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Auf Geschäfts- und Dienstreisen geht es nicht nur um Flüge, Transfers und Hotels – auch der passende Versicherungsschutz gehört zur Planung. Spezielle Reiseversicherungen für berufliche Reisen erhöhen den persönlichen Schutz spürbar: Sie greifen bei gesundheitlichen Notfällen ebenso wie bei finanziellen Risiken, etwa wenn eine Reise abgesagt oder vorzeitig abgebrochen werden muss. Dieser Ratgeber zeigt, welche Bausteine für Geschäftsreisen sinnvoll sind und worauf Sie bei der Auswahl achten sollten.
Was bieten zusätzliche Reiseversicherungen für Geschäftsreisen?
Reiseversicherungen für berufliche Reisen sind meist modular oder als abgestufte Pakete aufgebaut – vom einfachen Grundschutz bis zum umfassenden Rundum-Paket. So sieht der Versicherungsnehmer genau, welche Leistungen zu welchem Baustein gehören, und kann den Schutz an das eigene Reiseverhalten anpassen. Schon ein Grundschutz mit Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung kann sich lohnen, wenn man häufig unterwegs ist.

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Die Gründe für einen Reiserücktritt oder Reiseabbruch sind häufig gesundheitlicher Natur – etwa ein Unfall oder eine plötzliche Erkrankung. Die Reiserücktrittsversicherung greift vor Reiseantritt und übernimmt die Stornokosten, wenn die Reise gar nicht angetreten werden kann; die Reiseabbruchversicherung springt nach Reiseantritt ein und deckt zusätzliche Rückreisekosten sowie nicht genutzte Reiseleistungen. Wer viel reist, sollte die Bedingungen genau prüfen: Welche Rücktritts- und Abbruchgründe sind abgedeckt, und ab wann greift der Schutz?
Zusätzliche Krankenversicherung für das Ausland bei beruflichen Reisen

Eine Auslandsreisekrankenversicherung ist bei beruflichen Auslandsreisen in vielen Fällen ratsam. Denn die gesetzliche Krankenversicherung greift im Ausland nur eingeschränkt: Innerhalb der EU sowie im EWR und in Ländern mit Sozialversicherungsabkommen besteht über die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) Anspruch auf medizinisch notwendige Behandlung – allerdings nur zu den dortigen Sätzen. In Ländern ohne Abkommen, etwa den USA oder vielen Reisezielen in Asien, zahlt die gesetzliche Kasse in der Regel gar nicht. Vor allem aber übernimmt sie keinen medizinisch notwendigen Rücktransport nach Deutschland.
Wer beruflich viel im Ausland unterwegs ist, etwa als Diplomat, sollte vorab klären, wo der bestehende Schutz greift. Krankenversicherungen unterscheiden oft zwischen Reisen innerhalb Deutschlands, innerhalb Europas und in den Rest der Welt. Eine private Auslandsreisekrankenversicherung schließt die Lücken der gesetzlichen Versorgung und deckt in der Regel auch den teuren Rücktransport ab. Das Auswärtige Amt weist ausdrücklich darauf hin, dass Reisende ohne ausreichenden Schutz für Behandlungs- und Rücktransportkosten selbst aufkommen müssen.
Werden solche Versicherungen aus beruflichem Anlass abgeschlossen, lassen sich die Kosten steuerlich geltend machen: bei Arbeitnehmern als Werbungskosten, bei Unternehmen und Selbstständigen als Betriebsausgaben. Voraussetzung ist, dass die Reise tatsächlich beruflich veranlasst ist – für rein private Reisen gilt das nicht.
Welche Bausteine gehören zu einem umfassenden Reiseschutz?
Ein umfassendes Paket für Geschäftsreisen kombiniert mehrere Bausteine. Je höher der Leistungsumfang, desto höher fällt in der Regel auch der Beitrag aus. Typische Bestandteile sind:
- Auslandsreisekrankenversicherung – meist die Basis; deckt Behandlungskosten und den Rücktransport.
- Reiserücktrittsversicherung – übernimmt Stornokosten, wenn die Reise nicht angetreten werden kann.
- Reiseabbruchversicherung – erstattet Mehrkosten und nicht genutzte Leistungen bei vorzeitigem Abbruch.
- Soforthilfe- bzw. Assistance-Leistungen – schnelle Unterstützung vor Ort, etwa bei Diebstahl von Dokumenten, Handy oder Geldbörse.
- Reisegepäckversicherung – schützt bei Verlust oder Diebstahl des Gepäcks, das gerade auf internationalen Reisen leicht abhandenkommt.
Welche Kombination passt, hängt davon ab, wie oft und wohin gereist wird. Wer nur gelegentlich innerhalb Europas unterwegs ist, kommt mit einem schlankeren Schutz aus als jemand, der regelmäßig weltweit reist.
Häufig gestellte Fragen
Welche Versicherungen sind für Geschäftsreisen ins Ausland sinnvoll?
Als Basis gilt die Auslandsreisekrankenversicherung, weil sie Behandlungskosten und den Rücktransport abdeckt, für die die gesetzliche Kasse im Ausland oft nicht oder nur begrenzt aufkommt. Sinnvoll ergänzen lassen sich Reiserücktritts-, Reiseabbruch-, Reisegepäck- und Assistance-Leistungen. Eine allgemeine gesetzliche Pflicht besteht nicht; einzelne Länder können jedoch über Einreise- oder Visabestimmungen einen Versicherungsnachweis verlangen.
Kann man Reiseversicherungen für Dienstreisen steuerlich absetzen?
Ja. Ist die Reise beruflich veranlasst, zählen die Beiträge zu den Reisenebenkosten: Arbeitnehmer setzen sie als Werbungskosten ab, Unternehmen und Selbstständige als Betriebsausgaben. Für rein private Reisen ist das nicht möglich.
Was ist der Unterschied zwischen Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung?
Die Reiserücktrittsversicherung greift vor Reiseantritt – von der Buchung bis zum Reisebeginn – und übernimmt die Stornokosten, wenn die Reise abgesagt werden muss. Die Reiseabbruchversicherung gilt ab Reiseantritt und erstattet die zusätzlichen Rückreisekosten sowie nicht genutzte Reiseleistungen, wenn die Reise vorzeitig abgebrochen wird.
Reicht die gesetzliche Krankenversicherung für Geschäftsreisen ins Ausland aus?
Meist nicht. In der EU, im EWR und in Ländern mit Sozialversicherungsabkommen übernimmt die gesetzliche Kasse über die EHIC medizinisch notwendige Behandlungen zu den dortigen Sätzen; in Ländern ohne Abkommen zahlt sie in der Regel nicht. Einen medizinisch notwendigen Rücktransport nach Deutschland übernimmt sie grundsätzlich nicht – diese Lücke schließt eine Auslandsreisekrankenversicherung.