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Was macht ein Immobilienmakler?
Ein Immobilienmakler begleitet den Verkauf oder die Vermietung einer Immobilie von der ersten Besichtigung bis zum notariellen Abschluss. Er vermittelt zwischen Käufer und Verkäufer beziehungsweise Mieter und Vermieter, übernimmt die Vermarktung und stimmt sich mit Banken, Steuerberatern und Rechtsanwälten ab, damit das Geschäft reibungslos abläuft.
Immobilien lassen sich zwar auch privat verkaufen, doch der Ablauf ist oft langwierig und rechtlich anspruchsvoll. Der Makler kennt den regionalen Markt, weiß, was sich zu welchem Preis vermitteln lässt, und spricht gezielt die passende Zielgruppe an. Wer sich auf bestimmte Objektarten oder Lagen spezialisiert, baut sich einen festen Kundenkreis auf. Der tägliche Umgang mit vielen Interessenten setzt Freude an der Arbeit mit Menschen voraus.
Die meisten Immobilienmakler arbeiten selbstständig als Gewerbetreibende mit behördlicher Erlaubnis.
Aufgaben und Kompetenzen im Überblick
- Unterlagen beschaffen (Grundbuchauszug, Energieausweis, Grundrisse)
- Immobilie bewerten, Fotos erstellen und die passende Zielgruppe bestimmen
- Exposé erstellen
- Besichtigungen organisieren und mit Interessenten verhandeln
- Bonität der Interessenten prüfen
- Bei der Ausformulierung von Kaufverträgen mitwirken, in Abstimmung mit dem Notar
- Objektübergabe und Betreuung nach dem Vertragsabschluss
Immobilienmakler als Beruf für Quereinsteiger
Der Beruf ist in Deutschland nicht geschützt: Eine gesetzlich geregelte Ausbildung zum Immobilienmakler gibt es nicht, weshalb der Einstieg auch ohne einschlägigen Abschluss möglich ist. Häufig kommen Bankkaufleute, Versicherungs- und Finanzfachleute sowie Menschen aus Vertrieb und Verkauf in die Branche, weil sie kaufmännisches Wissen und Verhandlungsgeschick mitbringen. Auch wer aus dem Finanz- und Handelsumfeld kommt, etwa als Property Trader, kann diese Erfahrung im Maklerberuf nutzen.
Für einen gelungenen Einstieg braucht es soziale Kompetenz, Engagement und solides Fachwissen zu Grundstücks-, Miet- und Notarrecht sowie zum Finanzwesen. Praxiserfahrung sammelt man am besten an der Seite erfahrener Kollegen. Da die Branche zunehmend digital arbeitet, gehört auch der sichere Umgang mit Online-Werkzeugen dazu.
Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO
Wer gewerbsmäßig Immobilien vermittelt, benötigt eine Erlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung. Die Behörde erteilt sie nur, wenn zwei Voraussetzungen erfüllt sind: Der Antragsteller muss zuverlässig sein, es dürfen also keine einschlägigen Verurteilungen vorliegen, und er muss in geordneten Vermögensverhältnissen leben, darf also nicht in Vermögensverfall, etwa durch Insolvenz, geraten sein. Einen Sachkundenachweis wie bei Versicherungsvermittlern verlangt der Gesetzgeber für Makler dagegen nicht. Solides Praxis- und Fachwissen ist trotzdem entscheidend, um am Markt zu bestehen.
Weiterbildungspflicht seit 2018
Seit dem 1. August 2018 müssen sich Immobilienmakler mit Erlaubnis nach § 34c GewO regelmäßig weiterbilden. § 15b der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) schreibt dafür 20 Zeitstunden innerhalb von drei Jahren vor. Die Pflicht gilt auch für Mitarbeitende, die aktiv an der Vermittlung mitwirken, und dient dem Verbraucherschutz. Die Nachweise über die Weiterbildung sind aufzubewahren.
Wege zur Qualifikation
Weil es keine vorgeschriebene Ausbildung gibt, ist der Weiterbildungsmarkt breit. Typische Inhalte der Lehrgänge sind:
- Volks- und betriebswirtschaftliche Grundlagen
- Immobilienbezogenes Recht sowie Makler- und Wettbewerbsrecht
- Finanzierung, Versicherungen und Steuern
- Miet- und Pachtrecht, Wohnungseigentumsgesetz
Wissen lässt sich flexibel im Fernstudium erwerben, ortsunabhängig und neben dem Beruf; staatlich zugelassene Fernlehrgänge kombinieren Theorie und Praxis. Fachschulen und der Immobilienverband Deutschland (IVD) bieten ebenfalls Lehrgänge an. Viele Industrie- und Handelskammern führen Zertifikatslehrgänge durch, die mit einem IHK-Zertifikat abschließen und sich teils online belegen lassen.
Wer aufsteigen möchte, kann die Aufstiegsfortbildung zum Geprüften Immobilienfachwirt (IHK) anschließen. Dieser Abschluss ist im Deutschen Qualifikationsrahmen auf Niveau 6 (Bachelor-Niveau) eingestuft und setzt in der Regel einen kaufmännischen Abschluss samt einschlägiger Berufspraxis voraus, eine gute Grundlage für eine Laufbahn in größeren Immobilienunternehmen.
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Häufig gestellte Fragen
Welche Ausbildung braucht man, um Immobilienmakler zu werden?
Eine gesetzlich geregelte Ausbildung zum Immobilienmakler gibt es nicht, der Beruf ist nicht geschützt. Fachwissen vermitteln Fernlehrgänge, private Fachschulen sowie IHK-Zertifikatslehrgänge. Wer jedoch gewerbsmäßig vermittelt, braucht zwingend die Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO.
Welche Voraussetzungen gelten für die Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO?
Die Erlaubnisbehörde verlangt persönliche Zuverlässigkeit, also keine einschlägigen Verurteilungen, und geordnete Vermögensverhältnisse, also keinen Vermögensverfall und keine Insolvenz. Ein Sachkundenachweis ist für Immobilienmakler nicht vorgeschrieben.
Kann man als Quereinsteiger ohne Vorkenntnisse Immobilienmakler werden?
Ja. Da keine bestimmte Ausbildung vorgeschrieben ist, steht der Einstieg auch Quereinsteigern offen. Kaufmännisches Grundwissen, Vertriebserfahrung und der Besuch eines Lehrgangs erleichtern den Start; die Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO ist in jedem Fall erforderlich.
Müssen sich Immobilienmakler weiterbilden?
Ja. Seit dem 1. August 2018 sind Makler mit Erlaubnis nach § 34c GewO zur Weiterbildung verpflichtet: 20 Zeitstunden innerhalb von drei Jahren nach § 15b MaBV. Die Nachweise müssen aufbewahrt werden.













