Sexualbegleiter – Berufsbild, Ausbildung und rechtliche Einordnung

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Sexualbegleiter helfen Menschen mit körperlichen Behinderungen dabei, ihre sexuellen Bedürfnisse zu verwirklichen. Als Sexualassistenz werden Handlungen bezeichnet, die Männer und Frauen mit einem entsprechenden Hilfebedarf in Anspruch nehmen können, um ihre Sexualität selbstbestimmt leben zu können.

Berufsbild Sexualbegleiter

Es wird zwischen zwei Formen der Sexualassistenz unterschieden, einer aktiven und einer passiven Form.

  • Unter der passiven Sexualassistenz versteht man zum Beispiel das Besorgen von Kondomen, pornografischen Schriften oder Sexspielzeugen. Ebenfalls in diese Kategorie fällt die Vermittlung des Kontakts zu Prostituierten. Die passive Sexualassistenz bezieht den Sexualassistenten nicht selbst in die sexuellen Handlungen ein.
  • Bei der aktiven Sexualassistenz sind die Sexualassistenten in die sexuellen Handlungen einbezogen. Hierzu zählen die Hilfestellung bei der Selbstbefriedigung ebenso wie die Unterstützung der hilfsbedürftigen Person beim Geschlechtsverkehr mit einer anderen Person.
Schaubild: Sexualassistenz

Besonderheiten des Berufsbildes

Der Beruf des Sexualbegleiters unterscheidet sich deutlich von anderen (Ausbildungs-)Berufen: Aktive Sexualassistenz gilt, wenn sie gegen Entgelt erbracht wird, rechtlich als Prostitution im Sinne des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG). Denn ein Sexualbegleiter erfüllt einer Person, die dazu selbst nicht in der Lage ist, gegen Bezahlung sexuelle Wünsche und das Bedürfnis nach Nähe. Die passive Sexualassistenz fällt dagegen nicht unter das Prostituiertenschutzgesetz.

Anbieter wie das ISBB (Institut zur Selbst-Bestimmung Behinderter) versuchen, die Tätigkeit von der Prostitution abzugrenzen, indem Sexualbegleitung als „Ersatzpartnerschaft“ verstanden wird.

Dementsprechend werden die Preise nicht durch die gewünschten sexuellen Praktiken bestimmt, sondern durch die für den Klienten aufgewendete Zeit.

Zudem werden nicht die sexuellen Handlungen als zentrales Element der Arbeit verstanden, sondern die mit dem Klienten verbrachte Zeit und die gegebene körperliche Nähe sowie die Persönlichkeitsentwicklung und die Stärkung der sexuellen Kompetenzen des Klienten – mit dem Ziel, ein körperliches Selbstbewusstsein aufzubauen.

Ausbildung

Regelung der Ausbildung / Ablauf

Die Berufsbezeichnung „Sexualassistent“ beziehungsweise „Sexualbegleitung“ ist in Deutschland nicht geschützt. Staatlich anerkannte Ausbildungen existieren bislang nicht; entsprechende Angebote kann daher grundsätzlich jede Person machen.

Das ISBB im niedersächsischen Trebel versuchte über Jahre, eine fundierte Qualifizierung zu etablieren. Das zugehörige Gästehaus wurde jedoch zum 30. Juni 2022 verkauft. Ein Teil des Teams führt die Arbeit seit dem 1. Juli 2022 in der „Beratungsstelle Sandfort“ (Leitung: Dipl.-Psych. Lothar Sandfort) fort; von dort werden Sexualberatung, Sexualbegleitung und die Ausbildungen weiter organisiert. Daneben bietet der Verein Kassandra e. V. in Kooperation mit pro familia Nürnberg seit 2012 eine zertifizierte Fortbildung zur Sexualbegleitung an.

Spezielle Zugangsvoraussetzungen wie bestimmte Bildungsabschlüsse existieren nicht.

Das ISBB beschreibt seine Ausbildung als systematischen Ansatz, der stets die besondere Lage der betreuten Menschen mitbedenkt. Die Ausbildung mit dem Namen „Empower-Sexualbegleitung ISBB“ vermittelt kein medizinisches beziehungsweise somatisches Wissen; im Vordergrund steht die Ausbildung zu einer Beratungspersönlichkeit.

Dauer der Ausbildung

Die Ausbildung „Empower-Sexualbegleitung ISBB“ umfasst sieben Wochenenden, verteilt über den Zeitraum eines Jahres.

Abschluss und Ausblick

Zum Abschluss der Ausbildung erwerben die Teilnehmenden ein Zertifikat. Sie sind anschließend als Sexualbegleiter befähigt, auf die speziellen Bedürfnisse behinderter Menschen hinsichtlich ihrer Sexualität einzugehen und diese so weit wie möglich zu erfüllen.

Zudem sind sie in Grundlagen der Kommunikation – vor allem in ihrer nonverbalen Form – geschult, um einen empathischen Umgang mit ihren Klienten zu gewährleisten. Viele Einrichtungen zur Pflege und Therapie behinderter Menschen stehen den Dienstleistungen von Sexualassistenten inzwischen aufgeschlossen gegenüber.

Weiterführende Links

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ist die Berufsbezeichnung Sexualbegleiter gesetzlich geschützt?

Nein. Die Bezeichnungen „Sexualbegleiter“, „Sexualbegleitung“ und „Sexualassistenz“ sind in Deutschland nicht geschützt, und staatlich anerkannte Ausbildungen gibt es bislang nicht. Grundsätzlich kann die Tätigkeit daher von jeder Person angeboten werden.

Wie unterscheidet sich Sexualbegleitung rechtlich von Prostitution?

Rechtlich gibt es keine eigene Kategorie: Aktive Sexualassistenz gegen Entgelt gilt als Prostitution im Sinne des Prostituiertenschutzgesetzes. Anbieter grenzen die Tätigkeit inhaltlich ab, indem sie sie als „Ersatzpartnerschaft“ verstehen und nach aufgewendeter Zeit statt nach sexuellen Praktiken abrechnen. Die passive Sexualassistenz fällt nicht unter das Prostituiertenschutzgesetz.

Welche Voraussetzungen braucht man für eine Ausbildung zum Sexualbegleiter?

Formale Zugangsvoraussetzungen wie bestimmte Bildungsabschlüsse gibt es nicht. Die Fortbildungen richten sich an Menschen mit und ohne Erfahrung in der Sexarbeit, die sexuelle Dienstleistungen gezielt für ältere und/oder behinderte Menschen anbieten möchten.

Wo kann man sich aktuell zum Sexualbegleiter ausbilden lassen?

Ausbildungen werden unter anderem über die „Beratungsstelle Sandfort“ (Nachfolge des ISBB Trebel) organisiert. Zudem bietet Kassandra e. V. in Kooperation mit pro familia Nürnberg eine zertifizierte Fortbildung zur Sexualbegleitung an.