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Nach dem Abitur führt der Weg für viele nicht in eine Ausbildung, sondern an eine Hochschule. Im Wintersemester 2025/2026 waren nach vorläufigen Zahlen des Statistischen Bundesamts rund 2,88 Millionen Menschen an deutschen Hochschulen eingeschrieben. Für viele von ihnen bedeutet der Studienstart auch einen Umzug – und damit die Frage nach einer Wohnform, die zum Budget passt.
Kompliziert muss ein Umzug dabei nicht sein. Wer sich früh mit den eigenen Optionen befasst und sie in Ruhe vergleicht, legt eine solide Grundlage für die Studienzeit. Dieser Beitrag zeigt, worauf es beim Umziehen als Student ankommt.
Umzug als Student: frühzeitig und mit Vorlauf planen
Der Wechsel von der Schule an die Hochschule ist ein großer Schritt – und der Studienbeginn steht meist lange vorher fest. Diese Zeit lässt sich nutzen, um früh die wichtigen Fragen zu klären:
- Wo möchte ich wohnen – in der Stadt oder im Umland?
- Wie weit darf der Weg zur Hochschule sein?
- Kommt ein Platz im Studentenwohnheim infrage?
- Möchte ich allein, in einer WG oder mit Partnerin bzw. Partner wohnen?
- Brauche ich einen Nebenjob, um Miete und Lebensunterhalt zu decken?
- Habe ich Anspruch auf BAföG oder andere Unterstützung?
Wer diese Punkte klärt, kann gezielter nach Wohnungen suchen, die zum Budget passen. Eine strukturierte Umzugscheckliste hilft, Fristen und Aufgaben im Blick zu behalten. Zur Planung gehört auch die Ummeldung: Nach dem Einzug bleiben zwei Wochen Zeit, den neuen Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt anzumelden (§ 17 Bundesmeldegesetz). Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands ist keine gesonderte Abmeldung am alten Wohnort nötig.
Tipp 1: Auch das Umland im Blick behalten

Viele Hochschulen liegen in größeren Städten, wo die Mieten deutlich höher sind als im Umland – in Metropolen wie Berlin, Düsseldorf oder München fällt das besonders ins Gewicht. Ein Blick auf die Mietspiegel der Region lohnt sich daher. Wer bereit ist, etwas längere Wege in Kauf zu nehmen, findet außerhalb des Zentrums oft günstigere Wohnungen. Gegenrechnen sollte man allerdings Fahrtkosten und den Zeitaufwand für das Pendeln.
Tipp 2: Finanzielle Möglichkeiten prüfen
Je nach Situation stehen für die Studienfinanzierung verschiedene Wege offen – von BAföG über einen Nebenjob bis zur Unterstützung durch die Familie. Ein Punkt wird dabei oft übersehen: BAföG und Wohngeld lassen sich in der Regel nicht kombinieren. Wer dem Grunde nach BAföG-berechtigt ist, ist vom Wohngeld ausgeschlossen (§ 20 Absatz 2 Wohngeldgesetz) – und zwar auch dann, wenn wegen der Einkommensanrechnung am Ende kein BAföG ausgezahlt wird. Eine Ausnahme gilt vor allem, wenn BAföG ausschließlich als Bankdarlehen gewährt wird oder nicht förderberechtigte Personen im Haushalt leben. Wer unsicher ist, klärt den Anspruch am besten frühzeitig beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung.
Tipp 3: In einer WG die Kosten teilen
Wer nicht allein wohnen möchte, kann sich eine Wohnung mit anderen teilen und so die Kosten senken. Online-Portale bringen WG-Suchende zusammen. Sinnvoll ist es, vorher ehrlich einzuschätzen, wie viel Nähe und wie viel Ruhe man im Alltag braucht: Eine WG spart Geld, passt aber nicht zu jedem. Wer viel Ruhe schätzt, ist mit einer kleineren eigenen Wohnung womöglich besser bedient – auch wenn sie mehr kostet.
Digitale Lehre erweitert die Wohnortwahl

Digitale und hybride Lehrangebote sind an vielen Hochschulen fester Bestandteil geworden. Schon vor der Corona-Zeit stellten Lehrende Materialien digital bereit; seitdem ist das Angebot deutlich gewachsen. Für die Wohnortwahl schafft das Spielraum: Wer Vorlesungen und Seminare teils online besucht oder Aufzeichnungen nutzt, ist weniger auf einen Wohnsitz direkt am Campus angewiesen und kann eher auch das günstigere Umland in Betracht ziehen. Wie viel Präsenz ein Studiengang verlangt, unterscheidet sich allerdings je nach Fach und Hochschule – das sollte man vor der Entscheidung für eine weiter entfernte Wohnung prüfen.
Häufig gestellte Fragen
Wie viel Vorlaufzeit sollte ich für den Umzug zum Studienstart einplanen?
So früh wie möglich – idealerweise, sobald die Zulassung feststeht. Plätze in Studentenwohnheimen werden über das örtliche Studierendenwerk vergeben und sind vielerorts knapp, teils mit Wartelisten oder Losverfahren. Nach dem Einzug bleiben zwei Wochen Zeit, um den neuen Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt anzumelden (§ 17 Bundesmeldegesetz).
Kann ich gleichzeitig BAföG und Wohngeld beziehen?
In der Regel nicht. Wer dem Grunde nach BAföG-berechtigt ist, ist vom Wohngeld ausgeschlossen (§ 20 Absatz 2 Wohngeldgesetz) – auch dann, wenn am Ende kein BAföG ausgezahlt wird. Ausnahmen gibt es vor allem, wenn BAföG nur als Bankdarlehen gewährt wird oder nicht förderberechtigte Personen mit im Haushalt leben.
Lohnt sich ein Wohnort im Umland statt direkt an der Hochschule?
Oft sind die Mieten im Umland niedriger als in der Großstadt. Dem stehen längere Wege sowie Fahrtkosten und -zeit gegenüber. Vor der Entscheidung lohnt der Blick darauf, ob das Semesterticket die Strecke abdeckt und wie oft man tatsächlich vor Ort sein muss.
Welche Unterlagen brauche ich für die Bewerbung um einen Wohnheimplatz?
Die Bewerbung läuft über das für die Hochschule zuständige Studierendenwerk, meist online. In der Regel werden ein Zulassungs- oder Immatrikulationsnachweis sowie persönliche Angaben verlangt; die genauen Anforderungen, Fristen und Vergabekriterien unterscheiden sich je nach Standort. Das Studentenwohnheim gilt dabei als die günstigste Wohnform für Studierende.