Heilpraktiker: Berufsbild, Zulassung und rechtliche Grenzen

Heilpraktiker berät eine Patientin in einer hellen Praxis
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Der Heilpraktiker ist ein nach dem deutschen Heilpraktikergesetz geregelter Beruf, der zur eigenständigen Ausübung der Heilkunde berechtigt. Wie ein Arzt darf ein Heilpraktiker als Freiberufler eine eigene Praxis führen oder sich mit Kollegen zu einer Gemeinschaftspraxis zusammenschließen. Anders als die Schulmedizin, die Krankheiten meist über die Erkennung und Behandlung einzelner Ursachen angeht, betrachtet die alternative Heilkunde den Menschen als Ganzes – mit seinem körperlichen, geistigen und seelischen Gleichgewicht.

Tätigkeitsfelder und Methoden

Zu den Tätigkeitsfeldern der Heilpraktiker gehören traditionelle Naturheilverfahren aus westlichen und östlichen Kulturen, aber auch psychotherapeutische Gesprächsmethoden und Entspannungstherapien. Die Anwendungsgebiete reichen von Ernährungsberatung und Homöopathie über Akupunktur und traditionelle chinesische Medizin bis hin zu weiteren komplementären Verfahren. Welche Methoden ein Heilpraktiker anbietet, hängt von seiner fachlichen Ausrichtung und seinen Zusatzqualifikationen ab.

Zulassung: kein klassischer Ausbildungsberuf

Auch wenn Berufsausübung und Zulassung gesetzlich klar geregelt sind, handelt es sich nicht um einen klassischen Ausbildungsberuf: Für die Ausbildung selbst gibt es keine verbindliche Ausbildungsordnung. Wer Heilpraktiker werden möchte, muss sich beim Gesundheitsamt einer Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten unterziehen. Sie soll feststellen, ob von der Ausübung der Heilkunde eine Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung ausgehen würde.

Die Überprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlich-praktischen Teil und fragt Kenntnisse in medizinischen Grunddisziplinen ab – etwa Anatomie, Physiologie, Pathologie, Diagnostik, Hygiene, Notfallmaßnahmen sowie Berufs- und Gesetzeskunde. Seit dem 22. März 2018 gelten dafür bundeseinheitliche Leitlinien des Bundesgesundheitsministeriums, sodass die Anforderungen bundesweit vergleichbar sind.

Schaubild: Heilpraktiker

Voraussetzungen für die Erlaubnis

Die Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz setzt voraus, dass die Antragstellerin oder der Antragsteller das 25. Lebensjahr vollendet hat und mindestens über einen Hauptschulabschluss verfügt. Hinzu kommen der Nachweis der gesundheitlichen Eignung durch ein ärztliches Attest sowie der sittlichen Zuverlässigkeit durch ein Führungszeugnis. Diese Bedingungen gelten für die Erlaubnis selbst – nicht bereits für den Besuch einer Vorbereitungsschule.

Zahlreiche Heilpraktikerschulen bieten zwei- bis dreijährige Vorbereitungskurse an. Ihr Besuch ist freiwillig und keine gesetzliche Pflicht; er dient allein der Vorbereitung auf die Überprüfung beim Gesundheitsamt.

Grenzen der Heilkunde

Die Heilkunde des Heilpraktikers ist rechtlich begrenzt. Nicht erlaubt sind unter anderem die Verordnung verschreibungspflichtiger Arzneimittel und von Betäubungsmitteln, die Ausübung der Zahnheilkunde und die Geburtshilfe. Bestimmte übertragbare Krankheiten dürfen nach dem Infektionsschutzgesetz nur von Ärztinnen und Ärzten behandelt werden. Ein Heilpraktiker muss diese Grenzen sicher kennen und Patienten im Zweifel an einen Arzt verweisen.

Häufig gestellte Fragen

Welche Voraussetzungen muss man für die Heilpraktikererlaubnis erfüllen?

Erforderlich sind ein Mindestalter von 25 Jahren, mindestens ein Hauptschulabschluss, der Nachweis der gesundheitlichen Eignung (ärztliches Attest) und der sittlichen Zuverlässigkeit (Führungszeugnis) sowie eine bestandene Überprüfung beim Gesundheitsamt.

Wie läuft die Überprüfung beim Gesundheitsamt ab?

Sie besteht aus einem schriftlichen und einem mündlich-praktischen Teil und prüft medizinische Grundlagen sowie die Kenntnis der rechtlichen Grenzen. Grundlage sind seit 2018 bundeseinheitliche Leitlinien; Ziel ist es auszuschließen, dass von der Tätigkeit eine Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung ausgeht.

Wie lange dauert die Vorbereitung zum Heilpraktiker?

Eine gesetzlich geregelte Ausbildung gibt es nicht. Heilpraktikerschulen bieten in der Regel zwei- bis dreijährige Vorbereitungskurse an; die tatsächliche Dauer hängt von den Vorkenntnissen und davon ab, ob in Voll- oder Teilzeit gelernt wird.

Welche Behandlungen darf ein Heilpraktiker nicht durchführen?

Untersagt sind unter anderem verschreibungspflichtige Arzneimittel und Betäubungsmittel, die Zahnheilkunde und die Geburtshilfe. Bestimmte übertragbare Krankheiten dürfen nach dem Infektionsschutzgesetz ausschließlich Ärztinnen und Ärzte behandeln.