Sozialversicherungsfachangestellter: Aufgaben, Ausbildung und Fachrichtungen

Sozialversicherungsfachangestellter berät einen Versicherten am Schreibtisch
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Der Beruf des Sozialversicherungsfachangestellten ist vielseitiger, als es auf den ersten Blick wirkt. Neben wechselnden gesetzlichen Vorschriften verlangt die Tätigkeit vor allem ein sicheres, kundenorientiertes Auftreten. Wie breit das Berufsbild ist, zeigen die Einsatzmöglichkeiten nach der Ausbildung: Kundenberater, Sachbearbeiter, Fallmanager oder Personalsachbearbeiter sind nur einige davon.

Kurzbeschreibung der Tätigkeit

Ein Sozialversicherungsfachangestellter gehört zur Berufsgruppe der Bürofachkräfte. Im Mittelpunkt stehen das Erfassen und Berechnen von Sozialversicherungsleistungen, das Klären von Ansprüchen und die Bearbeitung versicherungsrechtlicher Angelegenheiten. Der Kontakt zu den Versicherten ist dabei ein zentraler Teil der Arbeit. Die Ausbildung erfolgt in fünf Fachrichtungen: Allgemeine Krankenversicherung, Knappschaftliche Sozialversicherung, Gesetzliche Rentenversicherung, Gesetzliche Unfallversicherung und Landwirtschaftliche Sozialversicherung. Sie qualifiziert gezielt für die Tätigkeit bei einem Sozialversicherungsträger.

Die duale Ausbildung

Schaubild: Sozialversicherungsfachangestellter

Sozialversicherungsfachangestellter ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz. Rechtsgrundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten/zur Sozialversicherungsfachangestellten vom 18. Dezember 1996. Die Ausbildung dauert drei Jahre und findet im dualen System aus Berufsschule und Ausbildungsbetrieb statt. Bei entsprechender Vorbildung oder guten Leistungen ist eine Verkürzung der Ausbildungszeit möglich.

Inhalte der Ausbildung

Grundlegende Ausbildungsinhalte sind für alle Fachrichtungen Wirtschaftslehre, Sozialversicherungslehre, Rechtslehre und Rechnungswesen. Bezogen auf die jeweilige Fachrichtung lernen die Auszubildenden, wie sich Versicherungspflicht, Versicherungsfreiheit und Befreiung von der Versicherungspflicht feststellen lassen, welche Größen für die Beitragsberechnung gelten und welche Ansprüche auf Leistungen bestehen. Hinzu kommen verwaltungsrechtliche Verfahren und die Anforderungen gerichtlicher Verfahren. Auch der Datenschutz und der sichere Umgang mit moderner Bürokommunikation und Datenverarbeitung gehören dazu, da Sozialversicherungsfachangestellte umfangreiche Datenbestände bearbeiten.

Auf dieser Grundlage werden sie auch beratend tätig – gegenüber einzelnen Versicherten, Gruppen von Versicherten oder Arbeitgebern. Ebenso gehören Grundkenntnisse zu Marketing und Wettbewerb zum Ausbildungsstoff.

Ausbildungszugang und Voraussetzungen

Einen bestimmten Schulabschluss schreibt der Gesetzgeber nicht vor. In der Praxis stellen die Ausbildungsträger jedoch überwiegend Bewerber mit mittlerer Reife (Realschulabschluss) ein, teils auch mit höheren Abschlüssen. Wichtig sind ein gutes sprachliches Ausdrucksvermögen, Sorgfalt im Umgang mit Vorschriften und Freude am Kontakt mit Menschen.

Weiterbildung und Aufstieg

Die Sozialversicherungsträger bieten eine intensive Weiterbildung an, die zum Beispiel als Krankenkassenfachwirt oder -betriebswirt, als Verwaltungs- oder Versicherungsfachwirt oder als Fachkaufmann für Büromanagement abgeschlossen werden kann. Ein anschließendes Fachschulstudium kann zu Leitungspositionen im Gesundheits-, Verwaltungs- und Versicherungswesen führen.

Häufig gestellte Fragen

Wie lange dauert die Ausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten?

Die duale Ausbildung dauert regulär drei Jahre und wechselt zwischen Ausbildungsbetrieb und Berufsschule. Bei entsprechender Vorbildung oder guten Leistungen ist eine Verkürzung möglich.

Welche Fachrichtungen gibt es?

Es gibt fünf Fachrichtungen: Allgemeine Krankenversicherung, Knappschaftliche Sozialversicherung, Gesetzliche Rentenversicherung, Gesetzliche Unfallversicherung und Landwirtschaftliche Sozialversicherung. Die Fachrichtung wird zu Beginn der Ausbildung festgelegt.

Welche Voraussetzungen braucht man für die Ausbildung?

Gesetzlich ist kein bestimmter Schulabschluss vorgeschrieben. In der Praxis bevorzugen die Ausbildungsträger überwiegend Bewerber mit mittlerer Reife, teils mit höheren Abschlüssen. Wichtig sind Sorgfalt, sprachliches Ausdrucksvermögen und Kundenorientierung.

Welche Weiterbildungsmöglichkeiten gibt es nach der Ausbildung?

Möglich sind unter anderem Weiterbildungen zum Krankenkassenfachwirt oder -betriebswirt, zum Verwaltungs- oder Versicherungsfachwirt oder zum Fachkaufmann für Büromanagement. Ein anschließendes Fachschulstudium kann zu Leitungspositionen führen.