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Der Fischwirt züchtet, hält und fängt Fische sowie andere Wassertiere und bereitet sie für die Verarbeitung und Vermarktung vor. Seit der ersten bundeseinheitlichen Ausbildungsverordnung von 1972 bündelt dieser Beruf Aufgaben, die zuvor getrennt bei Fischern und Fischzüchtern lagen. Womit ein Fischwirt konkret arbeitet, hängt stark von der Fachrichtung ab.
Was macht ein Fischwirt?
Mit der Neuordnung der Ausbildung im Jahr 2016 wurden die früheren Betriebszweige zu zwei Fachrichtungen zusammengefasst: „Aquakultur und Binnenfischerei“ sowie „Küstenfischerei und Kleine Hochseefischerei“. Je nach Fachrichtung liegt der Schwerpunkt eher in der Zucht und Hege oder im Fang auf offenem Wasser.
Aquakultur und Binnenfischerei
Diese Fachrichtung fasst die früher eigenständigen Bereiche „Fischhaltung und Fischzucht“ sowie „Seen- und Flussfischerei“ zusammen. Fischwirte ziehen hier Fische in eigens angelegten Teichen und Anlagen auf, um sie anschließend zu verarbeiten und zu vermarkten. In der Binnenfischerei kommt der Fang in Seen und Flüssen hinzu. Zu den Aufgaben gehört auch die Pflege des Lebensraums der Fische: Wer den Bestand kennt und überwacht, kann bedrohte Arten schonen und die Befischung entsprechend anpassen.
Küstenfischerei und Kleine Hochseefischerei
In dieser Fachrichtung fangen Fischwirte Fische, Muscheln und Krebstiere in Küstengewässern und in der kleinen Hochsee. Sie bedienen und pflegen Fanggeräte und Netze und bereiten den Fang häufig bereits an Bord für den weiteren Verkauf vor.
Die Ausbildung zum Fischwirt
Fischwirt ist ein nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) staatlich anerkannter Ausbildungsberuf. Die duale Ausbildung dauert drei Jahre; die berufsspezifischen Kenntnisse werden im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule vermittelt. Rechtsgrundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Fischwirt und zur Fischwirtin (FischwAusbV), die am 1. August 2016 in Kraft trat und die alte Verordnung von 1972 ablöste.
Ein bestimmter Schulabschluss ist rechtlich nicht vorgeschrieben. In der Praxis stellen die Betriebe überwiegend Bewerberinnen und Bewerber mit einem mittleren Bildungsabschluss ein. Unter bestimmten Voraussetzungen – etwa bei einschlägiger Vorbildung oder (Fach-)Hochschulreife – kann die Ausbildungszeit auf zwei Jahre verkürzt werden.
Weiterbildung und Studium
Nach der Ausbildung und mindestens zwei Jahren einschlägiger Berufspraxis kann die Prüfung zum Fischwirtschaftsmeister bzw. zur Fischwirtschaftsmeisterin abgelegt werden. Wer einen akademischen Weg einschlagen möchte, kann sich an einer Hochschule etwa in Richtung Fischereibiologie und Aquakultur spezialisieren. Ein einschlägiges Angebot ist der Masterstudiengang „Fish Biology, Fisheries and Aquaculture“ der Humboldt-Universität zu Berlin, der aus dem früheren Studiengang „Fishery Science and Aquaculture“ hervorgegangen ist.
Häufig gestellte Fragen
Welche Voraussetzungen braucht man für die Ausbildung zum Fischwirt?
Rechtlich ist kein bestimmter Schulabschluss vorgeschrieben. In der Praxis stellen die Betriebe überwiegend Auszubildende mit mittlerem Bildungsabschluss ein. Hilfreich sind Freude an der Arbeit im Freien, körperliche Belastbarkeit und handwerkliches Geschick.
Welche Fachrichtungen gibt es beim Fischwirt?
Seit der Neuordnung 2016 gibt es zwei Fachrichtungen: „Aquakultur und Binnenfischerei“ mit Schwerpunkt auf Zucht, Teichwirtschaft und Fang in Seen und Flüssen sowie „Küstenfischerei und Kleine Hochseefischerei“ mit Schwerpunkt auf dem Fang in Küsten- und Meeresgewässern.
Wie lange dauert die Ausbildung zum Fischwirt?
Die duale Ausbildung dauert regulär drei Jahre. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Verkürzung auf zwei Jahre möglich.
Welche Weiterbildungsmöglichkeiten gibt es nach der Ausbildung?
Naheliegend ist die Fortbildung zum Fischwirtschaftsmeister nach mindestens zwei Jahren Berufspraxis. Alternativ steht ein einschlägiges Hochschulstudium offen, etwa in Fischereibiologie und Aquakultur.
Wo arbeiten Fischwirte?
Je nach Fachrichtung arbeiten Fischwirte in Aquakultur- und Teichwirtschaften, in Binnenfischereibetrieben an Seen und Flüssen oder in der Küsten- und kleinen Hochseefischerei. Auch Betriebe der Fischverarbeitung und Fischereiforschungs- bzw. -verwaltungseinrichtungen kommen als Arbeitgeber infrage.













