Berufsbetreuer

Berufsbetreuer
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Berufsbild Berufsbetreuer

Ein Berufsbetreuer unterstützt und vertritt Erwachsene, die einzelne rechtliche Angelegenheiten aufgrund einer Krankheit oder Behinderung nicht selbst regeln können. Die rechtliche Betreuung ist eine gesetzliche Vertretung: Der Betreuer handelt ausschließlich in den Angelegenheiten, die die betreute Person nicht allein besorgen kann. Grundlage ist seit der Reform des Betreuungsrechts zum 1. Januar 2023 nicht mehr § 1896 BGB, sondern sind die §§ 1814 ff. BGB.

Im Mittelpunkt steht ein möglichst selbstbestimmtes Leben: Die Wünsche und der Wille der betreuten Person sind maßgeblich, ihre Menschenwürde hat oberste Priorität. Der Betreuer entscheidet nicht über den Kopf der Betroffenen hinweg, sondern unterstützt sie bei ihren Entscheidungen. In Situationen, die besonderes Einfühlungsvermögen verlangen, steht er ihnen bei. Der rechtliche Rahmen ist dabei genau vorgegeben: Das Betreuungsgericht – eine Abteilung des Amtsgerichts – bestellt den Betreuer und legt die einzelnen Aufgabenbereiche fest, für die er zuständig ist.

Steuerlich gilt die rechtliche Betreuung in der Regel als sonstige selbständige Tätigkeit (§ 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG) und nicht als Gewerbe. Deshalb ist keine Gewerbeanmeldung erforderlich, es fällt keine Gewerbesteuer an und es besteht keine Pflichtmitgliedschaft in der IHK. Die nach dem Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz (VBVG) abrechenbaren Betreuungsleistungen sind zudem von der Umsatzsteuer befreit (§ 4 Nr. 16 Buchst. k UStG).

Tätigkeitsbeschreibung

Jede rechtliche Betreuung ist auf einen bestimmten Zeitraum und auf klar umrissene Aufgabenbereiche begrenzt. Innerhalb dieser Bereiche berät, unterstützt und vertritt der Berufsbetreuer die betreute Person – typischerweise in folgenden Feldern:

Aufgaben im Gesundheitsbereich

  • Gespräche mit Ärztinnen und Ärzten über Behandlungs- und Rehabilitationsmaßnahmen führen, ärztliche Behandlungen sicherstellen sowie Untersuchungen oder Klinikaufenthalte veranlassen
  • Pflegedienste beauftragen und den Krankenversicherungsschutz klären bzw. sicherstellen

Aufgaben im Vermögensbereich

  • Einkünfte, Renten oder Sozialleistungen geltend machen und bei der Beantragung weiterer zustehender Leistungen unterstützen
  • mit Banken über die Verwaltung und Anlage von Geldern verhandeln
  • Unterhaltspflichten prüfen und gegebenenfalls eine Schuldenregulierung einleiten
  • Erbangelegenheiten regeln

Aufgaben in der Personensorge

  • Mietverträge prüfen und gegebenenfalls einer Räumung entgegentreten
  • über die Einwilligung in eine Unterbringung oder einen Heimaufenthalt entscheiden
  • die Interessen gegenüber der Einrichtung vertreten, in der die Person untergebracht ist
  • Verträge prüfen und abschließen
  • den Verbleib in der eigenen Wohnung sichern
  • Ansprüche gegenüber Behörden wahren und durchsetzen
  • aufenthaltsrechtliche Belange im Sinne des Ausländerrechts sichern

Ausbildung

Regelung der Ausbildung

Für Berufsbetreuer gibt es keine eigene, staatlich geregelte Ausbildung; der Beruf ist kein anerkannter Ausbildungsberuf im Sinne des BIBB-Verzeichnisses. Das Gesetz verlangt für die Bestellung lediglich eine geeignete natürliche Person (vgl. §§ 1814 ff. BGB). Wegen des breiten Aufgabenspektrums bringen Berufsbetreuer in der Praxis meist ein Studium in Bereichen wie Pädagogik, Psychologie, Soziale Arbeit oder Rechtswissenschaft oder eine soziale, pflegerische bzw. kaufmännische Aus- oder Weiterbildung samt einschlägiger Berufserfahrung mit. Berufsbetreuer kommen daher aus ganz unterschiedlichen Berufen.

Seit dem 1. Januar 2023 müssen sich berufliche Betreuer außerdem bei der zuständigen Stammbehörde registrieren lassen (§ 23 Betreuungsorganisationsgesetz, BtOG). Voraussetzungen sind die persönliche Eignung und Zuverlässigkeit, eine ausreichende Sachkunde – unter anderem im Betreuungs- und Sozialrecht sowie in der Kommunikation mit beeinträchtigten Menschen – und eine Berufshaftpflichtversicherung. Für bereits vor 2023 tätige Betreuer gelten Übergangsregelungen: Wer bis dahin mindestens drei Jahre lang beruflich betreut hat, dem wird die Sachkunde vermutet; die übrigen mussten sie bis zum 30. Juni 2025 nachweisen (§ 32 BtOG).

Nach § 1 VBVG wird die Tätigkeit als berufsmäßig vermutet, wenn jemand mehr als zehn Betreuungen führt oder dafür voraussichtlich mindestens 20 Wochenstunden aufwendet. Berufsbetreuer arbeiten entweder angestellt in Betreuungsvereinen und Betreuungsbehörden oder selbständig ohne feste Bindung. Bestellt werden sie im konkreten Einzelfall stets durch das Betreuungsgericht.

Vorgehensweise

Schaubild: Berufsbetreuer

Zunächst stellt man sich bei der örtlichen Betreuungsbehörde vor. Vorzulegen sind unter anderem ein polizeiliches Führungszeugnis und eine Auskunft über die eigenen Vermögensverhältnisse (etwa eine SCHUFA-Auskunft). Empfehlenswert ist es, weitere Unterlagen bereitzuhalten – Zeugnisse über Berufs- oder Studienabschlüsse, einen vollständigen Lebenslauf mit den bisherigen beruflichen Tätigkeiten und Nachweise über einschlägige Fortbildungen zum Themenkreis der Betreuung.

Eine Berufshaftpflichtversicherung ist für registrierte berufliche Betreuer inzwischen Pflicht; darüber hinaus sollte man frühzeitig an eine Vertretung für den Abwesenheitsfall denken. Die Betreuungsbehörde schlägt dem Betreuungsgericht anschließend geeignete Personen vor, die als Betreuer in Frage kommen.

Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten

Eine eigene staatlich anerkannte Ausbildung zum Berufsbetreuer gibt es weiterhin nicht. Seit 2023 rückt jedoch die Sachkunde stärker in den Vordergrund: Sie lässt sich über anerkannte Lehrgänge nachweisen, und viele Kenntnisse werden zusätzlich in der praktischen Arbeit vertieft. Ergänzend bieten sich themenrelevante Fortbildungen aus angrenzenden Berufen an.

Ratsam ist außerdem die Mitgliedschaft in einem Berufsverband. Sie eröffnet den Zugang zu Fortbildungen und unterstützt die Professionalisierung und Qualitätssicherung im Beruf.

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Häufig gestellte Fragen

Welche Qualifikation braucht man, um Berufsbetreuer zu werden?

Eine eigene geregelte Ausbildung gibt es nicht. In der Praxis kommen Berufsbetreuer meist aus sozialen, pflegerischen, kaufmännischen oder juristischen Berufen. Seit 2023 ist zusätzlich ein Sachkundenachweis nach dem BtOG erforderlich, der Grundkenntnisse im Betreuungs- und Sozialrecht sowie in der Kommunikation mit beeinträchtigten Menschen belegt.

Muss man sich als beruflicher Betreuer registrieren lassen?

Ja. Seit dem 1. Januar 2023 dürfen berufliche Betreuer nur tätig werden, wenn sie bei der zuständigen Stammbehörde registriert sind (§ 23 BtOG). Nachzuweisen sind persönliche Eignung und Zuverlässigkeit, eine ausreichende Sachkunde und eine Berufshaftpflichtversicherung.

Wie wird man vom Betreuungsgericht als rechtlicher Betreuer bestellt?

Man stellt sich bei der örtlichen Betreuungsbehörde vor; diese schlägt dem Betreuungsgericht geeignete Personen vor. Die eigentliche Bestellung erfolgt immer im konkreten Einzelfall durch das Betreuungsgericht, eine Abteilung des Amtsgerichts.

Welche Aufgaben und Grenzen hat ein Berufsbetreuer?

Der Betreuer wird nur für die Aufgabenbereiche zuständig, die ihm das Gericht ausdrücklich überträgt – etwa Gesundheitssorge, Vermögenssorge oder Aufenthaltsangelegenheiten. Innerhalb dieser Bereiche sind seit der Reform 2023 die Wünsche und der Wille der betreuten Person maßgeblich (§§ 1814 ff. BGB).