Ausbildungsförderung im Überblick: BAB, BAföG oder EQ?

Wer eine Ausbildung oder ein Studium beginnt, hat oft nicht genug Geld, um den Lebensunterhalt allein zu bestreiten – vor allem, wenn eine eigene Wohnung dazukommt. In Deutschland gilt das Recht auf Bildung, und dafür gibt es mehrere staatliche Förderungen. Dieser Überblick erklärt Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), BAföG und die Einstiegsqualifizierung (EQ, früher EQJ): wer sie bekommt, wie sie funktionieren und ob das Geld zurückgezahlt werden muss.

Münzen, Sparschwein und Formulare rund um die Ausbildungsförderung
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Die Förderungen auf einen Blick

  • BAB unterstützt Auszubildende in einer betrieblichen oder außerbetrieblichen Berufsausbildung und ist ein Zuschuss – also ohne Rückzahlung.
  • BAföG fördert schulische Ausbildungen und ein Studium. Für Schülerinnen und Schüler ist es ein Vollzuschuss, für Studierende zur Hälfte ein zinsloses Darlehen.
  • Einstiegsqualifizierung (EQ) ist ein betriebliches Langzeitpraktikum, das auf eine Ausbildung vorbereitet und vergütet wird.
Schaubild: BAB, BAföG oder EQ

Welche Voraussetzungen gibt es für die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)?

Reicht die Ausbildungsvergütung nicht aus, um die laufenden Kosten zu decken, können Auszubildende bei der Agentur für Arbeit Berufsausbildungsbeihilfe beantragen. Sie ist ein monatlicher Zuschuss und muss nicht zurückgezahlt werden.

Gefördert wird eine anerkannte betriebliche oder außerbetriebliche Berufsausbildung – schulische Ausbildungen (etwa zur Physiotherapeutin oder zum Physiotherapeuten) fallen nicht unter die BAB. Anspruch besteht in der Regel, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

  • Der Ausbildungsbetrieb ist zu weit von der elterlichen Wohnung entfernt, um weiter zu Hause zu wohnen.
  • Man ist über 18 Jahre alt oder verheiratet.
  • Man hat mindestens ein Kind und wohnt nicht in der Wohnung der Eltern.

Wie hoch die BAB ausfällt, hängt vom individuellen Bedarf ab. Angerechnet werden unter anderem die Ausbildungsvergütung, das Einkommen der Eltern sowie bestimmte Freibeträge und Zusatzbedarfe. Bewilligt wird die Beihilfe zunächst für 18 Monate und danach für die restliche Ausbildungszeit.

Was ist BAföG – und können auch Schüler BAföG erhalten?

BAföG steht für Bundesausbildungsförderungsgesetz und ist eine staatliche Sozialleistung. Sie soll es unabhängig von der wirtschaftlichen Lage des Elternhauses ermöglichen, eine Ausbildung entsprechend den eigenen Interessen und Fähigkeiten zu absolvieren. Gefördert werden schulische Ausbildungen und ein Studium; man unterscheidet daher zwischen Schüler-BAföG und Studierenden-BAföG.

Entscheidend ist auch das Alter: In der Regel muss die Ausbildung oder das Studium vor dem 45. Lebensjahr begonnen werden. Von dieser seit August 2022 geltenden Altersgrenze gibt es Ausnahmen, etwa für Absolventinnen und Absolventen des zweiten Bildungswegs oder bei einer Zulassung aufgrund beruflicher Qualifikation.

Was ist die Einstiegsqualifizierung (EQ)?

Die Einstiegsqualifizierung – früher als EQJ bezeichnet – ist ein betriebliches Langzeitpraktikum nach § 54a SGB III. Sie richtet sich an junge Menschen, die noch keinen Ausbildungsplatz gefunden haben, und bereitet gezielt auf einen anerkannten Ausbildungsberuf vor. Die Teilnehmenden lernen den Beruf und den Betriebsalltag kennen und können zeigen, was in ihnen steckt – häufig mit dem Ziel, danach in eine Ausbildung übernommen zu werden.

Eine EQ dauert sechs bis längstens zwölf Monate. Grundlage ist ein Vertrag nach § 26 Berufsbildungsgesetz, und der Betrieb zahlt eine Vergütung. Die Agentur für Arbeit erstattet dem Betrieb diese Vergütung bis zu 276 Euro monatlich sowie einen pauschalen Anteil an den Sozialversicherungsbeiträgen.

Müssen die Fördergelder zurückgezahlt werden?

Bei der Berufsausbildungsbeihilfe nicht: Sie ist ein Zuschuss, kein Darlehen. Zurückzahlen muss man nur, wenn die Leistung zu Unrecht bezogen wurde.

Beim BAföG kommt es auf die Ausbildungsart an. Schüler-BAföG ist ein Vollzuschuss und muss nicht zurückgezahlt werden. Studierende an Hochschulen, Akademien und Höheren Fachschulen erhalten BAföG dagegen zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Staatsdarlehen. Der Darlehensteil ist gedeckelt: Niemand zahlt mehr als 77 Raten – aktuell höchstens 10.010 Euro – zurück. Die Rückzahlung beginnt erst fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer.

Die Vergütung während einer Einstiegsqualifizierung muss die teilnehmende Person nicht zurückzahlen.

Fazit

BAB, BAföG und Einstiegsqualifizierung sorgen dafür, dass eine Ausbildung oder ein Studium nicht am Geld scheitert. Welche Förderung infrage kommt, hängt vor allem von der Ausbildungsform ab: BAB für die betriebliche Berufsausbildung, BAföG für Schule und Studium, die EQ als Brücke in die Ausbildung. Ein Antrag lohnt sich in vielen Fällen – die genauen Bedingungen klärt die zuständige Stelle im Einzelfall.

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Häufig gestellte Fragen

Wer hat Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)?

BAB können Auszubildende in einer anerkannten betrieblichen oder außerbetrieblichen Berufsausbildung erhalten – nicht bei schulischen Ausbildungen. Voraussetzung ist in der Regel, dass der Betrieb zu weit entfernt ist, um bei den Eltern zu wohnen, oder dass man über 18 bzw. verheiratet ist oder mindestens ein Kind hat und nicht bei den Eltern lebt. Wie hoch die Beihilfe ausfällt, richtet sich nach dem individuellen Bedarf.

Muss BAföG komplett zurückgezahlt werden?

Nein. Schüler-BAföG ist ein Vollzuschuss ohne Rückzahlung. Studierende erhalten BAföG zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Darlehen; nur der Darlehensteil wird zurückgezahlt, und zwar höchstens 77 Raten beziehungsweise aktuell 10.010 Euro.

Wie lange dauert eine Einstiegsqualifizierung und wie wird sie vergütet?

Eine EQ dauert sechs bis längstens zwölf Monate. Der Betrieb zahlt eine vertraglich vereinbarte Vergütung; die Agentur für Arbeit erstattet ihm diese bis zu 276 Euro monatlich zuzüglich eines pauschalen Anteils an den Sozialversicherungsbeiträgen.

Kann man BAB und BAföG gleichzeitig beziehen?

Für dieselbe Ausbildung nicht: BAB und BAföG fördern unterschiedliche Ausbildungsformen. BAB gilt für die betriebliche und außerbetriebliche Berufsausbildung, BAföG für schulische Ausbildungen und ein Studium. Welche Leistung infrage kommt, hängt also von der gewählten Ausbildung ab.