Patentanwalt: Aufgaben, Voraussetzungen und Ausbildung

Patentanwalt prüft Patentunterlagen und technische Zeichnungen am Schreibtisch
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Ein Patentanwalt steht an der Schnittstelle von Technik und Recht. Seine Kernaufgabe ist der rechtliche Schutz von geistigem Eigentum – von der ersten Erfindung bis zur Durchsetzung eines erteilten Patents. Anders als ein Rechtsanwalt bringt ein Patentanwalt ein abgeschlossenes naturwissenschaftliches oder technisches Studium mit und ist auf den gewerblichen Rechtsschutz spezialisiert.

Was macht ein Patentanwalt?

Ein Patentanwalt berät und vertritt Erfinder, Unternehmen und Forschungseinrichtungen in allen Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes. Dazu gehören nicht nur Patente, sondern auch Gebrauchsmuster, Marken, Designs sowie der Sorten- und Topographieschutz. Er meldet Schutzrechte an, überwacht sie und setzt sie im Streitfall durch – etwa bei Patentverletzungen oder in Nichtigkeitsverfahren.

Zur Vertretung ist ein in Deutschland zugelassener Patentanwalt vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) und dem Bundespatentgericht befugt. Die Zulassung berechtigt außerdem zur Vertretung vor dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) in Alicante und der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) in Genf. Weil viele Mandanten international agieren, gehört die Zusammenarbeit mit ausländischen Kanzleien zum Arbeitsalltag.

Voraussetzungen für den Beruf

Die Grundlage bildet ein erfolgreich abgeschlossenes naturwissenschaftliches oder technisches Studium an einer wissenschaftlichen Hochschule, abgeschlossen mit Diplom oder Master. Der technische oder naturwissenschaftliche Anteil muss dabei deutlich überwiegen. Typische Fächer sind Maschinenbau, Elektrotechnik, Physik, Chemie oder Informatik.

Vor Beginn der eigentlichen Ausbildung müssen Bewerber außerdem nachweisen, dass sie mindestens ein Jahr praktisch technisch tätig waren. Erst danach ist die Zulassung zur Ausbildung auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes möglich (§ 7 Patentanwaltsordnung).

Die Ausbildung zum Patentanwalt

Schaubild: Patentanwalt

Die Ausbildung dauert insgesamt mindestens 34 Monate und gliedert sich in drei Abschnitte. Den größten Teil – mindestens 26 Monate – verbringen die angehenden Patentanwälte in einer Patentanwaltskanzlei oder in der Patentabteilung eines Unternehmens. Hier lernen sie die praktische Arbeit an konkreten Fällen kennen.

Es folgt das sogenannte Amtsjahr: zwei Monate beim Deutschen Patent- und Markenamt und sechs Monate beim Bundespatentgericht. Begleitend absolvieren die Kandidaten das auf zwei Jahre angelegte Fernstudium „Recht für Patentanwältinnen und Patentanwälte“ an der FernUniversität in Hagen, das die juristischen Grundlagen und das Recht des gewerblichen Rechtsschutzes vermittelt.

Nach bestandener Prüfung tragen die Absolventen zunächst den Titel Patentassessor beziehungsweise Patentassessorin. Die endgültige Zulassung zur Patentanwaltschaft erfolgt anschließend über die Patentanwaltskammer.

Patentanwalt oder Rechtsanwalt?

Beide Berufe beraten im Recht, unterscheiden sich aber grundlegend in der Ausbildung. Ein Rechtsanwalt hat ein juristisches Studium mit zwei Staatsexamina absolviert und deckt ein breites Spektrum an Rechtsgebieten ab. Ein Patentanwalt kommt dagegen aus einem technischen oder naturwissenschaftlichen Fach und ist auf den gewerblichen Rechtsschutz spezialisiert. Gerade diese technische Vorbildung ermöglicht es, Patente und andere technische Schutzrechte inhaltlich zu beurteilen. Ein auf dieses Gebiet spezialisierter Rechtsanwalt führt dagegen die Bezeichnung „Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz“.

Häufig gestellte Fragen

Wie lange dauert die Ausbildung zum Patentanwalt?

Die Ausbildung im gewerblichen Rechtsschutz dauert mindestens 34 Monate, also knapp drei Jahre. Davon entfallen mindestens 26 Monate auf die Tätigkeit in einer Kanzlei oder Patentabteilung; hinzu kommt das Amtsjahr mit zwei Monaten am DPMA und sechs Monaten am Bundespatentgericht.

Welches Studium ist Voraussetzung für den Beruf des Patentanwalts?

Voraussetzung ist ein abgeschlossenes naturwissenschaftliches oder technisches Hochschulstudium (Diplom oder Master), bei dem der technische Anteil deutlich überwiegt – etwa Maschinenbau, Elektrotechnik, Physik, Chemie oder Informatik. Zusätzlich ist mindestens ein Jahr praktische technische Tätigkeit nachzuweisen.

Was ist der Unterschied zwischen Patentanwalt und Rechtsanwalt?

Ein Patentanwalt hat ein technisches oder naturwissenschaftliches Studium absolviert und ist auf den gewerblichen Rechtsschutz spezialisiert – Patente, Marken, Designs und Gebrauchsmuster. Ein Rechtsanwalt hat ein juristisches Studium abgeschlossen und arbeitet in der Regel über viele Rechtsgebiete hinweg.

Wo darf ein deutscher Patentanwalt vertreten?

Ein in Deutschland zugelassener Patentanwalt vertritt vor dem Deutschen Patent- und Markenamt und dem Bundespatentgericht. Die Zulassung berechtigt zudem zur Vertretung vor dem EUIPO in Alicante und der WIPO in Genf.