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Ein Patentanwalt agiert in erster Linie als Schnittstelle zwischen der Technik und dem Recht. So zählt vor allem der rechtliche Schutz von geistigem Eigentum zu den Aufgaben eines Fachanwalts für Patentrecht.
Ein zuverlässiger Partner im Streitfall
Ein Patentanwalt zeichnet sich unter anderem für die Durchsetzung von Patenten und Gebrauchsmustern verantwortlich. Während seiner Tätigkeit nimmt der Fachanwalt für Patentrecht nicht selten Kontakt zu weltweit agierenden Unternehmen auf. Eine Tätigkeit als Patentanwalt setzt somit eine umfassende Ausbildung voraus.
Mit Wissen zum Erfolg
Die Basis für eine Ausbildung zum Patentanwalt bildet ein abgeschlossenes Hochschulstudium. Hierzu zählen sowohl naturwissenschaftliche Studiengänge als auch technische Studiengänge. Im Vorfeld der Ausbildung zum Patentanwalt müssen die Bewerber den Nachweis über eine technische Tätigkeit erbringen. Im Anschluss an die praktische Tätigkeit dürfen die Bewerber ihre Ausbildung zum Patentanwalt in Angriff nehmen. Die Ausbildung gliedert sich in zwei Teile. Im ersten Teil der Ausbildung werden die angehenden Patentanwälte unter anderem mit der Bearbeitung von praktischen Fällen vertraut gemacht. Zur Erlangung der theoretischen Kenntnisse nehmen die Auszubildenden an einem Fernstudium teil. Im zweiten Teil der Ausbildung werden die erworbenen Kenntnisse im Rahmen eines sogenannten Amtsjahrs vertieft. Die Ausbildung zum Patentanwalt schließt mit einem Examen ab.