Inhaltsverzeichnis

Keramikerinnen und Keramiker – früher als Kerammodelleur/in oder Porzellanformer/in bezeichnet – stellen Gegenstände aller Art aus Ton und anderen mineralischen Rohstoffen her.
Dazu werden die Rohstoffe zunächst zu formbaren Massen aufbereitet. Diese formt man anschließend von Hand oder maschinell zu Gegenständen und brennt sie bei hohen Temperaturen, in der Regel über 900 Grad Celsius, in einem Brennofen. Der Brand verleiht dem Material Härte, Widerstandsfähigkeit und Hitzebeständigkeit. Typische Erzeugnisse sind Geschirr (etwa Schüsseln, Teller, Tassen), Zier- und Kunstgegenstände (Figuren, Vasen), Produkte für den Sanitärbereich (Fliesen, Waschbecken) sowie technische Keramik (Dichtungen, Rohre, Isolatoren).
Ausbildung zum Keramiker
Der Beruf wird im Rahmen einer dualen Ausbildung erlernt. Sie verbindet Phasen in der Berufsschule mit der praktischen Arbeit im Ausbildungsbetrieb: In der Schule wird der theoretische Hintergrund vermittelt, im Betrieb die nötige Praxis.
Zu Beginn setzen sich die Auszubildenden mit den Eigenschaften der verschiedenen keramischen Werkstoffe auseinander. Dazu gehören chemische Zusammenhänge ebenso wie einfache mathematische Berechnungen. Gefragt sind außerdem Kreativität, Sorgfalt und ein Gespür für Form und Material.
Regelung und Ablauf der Ausbildung
Der Ausbildungsberuf ist staatlich anerkannt und über die Handwerksordnung (HwO) sowie die Verordnung über die Berufsausbildung zum Keramiker und zur Keramikerin (Keramikergewerbe-Ausbildungsverordnung, KerAusbV) bundesweit einheitlich geregelt. Die Ausbildungsinhalte gliedern sich in drei Abschnitte:
- Abschnitt A – berufsprofilgebende Fertigkeiten und Kenntnisse, etwa das Aufbereiten keramischer Massen, das Gestalten von Oberflächen sowie der Trocknungs- und Brennprozess. Diese Inhalte sind verpflichtend.
- Abschnitt B – Wahlqualifikationen zur Vertiefung. Aus sechs Bereichen werden zwei ausgewählt und im Ausbildungsvertrag festgelegt: Freidrehen und Abdrehen von Formen, Formen und Aufbauen von Baukeramiken, halbmaschinelle Formgebungsverfahren, Henkeln und Garnieren, Entwerfen und Umsetzen von Dekoren sowie das Herstellen von Modellen und Formen.
- Abschnitt C – integrative Inhalte wie Aufbau und Organisation des Betriebs, Planung und Vorbereitung von Arbeitsabläufen, Umweltschutz sowie Pflege und Instandhaltung von Werkzeugen und Maschinen. Auch diese Inhalte sind verpflichtend.
Zur Mitte der Ausbildung, am Ende des zweiten Ausbildungsjahres, findet eine Zwischenprüfung statt, mit der der Ausbildungsstand ermittelt wird.
Dauer der Ausbildung
Die Ausbildung zum Keramiker beziehungsweise zur Keramikerin dauert drei Jahre. Unter bestimmten Voraussetzungen – etwa bei guten Leistungen oder einschlägiger Vorbildung – kann die Ausbildungszeit auf Antrag verkürzt werden.
Abschluss der Ausbildung
Die Ausbildung endet mit der Gesellenprüfung, die vor der Handwerkskammer abgelegt wird. Geprüft werden praktische Fertigkeiten und theoretische Kenntnisse; außerdem ist ein Gesellenstück anzufertigen. Für dieses Prüfungsstück steht in der Werkstatt eine angemessene Arbeitszeit zur Verfügung.
Ausblick nach der Ausbildung
Ausgelernte Gesellinnen und Gesellen finden Beschäftigung in Handwerksbetrieben wie Töpfereien sowie in der Keramikindustrie, etwa in Porzellanwerken. Die meisten Stellen bieten kleine und mittlere Betriebe des Keramikgewerbes; daneben gibt es Beschäftigungsmöglichkeiten in Großbetrieben der keramischen Industrie.
Fort- und Weiterbildung im Berufsbild
Nach der Gesellenprüfung stehen mehrere Wege offen. Über eine Aufstiegsfortbildung lässt sich die Meisterprüfung im Keramikerhandwerk ablegen; der Meisterbrief berechtigt dazu, einen eigenen Betrieb zu führen und selbst Lehrlinge auszubilden. Daneben gibt es Fortbildungen zum beziehungsweise zur staatlich geprüften Keramiktechniker/in oder Keramikgestalter/in.
Weiterführende Informationen zur Ausbildung und zu den Karrierewegen bietet das offizielle Portal des Handwerks: handwerk.de – Berufsprofil Keramiker/-in.
Häufig gestellte Fragen
Wie lange dauert die Ausbildung zum Keramiker bzw. zur Keramikerin?
Die duale Ausbildung dauert regulär drei Jahre. Auf Antrag ist eine Verkürzung möglich, etwa bei guten Leistungen oder einschlägiger Vorbildung.
Welchen Schulabschluss benötigt man für die Ausbildung?
Rechtlich ist kein bestimmter Schulabschluss vorgeschrieben. Welche Vorbildung erwartet wird, entscheiden die Ausbildungsbetriebe selbst.
Welche persönlichen Anforderungen sollte man mitbringen?
Wichtig sind Kreativität, ein Gespür für Formen und Material, handwerkliches Geschick sowie Sorgfalt beim Umgang mit den keramischen Werkstoffen.
Welche Weiterbildungsmöglichkeiten gibt es nach der Gesellenprüfung?
Möglich sind unter anderem die Meisterprüfung im Keramikerhandwerk sowie Fortbildungen zum bzw. zur staatlich geprüften Keramiktechniker/in oder Keramikgestalter/in. Der Meisterbrief eröffnet zudem den Weg in die Selbstständigkeit.













