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Berufsbild Taxifahrer
Taxifahrer befördern in einem eigens als Taxi gekennzeichneten Pkw oder Kleinbus bis zu acht Fahrgäste zwischen zwei Orten, meist innerhalb ihres Pflichtfahrgebietes. Neben dem eigentlichen Fahren kann das Berufsbild des Taxifahrers eine Reihe weiterer (teils kostenpflichtiger) Zusatzdienstleistungen umfassen.
Dazu zählen Kurierfahrten, Bahnersatzfahrten, Medizinlogistik, Stadtführerfahrten oder Fernfahrten zum Festpreis. Darüber hinaus verlangt der Beruf auch kommunikative Fähigkeiten und Einfühlungsvermögen: Wer über längere Zeit eng mit Fahrgästen im Auto sitzt, wird oft in Gespräche verwickelt. Ein gutes Gespür für Menschen gehört daher ebenso zum Arbeitsalltag wie sicheres Fahren – ein wenig übernehmen Taxifahrer dabei die Rolle eines aufmerksamen Zuhörers und Psychologen.
Regelung der Ausbildung zum Taxifahrer
Der Beruf des Taxifahrers ist in Deutschland bislang kein anerkannter Ausbildungsberuf. Eine klassische duale Ausbildung gibt es in diesem Berufsbild daher nicht. Wer Taxifahrer werden möchte, meldet sich am besten direkt bei einem Taxibetrieb, der Fahrer sucht – Kontakte vermitteln neben Stellenanzeigen auch die örtlichen Taxizentralen.
Um als Taxifahrer tätig zu sein, wird zusätzlich zum Führerschein die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung benötigt, umgangssprachlich Personenbeförderungsschein oder P-Schein genannt. Sie berechtigt dazu, bis zu acht Fahrgäste in einem Pkw zu befördern, und wird von der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde am Wohnort ausgestellt.
Für die Erteilung gelten mehrere Voraussetzungen: Bewerber müssen in der Regel mindestens 21 Jahre alt sein und den Führerschein der Klasse B seit mindestens zwei Jahren besitzen. Um den Personenbeförderungsschein zu erhalten, müssen bei der Antragstellung außerdem ein ärztliches bzw. augenärztliches Gutachten samt Sehtest sowie ein polizeiliches Führungszeugnis vorgelegt werden. Zudem ist es wichtig, möglichst keine Punkte im Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamtes in Flensburg gesammelt zu haben. Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird zunächst für bis zu fünf Jahre ausgestellt und muss danach verlängert werden. Für Antrag, ärztliche Gutachten und Führungszeugnis fallen Gebühren an, deren Höhe sich je nach Behörde und geforderten Nachweisen unterscheidet.
Bis August 2021 war zusätzlich für den Landkreis oder die Stadt, in der die Tätigkeit ausgeübt wird, ein Nachweis der Ortskundeprüfung erforderlich. Diese wurde etwa von Taxiverbänden in Kooperation mit dem TÜV abgenommen und sollte die Ortskenntnis der Fahrer sicherstellen. Mit der Reform des Personenbeförderungsgesetzes entfiel die bundesweite Ortskundeprüfung zum 2. August 2021. Als Ersatz war eine sogenannte „kleine Fachkunde“ geplant; nachdem sich Bund und Länder jedoch nicht auf Inhalte und Ablauf einigen konnten, wurde dieses Vorhaben 2025 ersatzlos gestrichen. Eine verpflichtende bundeseinheitliche Fahrerprüfung als Nachfolge der Ortskundeprüfung gibt es damit derzeit nicht.
Dauer der Ausbildung zum Taxifahrer
Da es keinen anerkannten Ausbildungsberuf gibt, gilt für Taxifahrer keine feste Ausbildungszeit. Den Rahmen setzt allein der Arbeitsvertrag des Unternehmers, der in der Regel eine übliche Probezeit vorsieht. Je nach Größe des Pflichtfahrgebietes dauert es allerdings seine Zeit, bis ein Taxifahrer wirklich Sicherheit im Beruf gewinnt. Gerade in Großstädten wie Hamburg, Berlin, Frankfurt am Main oder München kann es durchaus längere Zeit dauern, bis die Fahrerin oder der Fahrer Stadt und Taxigeschäft umfassend kennt.
Abschluss der Ausbildung
Als Taxifahrer mit gültiger Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung und Fahrpraxis sind viele flexible Arbeitsmodelle möglich. Es lassen sich sowohl Tag- als auch Nachtschichten fahren – in Vollzeit, in Teilzeit oder als Aushilfe, etwa in den stark nachgefragten Nachtschichten am Wochenende. Vieles hängt dabei von den Modalitäten des jeweiligen Taxiunternehmers ab. Entscheidend sind Faktoren wie Unternehmensgröße, Anzahl der Wagen, das Pflichtfahrgebiet, die Auftragslage durch Stammkunden sowie die Anbindung an eine Zentrale oder eine Vermittlungsapp.
Angehende Taxifahrer sollten sich deshalb nicht scheuen, mehrere Taxiunternehmen zu kontaktieren und das für sie passende Angebot zu finden. Letztlich muss die Chemie zwischen Fahrer und Unternehmer stimmen. Wie die Bezahlung geregelt ist, hängt von Arbeitgeber, Region, Arbeitszeitmodell und Erfahrung ab; häufig ist sie über eine Beteiligung am erzielten Umsatz organisiert. Ein solches Modell bringt allerdings ein gewisses Risiko mit sich, da sich die Auftragslage in den übernommenen Schichten nur bedingt steuern lässt.
Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten als Taxifahrer
Die Möglichkeiten zur Fortbildung sind überschaubar. Manche Unternehmer übernehmen für ihre Angestellten die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs oder einem Fahrsicherheitstraining. Erfahrene Taxifahrer planen häufig den Schritt in die Selbstständigkeit mit dem eigenen Taxi. Dazu müssen sie ihre fachliche Eignung als Unternehmer nachweisen und bei der IHK eine Fachkundeprüfung im Taxen- und Mietwagenverkehr ablegen. Auf diese Prüfung bereiten sogenannte „Taxischulen“ vor, die teils von Unternehmern selbst betrieben werden. Die Kosten für diese Vorbereitung sowie die Prüfungsgebühren trägt in der Regel der angehende Unternehmer selbst.
Lesenswert:
Häufige Fragen zum Beruf Taxifahrer (FAQ)
Welche Voraussetzungen braucht man für den Personenbeförderungsschein?
Erforderlich sind in der Regel ein Mindestalter von 21 Jahren, der Führerschein der Klasse B seit mindestens zwei Jahren, ein ärztliches bzw. augenärztliches Gutachten mit Sehtest sowie ein polizeiliches Führungszeugnis. Der Antrag wird bei der Fahrerlaubnisbehörde am Wohnort gestellt; die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung gilt bis zu fünf Jahre und ist danach verlängerbar.
Ist eine spezielle Ausbildung zum Taxifahrer notwendig?
Nein. Taxifahrer ist in Deutschland kein anerkannter Ausbildungsberuf, daher gibt es keine duale Ausbildung. Wichtig sind der Führerschein der Klasse B, die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung und die Bereitschaft, sich in Fahrzeug, Stadt und Betriebsabläufe einzuarbeiten.
Gibt es nach dem Wegfall der Ortskundeprüfung eine Nachfolgeprüfung?
Die bundesweite Ortskundeprüfung für Taxifahrer entfiel zum 2. August 2021. Die als Ersatz geplante „kleine Fachkunde“ wurde 2025 ersatzlos gestrichen, weil sich Bund und Länder nicht auf ihre Ausgestaltung einigen konnten. Eine verpflichtende bundeseinheitliche Fahrerprüfung als direkte Nachfolge gibt es derzeit nicht.
Wie kann man sich als Taxifahrer selbstständig machen?
Wer ein eigenes Taxi betreiben möchte, benötigt eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz und muss dafür die fachliche Eignung als Unternehmer nachweisen – üblicherweise über eine Fachkundeprüfung im Taxen- und Mietwagenverkehr bei der IHK. Auf diese Prüfung bereiten spezielle Taxischulen vor.













