahren im Straßenverkehr, rechtliche Aspekte, Kraftfahrzeugtechnik, Umweltschutz, energiesparende Fahrtechniken, Unterrichtsplanung, Unterrichtspraxis, sichere und geschickte Fahrtechniken, rechtliche Aspekte des Berufs.

Dauer der Ausbildung

Die Ausbildung zum Fahrlehrer muss in einer amtlich anerkannten Ausbildungsstätte erfolgen und am Ende der Ausbildung müssen die Bewerber ihr Fachwissen in einer Prüfung nachweisen. Die Ausbildung dauert zwischen fünf und acht Monaten, unabhängig von der Fahrzeugklasse, für die der Auszubildende Fahrlehrer werden möchte. Die gesamte Ausbildung muss aus ganztägigen, ununterbrochenen Unterrichtseinheiten bestehen.

Abschluss und Ausblick

Nach Abschluss der Ausbildung werden die angehenden Fahrlehrer von staatlichen Prüfungsausschüssen geprüft. Die Prüfungen gliedern sich in einen schriftlichen, einen mündlichen und einen praktischen Teil sowie in eine praktische Prüfung, in der die Lehrfähigkeiten im Klassenzimmer und auf der Straße überprüft werden.

In der schriftlichen Prüfung müssen die Kandidaten Aufgaben aus dem Verkehrsrecht und der Kraftfahrzeugtechnik lösen. In der mündlichen Prüfung wird das Fachwissen geprüft. Im praktischen Teil geht es dann um die Fähigkeit der Kandidaten, ein Fahrzeug sicher und geschickt im Straßenverkehr zu führen. In der praktischen Lehrprobe wiederum müssen die Kandidaten ihre Fähigkeit unter Beweis stellen, im Klassenzimmer zu unterrichten, und in der Prüfung auf der Straße zeigen sie, dass sie auch im Straßenverkehr dazu in der Lage sind, Fahrschüler sicher und verständlich anzuleiten.

Ausblick nach der Ausbildung

Kandidaten, die die Fahrlehrerprüfung erfolgreich absolvieren und die übrigen Anforderungen erfüllen, erhalten eine Fahrlehrerlaubnis. Diese berechtigt sie zum Ausüben des Fahrlehrerberufs. Fahrlehrer können sich selbstständig machen oder bei einer Fahrschule angestellt sein.

Wer darüber hinaus eine Zusatzqualifikation für zur Nachschulung zugewiesene Fahrschüler erwerben will, muss einen speziellen Lehrgang absolvieren, im Besitz der Fahrlehrerlaubnis für die Klassen 1 und 3 sein und über die notwendige Fahrlehrerfahrung verfügen.

Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten als Fahrlehrer

Die Weiterbildung spielt vor allem für solche Fahrlehrer eine Rolle, die eine Zulassung für die Nachschulung von Fahrern erwerben möchten, die ihren Führerschein aufgrund von Fehlverhalten im Straßenverkehr zeitweise abgeben mussten. Für alle anderen Fahrlehrer sind Weiterbildungen nicht verpflichtend. Die jährliche Teilnahme an Weiterbildungskursen kann jedoch einzelne Fahrlehrer von der Überprüfung im Rahmen der Fahrschulüberwachungsvorschriften befreien.

Für die Zukunft ist geplant, die Fahrlehrerausbildung noch stärker praxisorientiert zu gestalten. Gleichzeitig werden die pädagogischen Inhalte erweitert, das Prüfungssystem vereinfacht und die Fortbildung für alle verpflichtend.

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