Firmenwagen statt Gehaltserhöhung: Lohnt sich der Dienstwagen?

Firmenwagen
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Wenn die Verbraucherpreise steigen und die Reallöhne unter Druck geraten, wünschen sich viele Arbeitnehmer mehr vom Verdienst und fordern eine Gehaltserhöhung. Durchsetzbar ist die aber nicht immer. Eine mögliche Alternative ist ein Firmenwagen, den der Arbeitgeber statt einer Lohnerhöhung stellt.

Firmenwagen statt Gehaltserhöhung: Was dahintersteckt

Bekommt man statt einer Gehaltserhöhung einen Firmenwagen, spricht man von einer Gehaltsumwandlung: Ein Teil der Vergütung wird nicht als Barlohn, sondern als Sachleistung gewährt. Der Reiz liegt darin, dass eine reine Lohnerhöhung durch Steuern und Sozialabgaben geschmälert wird, während ein Dienstwagen einen konkreten Gegenwert bietet, ohne dass der Arbeitnehmer das Fahrzeug selbst anschaffen und unterhalten muss.

Davon abzugrenzen ist der reine Inflationsausgleich. Zahlt der Betrieb eine Ausgleichszahlung, um gestiegene Kosten abzufedern, ist das keine dauerhafte Gehaltserhöhung, sondern gleicht lediglich den Kaufkraftverlust aus. Wer bereits einen Inflationsausgleich erhält, hat es entsprechend schwerer, zusätzlich eine echte Lohnerhöhung durchzusetzen – zumal auch der Arbeitgeber in solchen Phasen höhere Ausgaben trägt. Ausschlaggebend für eine Gehaltserhöhung sollte ohnehin die eigene Leistung sein.

Lohnt sich ein Firmenwagen?

Ein Firmenwagen statt einer Gehaltserhöhung lohnt sich vor allem dann, wenn Sie im Job viel unterwegs sind oder einen weiten Arbeitsweg haben. Wer dagegen selten fährt, gut an den öffentlichen Nahverkehr angebunden ist und privat kaum ein Auto braucht, profitiert nur begrenzt.

Attraktiv wird das Modell dadurch, dass der Arbeitgeber in der Regel Anschaffung, Kraftstoff beziehungsweise Ladestrom, Versicherung und Werkstattkosten übernimmt. Diese laufenden Kosten müssten Sie andernfalls aus dem Nettoeinkommen bestreiten.

Nach Absprache lässt sich der Wagen oft auch privat nutzen. Klären Sie vorab, wer das Fahrzeug fahren darf, ob Urlaubsfahrten erlaubt sind und wer die Spritkosten trägt – versicherungstechnisch ist häufig nur der Arbeitnehmer als Fahrer vorgesehen. Wird der Wagen privat genutzt, entsteht ein geldwerter Vorteil, der versteuert werden muss (siehe unten).

Vorteile eines Firmenwagens

  • Höhere Mobilität und Flexibilität für den Arbeitnehmer
  • Private Nutzung nach Absprache möglich
  • Der Arbeitgeber übernimmt in der Regel Anschaffung und laufende Kosten
  • Der geldwerte Vorteil wird pauschal versteuert – je nach Fahrzeug und Fahrleistung kann das günstiger sein, als ein privates Auto aus dem Nettolohn zu finanzieren
  • Vorsteuerabzugsberechtigte Betriebe können die Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen
  • Elektro-Dienstwagen werden steuerlich begünstigt und können das Image des Unternehmens verbessern
  • Stärkere Bindung der Mitarbeiter an das Unternehmen

Nachteile eines Firmenwagens

  • Die private Nutzung erhöht als geldwerter Vorteil das zu versteuernde Einkommen
  • Ob der Steuervorteil gegenüber einer Gehaltserhöhung wirklich ins Gewicht fällt, hängt vom Einzelfall ab (Fahrzeugpreis, Fahrleistung, Arbeitsweg)
  • Weitere Familienmitglieder dürfen den Wagen wegen der Versicherung oft nicht oder nur nach Absprache nutzen
  • Beim Fahrzeugmodell hat der Arbeitnehmer häufig wenig Mitspracherecht
  • Bei einem Jobwechsel entfällt der Wagen – anders als eine Gehaltserhöhung, die ins Grundgehalt einfließt
Schaubild: 1-%-Regelung vs. Fahrtenbuch

1-%-Regelung und Fahrtenbuch: den geldwerten Vorteil versteuern

Wird der Dienstwagen privat genutzt, muss der geldwerte Vorteil im Rahmen der Einkommensteuer versteuert werden. Dafür gibt es zwei Methoden.

Bei der 1-%-Regelung setzen Sie pro Monat pauschal ein Prozent des inländischen Bruttolistenpreises (Neupreis inklusive Sonderausstattung und Mehrwertsteuer) als geldwerten Vorteil an. Für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte kommen je Entfernungskilometer monatlich weitere 0,03 Prozent des Bruttolistenpreises hinzu. Für rein elektrische Dienstwagen fällt die Bemessung deutlich niedriger aus: Hier wird nur ein Viertel angesetzt (0,25 Prozent), solange der Bruttolistenpreis 100.000 Euro nicht übersteigt – diese Grenze wurde in den vergangenen Jahren mehrfach angehoben (früher 60.000 Euro). Teurere E-Autos und viele Plug-in-Hybride werden mit 0,5 Prozent angesetzt.

Alternativ können Sie ein Fahrtenbuch führen und darin jede Fahrt zeitnah und lückenlos dokumentieren. So lässt sich der tatsächliche private Nutzungsanteil bestimmen – das lohnt sich vor allem, wenn Sie den Wagen wenig privat nutzen. Die Einträge müssen vollständig und nachvollziehbar sein, damit das Finanzamt sie anerkennt.

Für welche Methode Sie sich entscheiden, legen Sie grundsätzlich für ein ganzes Kalenderjahr fest. Ein Wechsel zwischen 1-%-Regelung und Fahrtenbuch ist in der Regel nur zum Jahresbeginn oder bei einem Fahrzeugwechsel möglich.

Dienstwagen aus Arbeitgebersicht

Auch für Arbeitgeber kann ein Firmenwagen attraktiv sein. Ist der Betrieb vorsteuerabzugsberechtigt, lässt sich die Umsatzsteuer aus Anschaffung und laufenden Kosten als Vorsteuer geltend machen; die private Nutzung durch den Arbeitnehmer unterliegt im Gegenzug der Umsatzsteuer. Dienstwagen sind zudem ein Instrument, um Mitarbeiter zu gewinnen und zu binden, und ein Elektrofahrzeug kann das Image des Unternehmens stärken. Dem stehen die Anschaffungskosten und die laufenden Ausgaben für Kraftstoff oder Ladestrom, Versicherung und Wartung gegenüber, die der Betrieb in der Regel trägt.

Fazit

Ein Firmenwagen statt einer Gehaltserhöhung kann sich lohnen – vorausgesetzt, Sie nutzen das Fahrzeug regelmäßig. Wer im Alltag kaum ein Auto braucht, fährt mit einer klassischen Lohnerhöhung meist besser. Sind Sie dagegen viel unterwegs und wollen den Wagen auch privat nutzen, sprechen Sie frühzeitig mit Ihrem Vorgesetzten und klären Sie Nutzung, Kostenübernahme und Versteuerung. Wägen Sie den geldwerten Vorteil und Ihren persönlichen Bedarf gegeneinander ab – so lässt sich am besten einschätzen, ob sich die Gehaltsumwandlung für Sie auszahlt.

Häufig gestellte Fragen

Wie wird der geldwerte Vorteil eines Firmenwagens berechnet?

Es gibt zwei Methoden: die 1-%-Regelung und das Fahrtenbuch. Bei der 1-%-Regelung wird pro Monat ein Prozent des Bruttolistenpreises für die Privatnutzung angesetzt, dazu 0,03 Prozent je Entfernungskilometer für den Arbeitsweg. Rein elektrische Dienstwagen sind mit 0,25 Prozent begünstigt. Beim Fahrtenbuch wird stattdessen der tatsächliche private Nutzungsanteil dokumentiert und versteuert.

Lohnt sich ein Firmenwagen auch bei geringer privater Nutzung?

Bei wenig Privatnutzung ist die pauschale 1-%-Regelung oft ungünstig, weil sie unabhängig von den tatsächlich gefahrenen Kilometern gilt. Dann kann ein Fahrtenbuch die günstigere Variante sein, weil nur der echte private Anteil besteuert wird. Ob sich der Dienstwagen insgesamt lohnt, hängt stark vom Arbeitsweg und der Fahrleistung ab.

Was ist der Unterschied zwischen 1-%-Regelung und Fahrtenbuch?

Die 1-%-Regelung ist eine Pauschale: Sie versteuern monatlich einen festen Prozentsatz des Bruttolistenpreises, ohne Aufzeichnungen führen zu müssen. Beim Fahrtenbuch dokumentieren Sie jede Fahrt und versteuern nur den tatsächlichen privaten Anteil. Die gewählte Methode gilt in der Regel für ein ganzes Kalenderjahr und lässt sich meist nur zum Jahreswechsel oder bei einem Fahrzeugwechsel ändern.

Kann ich frei zwischen Gehaltserhöhung und Firmenwagen wählen?

Das ist Verhandlungssache mit dem Arbeitgeber. Ein Firmenwagen statt einer Lohnerhöhung ist eine Gehaltsumwandlung und muss vertraglich vereinbart werden – einen Rechtsanspruch darauf gibt es nicht. Ob das Modell für Sie sinnvoller ist als mehr Barlohn, hängt von Ihrem Fahrbedarf und Ihrer persönlichen Situation ab.