Brunnenbauer werden: Ausbildung, Aufgaben und Perspektiven

Brunnenbauer
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Brunnenbauer und Brunnenbauerinnen machen unterirdische Wasservorräte nutzbar: Sie führen Bohrungen durch, um Grundwasser zu erschließen, bauen Brunnen aus und sorgen dafür, dass Trinkwasser sicher an die Oberfläche gelangt.

Was macht ein Brunnenbauer?

Ein Brunnenbauer arbeitet vor allem im Tief- und Spezialtiefbau, in der Wasserversorgung und in der Baustellenvorbereitung – ebenso auf Privatgrundstücken, die einen eigenen Brunnen zur unabhängigen Wasserversorgung anlegen wollen. Zu den Aufgaben gehören:

  • Baustellen einrichten, absichern und wieder räumen
  • Schächte bauen, Rohre verlegen und Pumpen einbauen
  • senkrechte und waagerechte Bohrungen herstellen und zu Brunnen ausbauen
  • neu erschlossene Grundstücke vor dem Bau von Fundamenten entwässern
  • Geräte, Maschinen und Werkzeuge bedienen, warten und reparieren

Auch die Wartung von Brunnen zählt dazu: Sie müssen regelmäßig gereinigt und desinfiziert werden, damit die Wasserqualität erhalten bleibt.

Die Ausbildung zum Brunnenbauer

Die Ausbildung zum Brunnenbauer dauert drei Jahre und läuft dual ab – parallel im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule. Einen bestimmten Schulabschluss schreibt das Gesetz nicht vor; die meisten Betriebe stellen Auszubildende mit Hauptschulabschluss (Berufsreife) oder mittlerem Schulabschluss ein.

Wichtig sind in diesem Beruf körperliche Belastbarkeit und Ausdauer. Wer draußen bei Kälte, Schmutz und Nässe arbeitet, sollte damit keine Probleme haben; Zuverlässigkeit und Sorgfalt gehören ohnehin dazu.

Brunnenbauer ist eine sogenannte Stufenausbildung im Bauhauptgewerbe: Sie baut auf dem zweijährigen Beruf Tiefbaufacharbeiter auf. Wer nach zwei Jahren die entsprechende Prüfung ablegt, kann den Abschluss Tiefbaufacharbeiter mit Schwerpunkt Brunnenbau erreichen; das dritte Jahr führt dann zum Gesellenabschluss als Brunnenbauer. Die Gesellenprüfung besteht aus zwei Teilen: Teil I wird vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres abgelegt, Teil II am Ende der Ausbildung.

Schaubild: Brunnenbauer

Ablauf der Ausbildung

1. Ausbildungsjahr

Im Betrieb:

  • Auftragsannahme, Erstellung von Arbeitsplänen und Leistungserfassung
  • Errichtung, Sicherung und Räumung von Baustellen
  • Vorbereitung von Baustoffen und Bauhilfsstoffen
  • Anfertigen und Lesen von Bauplänen und -skizzen
  • Herstellung von Bauteilen aus Holz, Beton und Stahlbeton
  • Durchführung von Messungen
  • Bau von Baugruben, Gräben, Verbauen und Verkehrswegen
  • Einbau und Anschluss von Versorgungs- und Entsorgungssystemen

In der Berufsschule:

  • Errichten einer Baustelle
  • Erschließung eines Bauwerks
  • Herstellen einer Holzkonstruktion
  • Herstellen eines Stahlbetonbauteils
  • Mauern eines Baukörpers
  • Beschichten eines Bauteils

2. Ausbildungsjahr

Im Betrieb:

  • Vertiefung der Lerninhalte des ersten Ausbildungsjahres
  • Qualitätssicherungsmaßnahmen
  • Berichtswesen

In der Berufsschule:

  • Untersuchung des Baugrundes
  • Einbau einer Rohrleitung
  • Herstellung einer senkrechten Brunnenbohrung
  • Instandhaltung und Wartung der Bohrgeräte
  • Erstellung einer Grundwassermessstelle
  • Ausführung spezieller Tiefbauarbeiten

Gegen Ende des zweiten Jahres steht Teil I der Gesellenprüfung an; er kann zugleich zum Abschluss Tiefbaufacharbeiter (Schwerpunkt Brunnenbau) führen.

3. Ausbildungsjahr

Im Betrieb:

  • Instandhaltung und Bedienung von Anlagen, Maschinen und Geräten
  • Herstellung von senkrechten und waagerechten Bohrungen
  • Bearbeitung von Metallen und Kunststoffen
  • Ausbau von Brunnenbohrungen
  • Herstellung von Abschlussbauwerken
  • Installation von Wasserförderungs- und Wasseraufbereitungsanlagen
  • Sanierung und Instandhaltung von Brunnen

In der Berufsschule:

  • Ausbau eines Brunnens
  • Entwicklung eines Brunnens
  • Bau eines Brunnenabschlussbauwerks
  • Sanierung und Desinfektion eines Brunnens
  • Installation einer Wasserversorgungsanlage

Die Ausbildung endet mit Teil II der Gesellenprüfung und dem Gesellenabschluss als Brunnenbauer.

Perspektiven und Weiterbildung

Nach der Gesellenprüfung stehen mehrere Wege offen. In der Anpassungsweiterbildung hält man das fachliche Wissen – etwa in Bautechnik und Wasserversorgung – auf dem aktuellen Stand. Die Aufstiegsweiterbildung eröffnet weiterführende Qualifikationen, zum Beispiel:

  • Techniker für Bautechnik (Schwerpunkt Tiefbau oder Baubetrieb)
  • Brunnenbaumeister
  • Polier oder Werkpolier im Tiefbau
  • Studium im Bauingenieurwesen
  • Studium in Wasser- und Bodenmanagement oder Wassertechnologie

Brunnenbauer ist ein zulassungspflichtiges Handwerk (Anlage A der Handwerksordnung). Für einen eigenen Betrieb ist deshalb in der Regel der Meisterbrief nötig – mit ihm ist der Schritt in die Selbstständigkeit möglich.

Häufig gestellte Fragen

Wie lange dauert die Ausbildung zum Brunnenbauer?

Die duale Ausbildung dauert drei Jahre und findet parallel im Betrieb und in der Berufsschule statt. Als Stufenausbildung baut sie auf dem zweijährigen Tiefbaufacharbeiter auf.

Welche Schulfächer sind für die Ausbildung wichtig?

Hilfreich sind vor allem Mathematik und Physik – etwa für Messungen, Bohrtiefen und Berechnungen – sowie Technik beziehungsweise Werken für den Umgang mit Maschinen und Werkstoffen. Ein bestimmter Schulabschluss ist gesetzlich nicht vorgeschrieben.

Wie unterscheidet sich der Brunnenbauer von anderen Tiefbauberufen?

Brunnenbauer teilen die ersten beiden Ausbildungsjahre mit anderen Tiefbauberufen, spezialisieren sich im dritten Jahr aber auf Grundwasser: senkrechte und waagerechte Bohrungen, den Ausbau zu Brunnen sowie Wasserförderung und -aufbereitung.

Welche Weiterbildungen gibt es nach der Gesellenprüfung?

Möglich sind unter anderem der Brunnenbaumeister, der geprüfte Techniker für Bautechnik, der Polier im Tiefbau oder ein Studium im Bauingenieurwesen beziehungsweise in der Wassertechnologie.

Ist Brunnenbauer ein zulassungspflichtiges Handwerk?

Ja. Brunnenbauer steht in Anlage A der Handwerksordnung. Für die selbstständige Führung eines Betriebs ist daher grundsätzlich der Meisterbrief erforderlich.

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