Industriefachwirt werden: Voraussetzungen, Fortbildung und IHK-Prüfung

Angehende Industriefachwirtin arbeitet am Schreibtisch mit Unternehmenskennzahlen
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Der Geprüfte Industriefachwirt ist ein bundesweit einheitlich geregelter Fortbildungsabschluss, der sich an kaufmännische und gewerbliche Fachkräfte aus Industrieunternehmen richtet. Wer die Aufstiegsfortbildung abschließt, qualifiziert sich für anspruchsvollere Aufgaben an der Schnittstelle von Betriebswirtschaft und industrieller Praxis und kann Positionen mit mehr Verantwortung übernehmen. Die folgenden Abschnitte erläutern Voraussetzungen, Inhalte und den Ablauf der Prüfung.

Voraussetzungen für die Zulassung zum Industriefachwirt

Die Prüfung zum Industriefachwirt gliedert sich in zwei aufeinander aufbauende Teilprüfungen: die „Wirtschaftsbezogenen Qualifikationen“ und die „Handlungsspezifischen Qualifikationen“. Für beide Teile gelten eigene Zulassungsvoraussetzungen. Es handelt sich also nicht um zwei alternative Wege, sondern um zwei Schritte desselben Abschlusses.

Zum ersten Teil, den Wirtschaftsbezogenen Qualifikationen, wird zugelassen, wer eine der folgenden Voraussetzungen nachweist:

  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf,
  • eine abgeschlossene Ausbildung in einem sonstigen anerkannten dreijährigen Ausbildungsberuf und zusätzlich mindestens ein Jahr Berufspraxis,
  • eine abgeschlossene Ausbildung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und mindestens zwei Jahre Berufspraxis oder
  • mindestens drei Jahre einschlägige Berufspraxis.

Zum zweiten Teil, den Handlungsspezifischen Qualifikationen, wird zugelassen, wer den ersten Prüfungsteil bestanden hat – und zwar vor nicht mehr als fünf Jahren – und darüber hinaus weitere einschlägige Berufspraxis vorweisen kann. Alle Nachweise müssen vor dem jeweiligen Prüfungstermin vorliegen.

Inhalte der Fortbildung

Die Fortbildung bereitet gezielt auf die beiden Prüfungsteile vor. Die Wirtschaftsbezogenen Qualifikationen vermitteln betriebswirtschaftliches Grundlagenwissen und umfassen die Bereiche Volks- und Betriebswirtschaft, Rechnungswesen, Recht und Steuern sowie Unternehmensführung.

Die Handlungsspezifischen Qualifikationen sind stärker auf den industriellen Alltag zugeschnitten. Sie decken die Handlungsbereiche Finanzwirtschaft im Industrieunternehmen, Produktionsprozesse, Marketing und Vertrieb, Wissens- und Transfermanagement sowie Führung und Zusammenarbeit ab.

Wie lange die Vorbereitung dauert, hängt vom Anbieter und von der gewählten Lernform ab: Ein Lehrgang in Vollzeit ist deutlich kürzer als eine berufsbegleitende Variante in Teilzeit. Neben Präsenzlehrgängen bieten viele Bildungsträger inzwischen Online- oder Fernkurse an, bei denen der Stoff über eine Lernplattform oder per Video vermittelt wird. Diese Form ist vor allem für Berufstätige und weniger ortsgebundene Teilnehmende interessant; inhaltlich orientieren sich alle Varianten an derselben Prüfungsordnung. Die Fortbildung ist kostenpflichtig, wobei Lehrgangs- und Prüfungsgebühren je nach Anbieter und IHK unterschiedlich ausfallen.

Prüfung bei der IHK

Die Prüfung wird von der Industrie- und Handelskammer (IHK) abgenommen. Der Teil Wirtschaftsbezogene Qualifikationen wird ausschließlich schriftlich geprüft. Der Teil Handlungsspezifische Qualifikationen besteht aus schriftlichen, handlungsorientierten Aufgaben und zusätzlich einer mündlichen Prüfung.

Schaubild: Geprüfte/r Industriefachwirt/in (IHK)

Die mündliche Prüfung setzt sich aus einer Präsentation und einem situationsbezogenen Fachgespräch zusammen. Die Präsentation, die sich auf mindestens zwei Handlungsbereiche bezieht, soll zehn Minuten nicht überschreiten; das anschließende Fachgespräch soll in der Regel 20 Minuten nicht überschreiten. In die Bewertung der mündlichen Prüfung fließt die Präsentation zu einem Drittel und das Fachgespräch zu zwei Dritteln ein.

Nach dem Abschluss

Wer beide Teilprüfungen besteht, darf die Bezeichnung „Geprüfter Industriefachwirt“ beziehungsweise „Geprüfte Industriefachwirtin“ führen. Der Abschluss ist ein anerkannter Fortbildungsabschluss und kann den Weg zu Aufgaben mit mehr Verantwortung – etwa in Organisation, Verwaltung oder Führung – ebnen. Er lässt sich zudem als Grundlage für weitere Qualifizierungen nutzen.

Erste Anlaufstelle für Fragen zu Zulassung, Anmeldung und Prüfungsterminen ist die zuständige Industrie- und Handelskammer.

Häufig gestellte Fragen

Wie lange dauert die Fortbildung zum Industriefachwirt?

Die Dauer hängt vom Anbieter und von der Lernform ab. Vollzeitlehrgänge sind kürzer, berufsbegleitende Kurse in Teilzeit oder als Fernlehrgang dauern entsprechend länger. Eine gesetzlich vorgeschriebene Lehrgangsdauer gibt es nicht.

Welche Voraussetzungen muss ich für die Zulassung erfüllen?

Für den ersten Prüfungsteil genügt zum Beispiel eine abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Beruf; alternativ eine andere Ausbildung mit ein bis zwei Jahren Berufspraxis oder mindestens drei Jahre Berufspraxis. Für den zweiten Teil muss der erste Teil bestanden sein (nicht älter als fünf Jahre) und zusätzliche einschlägige Berufspraxis nachgewiesen werden.

Was ist der Unterschied zwischen wirtschaftsbezogener und handlungsspezifischer Qualifikation?

Es handelt sich nicht um zwei getrennte Wege, sondern um die beiden Teile derselben Prüfung. Die Wirtschaftsbezogenen Qualifikationen vermitteln betriebswirtschaftliches Grundlagenwissen (unter anderem Rechnungswesen, Recht und Steuern, Unternehmensführung). Die Handlungsspezifischen Qualifikationen sind auf die industrielle Praxis ausgerichtet (etwa Produktionsprozesse, Marketing und Vertrieb, Führung und Zusammenarbeit).

Wer nimmt die Prüfung ab und wie läuft die mündliche Prüfung ab?

Die Prüfung wird von der IHK abgenommen. Die mündliche Prüfung im zweiten Teil besteht aus einer Präsentation (höchstens rund zehn Minuten) und einem situationsbezogenen Fachgespräch (in der Regel höchstens 20 Minuten).