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Berufsbild
Fahrlehrer bereiten Menschen auf den Führerschein vor und begleiten sie, bis sie ein Fahrzeug sicher und selbstständig im Straßenverkehr führen können. Sie vermitteln die Theorie rund um Verkehrsregeln, Fahrzeugtechnik und richtiges Verhalten in Gefahrensituationen und üben das Gelernte anschließend in praktischen Fahrstunden ein. Dabei passen sie ihr Vorgehen an die Fähigkeiten und den Lernfortschritt jedes Fahrschülers an.
Der Schwerpunkt liegt zunächst im Theorieunterricht: Fahrlehrer erklären die Verkehrsregeln, den Aufbau und die Funktion eines Fahrzeugs, notwendige Sicherheitskontrollen und das Verhalten bei Pannen oder Unfällen. Danach begleiten sie die Fahrschüler hinter dem Steuer, geben Anweisungen und korrigieren, bis die praktische Prüfung bestanden ist. Gearbeitet wird sowohl einzeln mit einem Fahrschüler als auch in kleinen Gruppen im theoretischen Unterricht.
Neben der klassischen Führerscheinausbildung übernehmen manche Fahrlehrer weitere Aufgaben, etwa Aufbauseminare für auffällig gewordene Fahrer oder die Ausbildung von Berufskraftfahrern.
Zu den typischen Aufgaben gehören:
- Vermittlung von theoretischem Wissen über das Führen eines Kraftfahrzeugs
- Durchführung und Begleitung der praktischen Fahrausbildung
- Beratung zu den noch zu entwickelnden Fähigkeiten
- Überwachung des Lernfortschritts
- Erläutern von Fahr- und Sicherheitstechniken
Ausbildung zum Fahrlehrer
Die Ausbildung zum Fahrlehrer ist eine bundesweit einheitlich geregelte Weiterbildung. Rechtsgrundlage sind das Fahrlehrergesetz (FahrlG) und die Fahrlehrer-Ausbildungsverordnung. Grundlage jeder Fahrlehrerlaufbahn ist die Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE; auf ihr bauen die weiteren Klassen auf.
Voraussetzungen
Wer Fahrlehrer werden möchte, muss mehrere Grundvoraussetzungen erfüllen:
- Mindestalter von 21 Jahren
- Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens drei Jahren sowie der Fahrerlaubnis der Klasse, für die ausgebildet werden soll
- eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder eine gleichwertige Vorbildung (zum Beispiel Abitur)
- geistige, körperliche, fachliche und pädagogische Eignung sowie Zuverlässigkeit
- ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
Darüber hinaus sind für den Beruf persönliche Stärken hilfreich:
- die Fähigkeit, klare und verständliche Anweisungen zu geben
- sicheres, vorausschauendes Fahren
- Geduld und ein Auge für Details
- ausgeprägte kommunikative und zwischenmenschliche Fähigkeiten
- Ruhe in kritischen Situationen
- gute Kenntnisse der Straßenverkehrsordnung und Grundkenntnisse der Fahrzeugtechnik
Fahrlehrerlaubnisklassen
Seit der Reform des Fahrlehrerrechts gliedert sich die Ausbildung nicht mehr nach den alten Klassen 1 bis 3, sondern nach vier Fahrlehrerlaubnisklassen:
- Klasse BE – Ausbildung in den Fahrerlaubnisklassen B, BE und L (Pkw)
- Klasse A – Motorräder und motorisierte Zweiräder (AM, A1, A2, A)
- Klasse CE – Lkw und Zugmaschinen (C1, C1E, C, CE, T)
- Klasse DE – Busse (D1, D1E, D, DE)
Die Klasse BE ist die grundständige Ausbildung und muss zuerst erworben werden. Die Klassen A, CE und DE lassen sich anschließend als Zusatzqualifikation ergänzen.
Ablauf und Dauer
Die Ausbildung findet in einer amtlich anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte sowie in einer Ausbildungsfahrschule statt, in der die angehenden Fahrlehrer den Unterricht in der Praxis erproben. Für die Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE dauert sie mindestens zwölf Monate. Für die praktische Phase erhalten Bewerber zunächst eine befristete Anwärterbefugnis, mit der sie unter Aufsicht bereits ausbilden dürfen.
Prüfung
Am Ende steht die staatliche Fahrlehrerprüfung. Sie besteht aus einer fahrpraktischen Prüfung (Fahrprobe), einer Fachkundeprüfung mit schriftlichem und mündlichem Teil sowie – für die Klasse BE – je einer Lehrprobe im theoretischen und im praktischen Unterricht. In der Fachkundeprüfung geht es um Verkehrsrecht, Fahrzeugtechnik und pädagogische Grundlagen; in den Lehrproben zeigen die Kandidaten, dass sie sowohl im Unterrichtsraum als auch auf der Straße sicher und verständlich anleiten können.
Nach der Ausbildung
Wer die Prüfung besteht und die übrigen Anforderungen erfüllt, erhält die Fahrlehrerlaubnis. Sie berechtigt zur Ausübung des Berufs. Fahrlehrer können sich selbstständig machen und eine eigene Fahrschule betreiben oder angestellt in einer Fahrschule arbeiten.
Mit zusätzlichen Qualifikationen erweitern Fahrlehrer ihr Tätigkeitsfeld – etwa als Seminarleiter für Aufbauseminare, die Fahrer nach Verkehrsverstößen absolvieren müssen. Solche Zusatzberechtigungen setzen die entsprechende Fahrlehrerlaubnis und Berufserfahrung voraus.
Fort- und Weiterbildung als Fahrlehrer
Fortbildung ist für Fahrlehrer verpflichtend: Jeder Fahrlehrer muss alle vier Jahre an einem dreitägigen Fortbildungslehrgang teilnehmen. Für zusätzliche Aufgaben – etwa als Ausbildungsfahrlehrer oder Seminarleiter – gelten weitergehende Fortbildungspflichten. Wer die Fortbildung nicht nachweist, riskiert den Widerruf der Fahrlehrerlaubnis.
Mit der Reform des Fahrlehrerrechts wurde die Ausbildung insgesamt stärker praxisorientiert ausgerichtet und die pädagogischen Inhalte wurden ausgebaut. Wer weitere Fahrlehrerlaubnisklassen erwirbt, kann außerdem für zusätzliche Fahrzeugarten ausbilden.
Häufig gestellte Fragen
Welche Voraussetzungen braucht man, um Fahrlehrer zu werden?
Erforderlich sind ein Mindestalter von 21 Jahren, der Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B seit mindestens drei Jahren, eine abgeschlossene Berufsausbildung oder gleichwertige Vorbildung, die persönliche und fachliche Eignung sowie ausreichende Deutschkenntnisse.
Wie lange dauert die Ausbildung zum Fahrlehrer?
Für die grundständige Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE dauert die Ausbildung mindestens zwölf Monate. Sie verteilt sich auf eine Fahrlehrerausbildungsstätte und die praktische Ausbildung in einer Ausbildungsfahrschule.
Welche Fahrzeugklassen darf ein Fahrlehrer unterrichten?
Das hängt von der erworbenen Fahrlehrerlaubnisklasse ab. Die Klasse BE deckt Pkw (B, BE, L) ab, die Klasse A Motorräder, die Klasse CE Lkw und die Klasse DE Busse. Die Klassen A, CE und DE bauen auf der Klasse BE auf.
Müssen sich Fahrlehrer regelmäßig fortbilden?
Ja. Jeder Fahrlehrer ist gesetzlich verpflichtet, alle vier Jahre an einem dreitägigen Fortbildungslehrgang teilzunehmen. Für bestimmte Zusatzaufgaben gelten weitere Fortbildungspflichten.
Weiterführende Links
- Website der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände
- Website des Interessenverbands Deutscher Fahrlehrer e.V.
- Website des Fahrlehrer-Verbands Berlin e.V.
- Website des Bundesverbands deutscher Fahrschulunternehmen e.V.













