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Verwaltungsfachangestellte sorgen dafür, dass der Betrieb in Behörden und öffentlichen Einrichtungen läuft: Sie bearbeiten Anträge und Bescheide, führen Akten, wenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften an und sind häufig erste Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger. Ausgebildet wird in öffentlichen Verwaltungen des Bundes, der Länder und Kommunen, bei Industrie- und Handelskammern, in Handwerksorganisationen sowie bei kirchlichen Verwaltungen.
Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten: Dauer und Ablauf
Die Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten ist ein staatlich anerkannter dualer Ausbildungsberuf und dauert drei Jahre. Gelernt wird an mehreren Orten: in der ausbildenden Behörde oder Einrichtung, in der Berufsschule und an einem Studieninstitut beziehungsweise einer Verwaltungsschule. Der Berufsschulunterricht findet als Blockunterricht statt; ergänzend besuchen die Auszubildenden in jedem Ausbildungsjahr einen Lehrgang am zuständigen Studieninstitut, der verwaltungs-, rechts- und wirtschaftsbezogene Kenntnisse vermittelt.
Eine bestimmte schulische Vorbildung ist rechtlich nicht vorgeschrieben. In der Praxis stellen die Ausbildungsstellen jedoch überwiegend Bewerberinnen und Bewerber mit mittlerem Schulabschluss (Fachoberschulreife beziehungsweise Realschulabschluss) ein; zunehmend werden auch Abiturienten eingestellt.
Die fünf Fachrichtungen
Der Beruf gliedert sich in fünf Fachrichtungen. Die grundlegenden Ausbildungsinhalte sind weitgehend gleich; das fachrichtungsspezifische Wissen kommt im weiteren Verlauf hinzu:
- Bundesverwaltung
- Landesverwaltung
- Kommunalverwaltung
- Handwerksorganisation und Industrie- und Handelskammern
- Kirchenverwaltung
Prüfungen und Ausbildungsinhalte
Neben kaufmännischen und organisatorischen Inhalten bildet die Rechtskunde einen Schwerpunkt der Ausbildung. Rechtsgrundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur Verwaltungsfachangestellten vom 19. Mai 1999. Etwa in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres steht eine Zwischenprüfung an; die Ausbildung endet mit der Abschlussprüfung, die aus mehreren schriftlichen Prüfungsbereichen und einer praktischen Prüfung besteht. Je nach Fachrichtung und Bundesland unterscheiden sich Einzelheiten der Ausbildung und Prüfung.
Aufgaben und Einsatzbereiche
Nach der Ausbildung übernehmen Verwaltungsfachangestellte vielfältige Sachbearbeitungsaufgaben. Dazu gehören etwa die Bearbeitung von Anträgen und das Erstellen von Bescheiden, Aufgaben im Haushalts-, Rechnungs- und Personalwesen, die Beschaffung von Material sowie die Beratung und Information von Bürgerinnen und Bürgern. Grundlage der Arbeit sind die einschlägigen Gesetze und Verwaltungsvorschriften.
Bei hoheitlichem Handeln haftet nicht die oder der Beschäftigte persönlich, sondern nach dem Grundsatz der Amtshaftung (Artikel 34 Grundgesetz in Verbindung mit § 839 BGB) der Dienstherr. Strafrechtlich gelten Verwaltungsfachangestellte in diesem Rahmen als Amtsträger im Sinne des § 11 StGB. Beamte im statusrechtlichen Sinne (Artikel 33 Absatz 4 Grundgesetz) sind sie damit jedoch nicht.
Eingesetzt werden Verwaltungsfachangestellte vor allem in Behörden und öffentlichen Einrichtungen. Mit ihren kaufmännischen Kenntnissen können sie zudem vergleichbare Tätigkeiten in Wirtschaftsunternehmen übernehmen. Da die Verwaltung ihre Abläufe zunehmend digitalisiert (E-Government), gewinnen digitale Aktenführung und Fachverfahren an Bedeutung.
Weiterbildung und Perspektiven
Nach einigen Jahren Berufserfahrung stehen mehrere Fortbildungswege offen. Verbreitet ist der Aufstieg zum Verwaltungsfachwirt (Angestelltenlehrgang II). Darüber hinaus können sich Verwaltungsfachangestellte kaufmännisch weiterqualifizieren, etwa zum Betriebswirt oder zum Fachkaufmann.
Häufig gestellte Fragen
Welche Voraussetzungen braucht man für die Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten?
Rechtlich ist keine bestimmte schulische Vorbildung vorgeschrieben. In der Praxis erwarten die Ausbildungsstellen überwiegend einen mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife beziehungsweise Realschulabschluss); häufig werden auch Abiturienten eingestellt.
Wie lange dauert die Ausbildung und welche Fachrichtungen gibt es?
Die duale Ausbildung dauert drei Jahre. Sie ist in fünf Fachrichtungen möglich: Bundesverwaltung, Landesverwaltung, Kommunalverwaltung, Handwerksorganisation und Industrie- und Handelskammern sowie Kirchenverwaltung.
Wo kann man als Verwaltungsfachangestellter arbeiten?
Vor allem in öffentlichen Verwaltungen von Bund, Ländern und Kommunen sowie bei Kammern und kirchlichen Einrichtungen. Mit den kaufmännischen Kenntnissen sind auch vergleichbare Tätigkeiten in Wirtschaftsunternehmen möglich.
Welche Weiterbildungsmöglichkeiten gibt es nach der Ausbildung?
Ein verbreiteter Aufstieg ist der Verwaltungsfachwirt (Angestelltenlehrgang II). Daneben sind kaufmännische Weiterbildungen möglich, etwa zum Betriebswirt oder zum Fachkaufmann.













