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Eckdaten zum Beruf
Eine Intervention ist ein geplantes, gezieltes Eingreifen, um eine Störung zu beheben oder ihr vorzubeugen. Wie dieses Eingreifen konkret aussieht, hängt vom jeweiligen Fachgebiet ab. Im Sicherheitsgewerbe bedeutet Intervention, dass sich eine gefahrlose Soll-Lage in eine sicherheitsrelevante Ist-Lage verändert hat, die eine Nachschau oder ein Eingreifen erfordert und keinen Aufschub duldet. Ausgelöst wird der Einsatz in der Regel durch einen – automatisch oder manuell – ausgelösten Alarm.
Wegen ihrer Bedeutung für Sicherheitsunternehmen sind Alarmverfolgung und Intervention in der Norm DIN 77200-1:2017-11 geregelt. Dort wird unter anderem der Alarmdienst definiert als „Form der Sicherheitsdienstleistung, bei der Sicherheitsmitarbeiter an einem stationären Ort spezifische Kontrolltätigkeiten mittels technischer Systeme ausführen sowie Alarme beziehungsweise Notmeldungen verfolgen und bei sicherheitsrelevanten Feststellungen Maßnahmen einleiten.“
Die Notruf- und Service-Leitstelle (NSL) beschreibt die Norm als „gesicherten, ständig besetzten Bereich, in dem Alarmempfangseinrichtungen für Gefahrenmeldungen betrieben und von dem aus Interventionen eingeleitet, überwacht und dokumentiert werden.“
Verhaltensgrundsätze im Interventionsdienst
Ein Einsatz folgt festen Grundsätzen – von der Alarmierung über die Anfahrt bis zur Dokumentation:
- Eigensicherung geht immer vor
- Grundsätzlich rücken zwei Interventionskräfte zum Einsatzort aus (Absicherung)
- Intervention nur mit funktionsfähigen und vollständigen Einsatzmitteln
- Kenntnis und Bestätigung des Interventionsauftrags
- Jeden Alarm zunächst als Echtalarm behandeln
- Durchgehende Funkverbindung zur Leitstelle
- Annäherung und Anfahrt an das Objekt
- Eintreffen am Ereignisort
- Alarmverfolgung vor Ort an der Anlage, dabei den Interventionsplan mitführen
- Personenkontakt (Täter, Zeuge oder Passant)
- Erste-Hilfe-Leistung unter Beachtung des Eigenschutzes
- Gesetzliche Vorgaben beachten
- Dokumentation des Einsatzes
Ausbildung zur Interventionskraft
Der Lehrgang richtet sich an Beschäftigte von Bewachungsunternehmen, die als Interventionskraft oder als Alarm- und Revierfahrer eingesetzt werden, sowie an Mitarbeitende des Werkschutzes, die in der Alarmverfolgung tätig sind. Vorausgesetzt werden in der Regel eine sicherheitsrechtliche Grundqualifikation – die Unterrichtung oder die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO – sowie ein Führerschein, da die Anfahrt meist mit Funkwagen oder Krad erfolgt.
Ausbildungsinhalte im Überblick
Rechtliche Grundlagen der Tätigkeit als Interventionskraft
- Abgrenzung von öffentlichem Recht und Zivilrecht
- Zivilrechtliche Tätigkeitsgrundlagen zum Eigentums- und Besitzschutz
- Straf- und verfahrensrechtliche Grundzüge
- Unfallverhütungsvorschriften zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Umgang mit Personen
- Verhalten von Personen in unterschiedlichen Lagen
- Grundsätze im Umgang mit Personen und Wissen um Fehlerquellen
- Kommunikation und der bewusste Einsatz von Sprache
Dienstkunde
- Grundsätze für Verhalten und Handeln am Interventionsort
- Handhabung von Meldungen und Berichten
- Zusammenwirken mit Polizei, Ämtern, Verwaltungen und weiteren Hilfskräften
- Grundlagen der Selbstsicherung und der Schutzmaßnahmen
Technische Hilfsmittel und kommunikationstechnische Anlagen
- Verschiedene Sicherungseinrichtungen
- Melde- und Beobachtungssysteme
- Aufbau, Möglichkeiten und Grenzen der eingesetzten kommunikationstechnischen Anlagen
- Basiskenntnisse im vorbeugenden Brandschutz und im Umgang mit Feuerlöschgeräten
- Einrichtungen und Hilfsmittel zur Selbstsicherung sowie persönliche Schutzausrüstung
- Zugangssysteme und weitere Kontrollverfahren
Den Abschluss bildet eine schriftliche Wissensfeststellung gemäß VdS 2172, ergänzt um Informations- und Erfahrungsaustausch.
Dauer der Ausbildung
Nach der Richtlinie VdS 2172 umfasst die Schulung mindestens 24 Stunden inklusive einer simulierten Alarmverfolgung und schließt mit einer Prüfung ab. Sie ist an einer VdS-anerkannten Ausbildungsstätte zu absolvieren; in der Praxis wird sie häufig als etwa dreitägiger Lehrgang angeboten, einzelne Anbieter setzen den Umfang höher an. Die Gebühren unterscheiden sich je nach Anbieter und Region.
Abschluss
Nach bestandener Prüfung wird das Zertifikat „Interventionskraft nach VdS“ ausgestellt. Es belegt die gemäß DIN 77200 absolvierte Zusatzschulung. Auch ohne VdS-Anerkennung eignet sich die Weiterbildung, um Alarmfahrer in Industrieunternehmen zu schulen.
Ausblick nach der Ausbildung
Die geprüfte Interventionskraft (IK) ist eine speziell qualifizierte Reaktionskraft. Sie reagiert – in der Regel mit Funkwagen oder Krad – auf Alarmmeldungen aus bewachten oder sicherungstechnisch überwachten Objekten und wird dabei von einer Alarmzentrale beziehungsweise NSL geführt. Häufig ist diese Tätigkeit mit dem Revierdienst verbunden.
Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten im Berufsbild
Weiterbildungen konzentrieren sich auf die einsatzspezifischen Besonderheiten nach den VdS-Vorgaben und setzen eine Basisausbildung sowie den Führerschein voraus. Wer sich langfristig breiter aufstellen möchte, kann auf anerkannte Abschlüsse im Sicherheitsgewerbe aufbauen – etwa die Fachkraft für Schutz und Sicherheit oder, mit Führungsanspruch, den Meister für Schutz und Sicherheit.
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Häufig gestellte Fragen
Welche Voraussetzungen muss ich für die Ausbildung zur Interventionskraft erfüllen?
Der Lehrgang richtet sich an Beschäftigte im Bewachungsgewerbe. Vorausgesetzt werden in der Regel eine Grundqualifikation nach § 34a GewO (Unterrichtung oder Sachkundeprüfung) sowie ein Führerschein. Die Schulung selbst muss an einer VdS-anerkannten Ausbildungsstätte absolviert werden.
Wie lange dauert die Ausbildung zur Interventionskraft?
Nach VdS 2172 umfasst die Schulung mindestens 24 Stunden inklusive simulierter Alarmverfolgung und endet mit einer Prüfung. In der Praxis läuft sie oft über rund drei Tage; die Gebühren hängen vom jeweiligen Anbieter ab.
Was macht eine Interventionskraft im Einsatz?
Löst eine überwachte Anlage einen Alarm aus, fährt die Interventionskraft das Objekt an, verfolgt den Alarm vor Ort, kontrolliert die Lage und dokumentiert den Einsatz. Geführt wird sie dabei von der Notruf- und Service-Leitstelle (NSL).
Welche Aufstiegsmöglichkeiten gibt es nach der Ausbildung?
Interventionskräfte werden häufig auch im Revier- und Werkschutzdienst eingesetzt. Wer weiterkommen möchte, kann auf anerkannte Abschlüsse wie die Fachkraft für Schutz und Sicherheit oder den Meister für Schutz und Sicherheit aufbauen.













