Inhaltsverzeichnis

Wer in einem Hotel Verantwortung für Abläufe, Team und Wirtschaftlichkeit übernehmen will, findet mit der Fortbildung zum Hotelmeister einen klar geregelten Weg. Der Abschluss ist eine bundesweit anerkannte Aufstiegsfortbildung und richtet sich an Fachkräfte aus dem Gastgewerbe, die eine Fach- oder Führungsposition anstreben.
Was macht ein Hotelmeister?
Geprüfte Hotelmeister übernehmen Fach- und Führungsaufgaben beim Planen, Herstellen und Vermarkten gastronomischer Produkte und Dienstleistungen. Anders als etwa Küchen- oder Restaurantmeister sind sie in nahezu allen Bereichen eines Betriebs einsetzbar. Zu den typischen Aufgaben gehören:
- Betrieb und Team leiten: Als leitende Instanz organisieren Hotelmeister Arbeitsabläufe, teilen Aufgaben zu und führen Mitarbeiter.
- Gäste betreuen: Sie sorgen für einen reibungslosen Ablauf von Buchung, Aufenthalt und Abrechnung und beraten Gäste.
- Wirtschaftlich steuern: Kostenrechnung, Beschaffung und Marketing gehören ebenso zum Aufgabenfeld wie die Einhaltung von Hygiene-, Arbeits- und Umweltschutzvorschriften.
- Bereiche verantworten: Einsatzfelder reichen von Empfang und Housekeeping über Food & Beverage bis zu Einkauf, Bankett oder Vertrieb.
Hotelmeister: eine Aufstiegsfortbildung, keine klassische Ausbildung
Der Hotelmeister ist kein Ausbildungsberuf, sondern eine Aufstiegsfortbildung. Sie wird in Voll- und in Teilzeit angeboten, teils auch als Fern- oder Abendlehrgang, sodass sie sich berufsbegleitend absolvieren lässt. Vorbereitungslehrgänge sind freiwillig – verpflichtend ist allein die Prüfung.
Wer regelt die Fortbildung?
Grundlage ist eine bundesweite Rechtsverordnung: die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Hotelmeister/Geprüfte Hotelmeisterin (HotelMeistPrV) vom 5. August 2003. Die Prüfung wird vor dem Prüfungsausschuss einer Industrie- und Handelskammer (IHK) abgelegt. IHKs gibt es bundesweit; die Anforderungen sind durch die Verordnung einheitlich festgelegt. Im Deutschen Qualifikationsrahmen ist der Abschluss dem Niveau 6 zugeordnet – derselben Stufe wie ein Bachelor.
Welche Voraussetzungen gelten?
Die Zulassung ist zweistufig geregelt. Für den ersten Prüfungsteil (wirtschaftsbezogene Qualifikationen) ist eine dieser Voraussetzungen nachzuweisen:
- eine bestandene Abschlussprüfung in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach mindestens ein Jahr Berufspraxis,
- eine bestandene Abschlussprüfung in einem zweijährigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach mindestens zwei Jahre Berufspraxis oder
- mindestens vier Jahre Berufspraxis.
Eine Ausbildung als Hotelfachmann oder Hotelfachfrau ist damit eine gute, aber keine zwingende Grundlage – auch Quereinsteiger mit ausreichender Berufspraxis können zugelassen werden. Für den zweiten Prüfungsteil (handlungsspezifische Qualifikationen) kommen der bestandene erste Teil und mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis hinzu. Die Praxiszeiten sollen einen wesentlichen Bezug zu den Aufgaben eines Hotelmeisters haben.
Inhalte und Ablauf der Prüfung
Die Prüfung gliedert sich in vier Teile:
- Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen – die Ausbildereignung, also der Nachweis, selbst ausbilden zu dürfen.
- Wirtschaftsbezogene Qualifikationen – Volkswirtschaft, Rechnungswesen, Recht und Steuern sowie Unternehmensführung.
- Handlungsspezifische Qualifikationen – unter anderem Beschaffung, Ablaufplanung, Kostenrechnung, Marketing, Gästeberatung und Mitarbeiterführung.
- Praktische Prüfung.
Weil die Anforderungen bundesweit durch die Verordnung vorgegeben sind, ist der Abschluss überregional vergleichbar und bei Arbeitgebern anerkannt.
Wie lange dauert die Fortbildung?
Eine feste Dauer gibt es nicht; sie hängt von Anbieter und Lernform ab. In Vollzeit sind Vorbereitungslehrgänge in wenigen Monaten zu schaffen, berufsbegleitend in Teilzeit dauern sie in der Regel bis zu rund zwei Jahre. Wer bereits eine verwandte Fortbildung wie den Hotelbetriebswirt abgeschlossen hat, kann unter Umständen Teile anrechnen lassen und die Vorbereitung verkürzen.
Nach der Prüfung: Einsatzbereiche und Karriere
Mit bestandener Prüfung führt man die Bezeichnung „Geprüfter Hotelmeister“ beziehungsweise „Geprüfte Hotelmeisterin“. Der Abschluss eröffnet Fach- und Führungsaufgaben in Hotellerie und Gastronomie – etwa im Housekeeping, im Food-&-Beverage-Bereich, am Empfang, im Einkauf oder im Bankett. Da die Ausbildereignung Teil der Prüfung ist, dürfen Hotelmeister zudem selbst ausbilden. Wer weiter aufsteigen möchte, kann auf ein einschlägiges Studium im Hotel- oder Tourismusmanagement aufbauen.
Häufig gestellte Fragen
Welche Voraussetzungen brauche ich für die Fortbildung zum Hotelmeister?
Für den ersten Prüfungsteil genügt eine abgeschlossene Ausbildung in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf plus ein Jahr Berufspraxis, eine Ausbildung in einem zweijährigen Beruf plus zwei Jahre Praxis oder mindestens vier Jahre Berufspraxis. Für den zweiten Teil kommen der bestandene erste Teil und ein weiteres Jahr Praxis hinzu.
Wie lange dauert die Fortbildung zum Hotelmeister?
Das hängt von Lernform und Anbieter ab. In Vollzeit ist die Vorbereitung in wenigen Monaten machbar, berufsbegleitend in Teilzeit dauert sie meist bis zu rund zwei Jahre. Vorbereitungslehrgänge sind freiwillig – verpflichtend ist die Prüfung.
Aus welchen Teilen besteht die Hotelmeisterprüfung?
Aus vier Teilen: den berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen (Ausbildereignung), den wirtschaftsbezogenen Qualifikationen, den handlungsspezifischen Qualifikationen und einer praktischen Prüfung. Die Anforderungen sind bundesweit durch die HotelMeistPrV festgelegt.
Welche Karrieremöglichkeiten habe ich als geprüfter Hotelmeister?
Der Abschluss qualifiziert für Fach- und Führungsaufgaben in Hotellerie und Gastronomie – von Empfang und Housekeeping über Food & Beverage bis zu Einkauf und Bankett. Da die Ausbildereignung enthalten ist, dürfen Hotelmeister außerdem selbst ausbilden. Im Deutschen Qualifikationsrahmen liegt der Abschluss auf Niveau 6.













