Verwaltungsfachangestellter

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Die Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten erfolgt in öffentlichen Verwaltungseinrichtungen sowie bei kirchlichen Dienststellen. Des Weiteren bilden Industrie- und Handelskammern sowie handwerkliche Standesorganisationen ebenfalls Verwaltungsfachangestellte aus. Nominell reicht der Hauptschulabschluss für die Aufnahme einer Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten aus, in der Praxis verlangen nahezu alle Ausbildungsstätten jedoch die Fachoberschulreife oder einen mit dieser vergleichbaren Schulabschluss.

Verwaltungsfachangestellte erlernen ihren Beruf sowohl in der Ausbildungsstätte als auch in der Berufsschule; der Berufsschulunterricht wird in diesem Ausbildungsgang ausschließlich als Blockunterricht erteilt. Ergänzend zur dualen Ausbildung besucht ein angehender Verwaltungsfachangestellter jährlich einen Lehrgang am für seinen Einsatzbereich zuständigen Studieninstitut. Die gesamte Ausbildung dauert drei Jahre und endet automatisch mit der bestandenen Abschlussprüfung. Neben kaufmännischen Kenntnissen stellt die Rechtskunde einen wichtigen Teilbereich der Prüfung dar. Je nach Art der Behörde und dem für die Lehre zuständigen Bundesland unterscheidet sich die Ausbildung geringfügig.

Nach der Ausbildung übernimmt ein Verwaltungsfachangestellter unterschiedliche Aufgaben in einer öffentlichen Verwaltung oder einer vergleichbaren Einrichtung. Verwaltungsfachangestellte sind hinsichtlich der Haftungsübernahme durch den Dienstherrn Beamten gleichgestellt, zugleich unterliegt ihre Tätigkeit weitgehend den verschärften strafrechtlichen Bestimmungen des Beamtenrechts. Nach der Ausbildung kann ein Verwaltungsfachangestellter neben einer Tätigkeit in Behörden auch Arbeitsstellen im kaufmännischen Bereich in Wirtschaftsunternehmen bekleiden. Des Weiteren hat ein Verwaltungsfachangestellter die Möglichkeit, an kaufmännischen Weiterbildungen teilzunehmen und sich als Betriebswirt oder als Fachkaufmann zu qualifizieren.