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Berufsbild
Die Gefahrstoffverordnung verpflichtet die Betriebe, Gefährdungen im Unternehmen zu erfassen und zu beurteilen, um Risiken für Mitarbeiter und Umwelt möglichst gering zu halten. Wenn der Unternehmer über die erforderliche Fachkunde verfügt, kann er diese Funktion selbst übernehmen, andernfalls muss er einen Gefahrstoffbeauftragten namhaft machen.
Kernfunktion des Gefahrstoffbeauftragten ist es, die Unternehmer sowie den Mitarbeitern in der Behandlung von Gefahrstoffen beratend zu unterstützen. Sein Fachgebiet umfasst nachfolgende Themen:
- Umsetzung von Gefährdungsbeurteilungen
- Umsetzung von Arbeitsplatzmessungen
- Bestimmung von Schutzmaßnahmen für die sichere Behandlung von gefährlichen Stoffen
- Fertigstellung von betrieblichen Anweisungen und Sicherheitsdatenblättern
- Unterweisung von Mitarbeitern im Umgang mit gefährlichen Stoffen
- Verpflichtung für die richtige Lagerung der gefährlichen Stoffe
- Gewährleistung des sicheren innerbetrieblichen Transports von gefährlichen Stoffen
- Kenntnisse der verschiedenen Vorschriften und Verordnungen, die sich auf gefährliche Stoffe beziehen
Ausbildung
Der nicht korrekte Kontakt mit Gefahrstoffen bedroht die Sicherheit und Gesundheit von Mitarbeitern und schadet der Umwelt. § 6 und 7 der Gefahrstoffverordnung verpflichtet Unternehmer, betriebliche Risiken zu lokalisieren, einzuschätzen und entsprechende Schutzmaßnahmen einzuleiten. Wer diese Pflicht mißachtet oder sich fachgercht beraten lässt, gefährdet seinen Betrieb. Wer gegen die Vorschriften der Gefahrstoffverordnung verstößt, muss nach § 27 des Chemikaliengesetzes mit hohen Geldbußen und sogar Freiheitsstrafen rechnen. Rechtssicherheit gewährt eine Ausbildung, die den Teilnehmern in nur zwei Tagen das theoretische und praktische Wissen der Gefahrstoffverordnung vermittelt und sie zu fachkundigen Experten macht.
Die spezifischen fachlichen Kompetenzen werden in Fortbildungsveranstaltungen vermittelt. Die Fortbildung kann modular aufgebaut werden.
Regelung der Ausbildung / Ablauf
Zum Besuch des Lehrgangs sind keine Voraussetzungen notwendig. Im Fokus der Ausbildung steht die praktische Umsetzung des Managements mit gefährlichen Stoffen.
Nach erfolgreicher Absolvierung können die Teilnehmer erforderliche Schutzmaßnahmen bestimmen, Anordnungen für die korrekte Lagerung gefährlicher Stoffe bzw. Zubereitungen erlassen. Außerdem können die Absolventen den Umgang mit Gefahrstoffen organisieren, einschließlich der richtigen Einstufung und Kennzeichnung der Gefahrstoffe nach den neuen Merkmalen des global harmonisierten Systems (GHS).
Die erforderliche Fachkunde wird in nur zwei Tagen den Teilnehmern vermittelt. Wichtige gesetzlich geforderte Verfahrensweisen werden konkret am Beispiel aufgezeigt. Dazu gehören die Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisungen sowie Unterweisungen.
Zu den Lehrinhalten gehören:
- EU-Chemikalienrecht
- GHS/CLP: Veränderung der Kennzeichnung von gefährlichen Stoffen
- REACH: Stoffsammlungen, Vorführungsszenarien, besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC)
- Umsetzung in deutschen Betrieben
Aufbau des deutschen Chemikalienrechtes
- Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz)
- Verordnung über Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens und über die Abgabe bestimmter Stoffe, Gemische und Erzeugnisse nach dem Chemikaliengesetz (Chemikalienverbotsverordnung)
- Verordnung zur Sanktionsbewehrung gemeinschafts- oder unionsrechtlicher Verordnungen auf dem Gebiet der Chemikaliensicherheit (Chemikalienfunktionsverordnung)
- Gefahrstoffverordnung
- Technische Regeln (TRGS)
Überblick zur Gefahrstoffverordnung
- Eigenschaften und Wirkungen gefährlicher Stoffe
- Sicherheitsdatenblätter und Gewinnung von Informationen
- Erstellung von Verzeichnissen für gefährliche Stoffe
- Gefährdungsbeurteilung und Tätigkeiten mit gefährlichen Stoffen
- Sicherheitsmaßnahmen und Vorführungskontrolle
- Erstellung von betrieblichen Anweisungen
- Unterweisung von Beschäftigten
- Arbeitsmedizinische Prophylaxe
Praktische Anforderungen für das Management mit Gefahrstoffen
- Praktische Suche nach Ersatzstoffen
- Lagerung von gefährlichen Stoffen (Lagerausrüstung, Zusammenlagerung, Genehmigung)
- Zusammenstellung der persönlichen Schutzausrüstung
- Entsorgung von gefährlichen Stoffen
- Notfallplanung und -übung bei Unfällen mit gefährlichen Stoffen
- Anknüpfung an das Umweltrecht und an weitere Arbeitsschutzvorschriften
Schriftliche Erfolgskontrolle
Dauer der Ausbildung
Die Schulung dauert je nach Anbieter zwei bis drei Tage.
Abschluss
Der Lehrgang schließt mit einer Teilnahmebescheinigung ab.
Ausblick nach der Ausbildung
Nach der Ausbildung kann das Skript mit zahlreichen praxisorientierten To-do-Listen und Handlungsanweisungen als ausgezeichnetes Nachschlagewerk im Arbeitsalltag verwendet werden.
Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten im Berufsbild
Der Lehrgang richtet sich an Betriebsbeauftragte für Gefahrstoffe, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Umweltschutzbeauftragte, Führungskräfte aus Industrie und Kommunen sowie Arbeitsmediziner.