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Beitragsbild: mit KI erstellt (Symbolbild)
Als Kosmetiker/in beurteilen Sie den Hauttyp und -zustand Ihrer Kundinnen und Kunden, beraten sie und führen Maßnahmen der Körper- und Schönheitspflege durch: Sie reinigen die Haut, entfernen Mitesser, tragen Masken und pflegende Cremes auf und pflegen oder formen die Nägel. Hinzu kommen die dekorative Kosmetik – Make-up auftragen, Augenbrauen formen, Wimpern färben – sowie der Verkauf von Pflege- und Kosmetikprodukten. Die korrekte Berufsbezeichnung lautet Kosmetiker/in; die Schreibweise „Kosmetikhersteller“ ist irreführend, weil sie eher an die Produktion von Kosmetika denken lässt.
Aufgaben und Arbeitsorte
Der Schwerpunkt liegt auf der individuellen Beratung sowie der pflegenden und dekorativen Behandlung. Kosmetiker/innen arbeiten unter anderem in Kosmetikstudios, Wellnesshotels, Saunen und Hautarztpraxen; auch auf Kreuzfahrtschiffen gibt es entsprechende Stellen. Weil zum Berufsalltag häufig der Verkauf von Produkten gehört, sind zudem kaufmännische Grundkenntnisse gefragt.
Ausbildung zum Kosmetiker / zur Kosmetikerin
Für den Beruf gibt es zwei Wege: die duale und die schulische Ausbildung. Sie unterscheiden sich in Dauer, rechtlicher Grundlage und Finanzierung.
Die duale Ausbildung ist ein bundesweit anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz und dauert drei Jahre. Sie kombiniert die praktische Arbeit im Betrieb mit dem Unterricht in der Berufsschule. Während dieser Zeit erhalten Auszubildende eine Ausbildungsvergütung.
Die schulische Ausbildung findet an einer Berufsfachschule statt, ist landesrechtlich geregelt und dauert je nach Schule und Bundesland etwa ein bis zwei Jahre. Sie endet mit einer staatlichen Prüfung. Eine Ausbildungsvergütung wird hier in der Regel nicht gezahlt; stattdessen können Schulgebühren anfallen.
| Merkmal | Duale Ausbildung | Schulische Ausbildung |
|---|---|---|
| Ausbildungsort | Betrieb + Berufsschule | Berufsfachschule (mit Praktika) |
| Dauer | 3 Jahre | ca. 1–2 Jahre |
| Rechtliche Grundlage | bundesweit anerkannt (BBiG) | landesrechtlich, staatliche Prüfung |
| Vergütung / Kosten | Ausbildungsvergütung | keine Vergütung, ggf. Schulgeld |
Voraussetzungen und Anforderungen
Rechtlich ist kein bestimmter Schulabschluss vorgeschrieben. In der Praxis stellen Betriebe überwiegend Bewerberinnen und Bewerber mit mittlerem Bildungsabschluss ein; teils werden aber auch ein Hauptschulabschluss oder Bewerber ohne Abschluss berücksichtigt. Wichtiger als der Abschluss sind häufig persönliche Stärken: Interesse an Hautpflege und Kosmetik, handwerkliches Geschick, ein Gespür für Ästhetik sowie Sorgfalt, Hygienebewusstsein und Freude am Umgang mit Menschen.
Weiterbildung und Karriere
Nach der Ausbildung sind verschiedene Fortbildungen möglich. Wer Führungsaufgaben oder einen eigenen Betrieb anstrebt, kann die Meisterprüfung ablegen und den Titel Kosmetikermeister/in (Bachelor Professional im Kosmetiker-Handwerk) erwerben. Daneben gibt es fachliche Weiterbildungen wie die/den Fachwirt/in für Ganzheitskosmetik und Wellness. Mit entsprechender Qualifikation ist auch ein Studium möglich, etwa der berufsbegleitende Bachelor „Kosmetikwissenschaften und -management“.
Häufig gestellte Fragen
Wie lange dauert die Ausbildung zum Kosmetiker bzw. zur Kosmetikerin?
Die duale Ausbildung dauert drei Jahre. Die schulische Ausbildung an einer Berufsfachschule dauert je nach Bundesland und Schule etwa ein bis zwei Jahre.
Welcher Schulabschluss wird für die Ausbildung benötigt?
Rechtlich ist kein bestimmter Schulabschluss vorgeschrieben. In der Praxis stellen Betriebe überwiegend Bewerber/innen mit mittlerem Bildungsabschluss ein, berücksichtigen aber teils auch einen Hauptschulabschluss oder Bewerber ohne Abschluss.
Was ist der Unterschied zwischen dualer und schulischer Ausbildung?
Die duale Ausbildung wechselt zwischen Betrieb und Berufsschule, ist bundesweit nach dem Berufsbildungsgesetz anerkannt und wird vergütet. Die schulische Ausbildung findet an einer Berufsfachschule statt, ist landesrechtlich geregelt, endet mit einer staatlichen Prüfung und wird nicht vergütet; hier können Schulgebühren anfallen.
Welche Weiterbildungsmöglichkeiten gibt es?
Möglich sind unter anderem die Meisterprüfung (Kosmetikermeister/in bzw. Bachelor Professional im Kosmetiker-Handwerk), eine Weiterbildung zur/zum Fachwirt/in für Ganzheitskosmetik und Wellness oder ein Studium der Kosmetikwissenschaften.
Mehr Infos zum Thema:
- https://planet-beruf.de/fileadmin/assets/PDF/BKB/9929.pdf
- https://www.azubiyo.de/berufe/kosmetiker/
- https://www.aubi-plus.de/berufe/thema/berufe-rund-um-schoenheit-und-kosmetik-65/













