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Schreiner – in einigen Regionen Deutschlands als Tischler bezeichnet – verarbeiten und veredeln Holz und Holzwerkstoffe. Ihr Arbeitsplatz ist die Schreinerei beziehungsweise Tischlerei. Beide Berufsbezeichnungen meinen denselben Beruf; die offizielle Bezeichnung des Ausbildungsberufs lautet Tischlerin und Tischler.
Aufgabengebiet
Das Aufgabengebiet des Schreiners ist breit gefächert. Es reicht von der Möbelreparatur über den Bau maßgefertigter Möbel und die Fertigung von Holzbauelementen bis zum Entwurf und Einbau von Einbauküchen. Je nach Ausrichtung des Betriebs kommen weitere Tätigkeiten hinzu: Manche Werkstätten sind auf Wintergärten aus Holz spezialisiert, andere auf die Herstellung und den Einbau von Fenstern, Türen und Treppen. Neben Holz und Holzwerkstoffen verarbeiten Schreiner heute auch andere Materialien wie Glas, Metall oder Kunststoff. Zum Einsatz kommen dabei Hand- und Elektrowerkzeuge wie Handsägen und Winkelschleifer ebenso wie Maschinen.
Persönliche Stärken und Voraussetzungen
Ein Teil der Arbeit findet am Computer statt: Hier entstehen Entwürfe nach Kundenwünschen. Räumliches Denken, bildliche Vorstellungskraft und mathematisches Verständnis helfen, diese Entwürfe präzise zu planen; eine gewisse Affinität zu computergestützter Konstruktion erleichtert den Arbeitsalltag. Weil Schreiner viel mit individuellen Aufträgen zu tun haben, sind außerdem Kontaktfreude und ein kundenfreundlicher Umgang gefragt. Handwerklich zählen technisches Geschick, Präzision, Geschicklichkeit im Umgang mit dem Werkzeug, Kreativität und körperliche Belastbarkeit zu den wichtigsten Voraussetzungen.
Computerunterstütztes und handwerkliches Arbeiten
Während früher die Handarbeit die Werkstätten prägte, arbeiten moderne Betriebe zunehmend mit computergesteuerten Maschinen. Auch wenn CNC-Maschinen einen großen Teil der Arbeit übernehmen, wird in der Ausbildung weiterhin das manuelle Tischlern vermittelt. Beide Bereiche – das computerunterstützte Arbeiten an Maschinen und die klassische Handarbeit – gehören zum Können eines Schreiners.
Ausbildung und Dauer
Die Ausbildung zum Schreiner beziehungsweise Tischler dauert drei Jahre und ist bundeseinheitlich in der Verordnung über die Berufsausbildung zum Tischler/zur Tischlerin geregelt. Sie erfolgt dual: Betrieb und Berufsschule bilden parallel aus. In der Berufsschule wird das fachtheoretische Wissen vermittelt, im Betrieb das praktische Handwerk. Im Verlauf der Ausbildung steht eine Zwischenprüfung an, den Abschluss bildet die Gesellenprüfung. Bei guten fachlichen und schulischen Leistungen kann die Ausbildungsdauer auf Antrag verkürzt werden.
Einen bestimmten Schulabschluss schreibt der Gesetzgeber für den Zugang nicht vor. In der Praxis stellen die Betriebe jedoch überwiegend Bewerberinnen und Bewerber mit Hauptschulabschluss oder mittlerem Bildungsabschluss ein.
Weiterbildung und Meister
Nach bestandener Gesellenprüfung stehen mehrere Wege offen. Das Tischlerhandwerk ist ein zulassungspflichtiges Handwerk (Anlage A der Handwerksordnung) – wer sich selbstständig machen und den Betrieb eigenständig führen möchte, braucht dafür in der Regel den Meistertitel oder eine gleichwertige Qualifikation. Zur Meisterprüfung im eigenen Handwerk wird grundsätzlich bereits mit bestandener Gesellenprüfung zugelassen; eine zusätzliche, mehrjährige Berufspraxis ist dafür nicht zwingend vorgeschrieben. Berufserfahrung vor dem Meister sammeln viele dennoch, weil der Kurs viel praktisches Können voraussetzt.
Der Meisterbrief eröffnet zugleich den Zugang zu einem Hochschulstudium – auch ohne Abitur. Wer die (Fach-)Hochschulreife besitzt, kann alternativ direkt ein einschlägiges Studium aufnehmen, etwa im Bereich Holztechnik.
Häufig gestellte Fragen
Wie lange dauert die Ausbildung zum Schreiner?
Die duale Ausbildung dauert drei Jahre. Bei guten Leistungen ist auf Antrag eine Verkürzung möglich.
Welchen Schulabschluss braucht man für die Schreinerlehre?
Rechtlich ist kein bestimmter Schulabschluss vorgeschrieben. In der Praxis stellen die Betriebe überwiegend Auszubildende mit Hauptschulabschluss oder mittlerem Bildungsabschluss ein.
Heißt der Beruf nun Schreiner oder Tischler?
Beides. Schreiner und Tischler sind regionale Bezeichnungen für denselben Beruf; die offizielle Bezeichnung des Ausbildungsberufs ist Tischlerin und Tischler.
Welche Weiterbildungsmöglichkeiten gibt es nach der Gesellenprüfung?
Möglich sind unter anderem die Meisterprüfung im Tischlerhandwerk – Voraussetzung für eine selbstständige Betriebsführung –, eine Weiterbildung zum Techniker sowie ein Studium, etwa im Bereich Holztechnik.













