Keramiker

enricsagarra @ Pixabay
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Ein Keramiker oder eine Keramikerin (früher KerammodelleurIn, PorzelanformerIn) erzeugt Gegenstände aller Art aus Ton oder ähnlichen mineralischen Rohstoffen.

Dafür werden die Rohstoffe zunächst zu formbaren Massen aufbereitet, welche in weiterer Folge händisch oder maschinell zu Gegenständen geformt und anschließend bei hohen Temperaturen von über 900 Grad Celsius in einem Brennofen gebrannt werden. Der Brennprozess verleiht dem Material Härte, Widerstandsfähigkeit und Hitzebeständigkeit. Typische Erzeugnisse der Keramiker und Keramikerinnen sind Geschirr (z.B. Schüsseln, Teller, Tassen), Zier- und Kunstgegenstände (z.B. Figuren, Vasen), Gegenstände für den Sanitärbereich (z.B. Fliesen, Waschbecken) sowie technische Erzeugnisse (z.B. Dichtungen, Rohre, Isolatoren).

Ausbildung

Die Berufsausbildung zum Keramiker und zur Keramikerin wird in Form einer dualen Ausbildung abgehalten. Eine derartige duale Ausbildung beinhaltet Phasen in der Berufsschule sowie Phasen im Ausbildungsbetrieb. In der Berufsschule soll der theoretische Hintergrund erlernt werden, während die Arbeit in Ausbildungsstätte für die notwendige Praxis sorgt.

Während der Ausbildung befassen sich angehende Keramiker und Keramikerinnen zunächst mit den besonderen Eigenschaften der verschiedenen keramischen Stoffe. Dafür ist eine Auseinandersetzung mit chemischen Sachverhalten erforderlich und auch mathematische Berechnungen. Darüber hinaus sind Kreativität, Sorgfalt und ein Gespür für Form und Material notwendig.

Regelung der Ausbildung / Ablauf

Die Berufsausbildung zum Keramiker und zur Keramikerin ist staatlich anerkannt. Sie wird mit der Verordnung über die Berufsausbildung zum Keramiker und zur Keramikerin (Keramikergewerbe-Ausbildungsverordnung – KerAusbV) bundesweit einheitlich geregelt. Demzufolge gliedert sich die Berufsausbildung zum Keramiker und zur Keramikerin in drei Abschnitte (Abschnitt A, B und C). Die gesamten Inhalte aus Abschnitt A und C sind als Pflichtqualifikationen anzusehen. Die Inhalte aus Abschnitt B stellen Wahlqualifikationen dar. Davon sind zwei Wahlqualifikationen aus Abschnitt B im Rahmen des Ausbildungsvertrages festzulegen und zu absolvieren.

Abschnitt A umfasst berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, wie etwa die Bearbeitung und Gestaltung von keramischen Oberflächen, den Trocknungs- und Brennungsprozess oder die Aufbereitung von keramischen Massen.

Abschnitt B umfasst weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, welche in Form der zwei Wahlqualifikationen vertieft werden. (z.B. Formen, Aufbauen und Modellieren von Baukeramiken,

Dabei ist eine Wahlqualifikation aus folgenden, drei Bereichen zu wählen: Freidrehung und Abdrehung von Formen, halbmaschinelle Formgebungsverfahren, Henkeln und Garnieren, Entwurf und Umsetzung von Dekoren)

Abschnitt C thematisiert integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, wie den Aufbau und die Organisation des Ausbildungsbetriebs, die Planung und Vorbereitung von Arbeitsabläufen, Umweltschutz, oder die Handhabung, Pflege und Instandhaltung von Werkzeugen, Maschinen und Einrichtungen.

Dauer der Ausbildung

Drei Jahre dauert die Ausbildung zum Keramiker und zur Keramikerin.

Abschluss der Ausbildung

Der Ausbildungsberuf des Keramikers und der Keramikerin ist nach der Handwerksordnung (kurz HwO) geregelt.

Den Abschluss der Ausbildung stellt die Gesellenprüfung dar, welche vor der Handwerkskammer abzulegen ist. Bei der Prüfung werden Fertigkeiten, theoretische Kenntnisse sowie ein Gesellenstück abverlangt. Das Gesellenstück ist in den Lehrwerkstätten anzufertigen, wobei dem Lehrling dafür eine angemessene Arbeitszeit gewährt wird.

Ausblick nach der Ausbildung

Fertige Gesellen und fertige Gesellinnen finden Arbeit in Handwerksbetrieben (Töpfereien) und in der Keramikindustrie (z.B. Porzellanwerk).

Keramiker und Keramikerinnen sind meist in Klein- und Mittelbetrieben des Keramikgewerbes beschäftigt. Berufsmöglichkeiten bestehen jedoch auch in Großbetrieben der keramischen Industrie.

In den kommenden Jahren ist von einem gleichbleibenden Bedarf an Fachkräften im keramischen Gewerbe sowie in der keramischen Industrie auszugehen.

Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten im Berufsbild

Für Keramiker und Keramikerinnen gibt es vielfältige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten:

– Weiterbildung zum/zur Staatlich geprüften Keramikgestalter/in

– Weiterbildung zum/zur Staatlich geprüften Keramiktechniker/in.

Darüber hinaus kann die Meisterprüfung für Keramiker und Keramikerinnen absolviert werden. Diese dient zur Befähigung zur Eröffnung einer eigenen Werkstatt und zur Ausbildung von Lehrlingen.

Für weiterführende Informationen zur Ausbildung sowie zu Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten für Keramiker und Keramikerinnen besuchen Sie folgende Webseiten:

https://www.dkg.de/themen/aus-_und_weiterbildung

Häufig gestellte Fragen

Welche persönlichen Anforderungen sind für einen Keramiker und eine Keramikerin erforderlich?

Kreativität, ein Gespür für Formen und das Material und handwerkliches Geschick sind für die Berufsausbildung zum Keramiker und zur Keramikerin mitzubringen.