Karrierechancen in der Altenpflege: Ausbildung, Voraussetzungen und Förderung

truthseeker08 / Pixabay

In der Altenpflege gibt es mehr offene Stellen als Bewerberinnen und Bewerber. Für Menschen, die sich beruflich neu orientieren wollen – etwa nach einer Phase der Arbeitslosigkeit oder einem abgebrochenen Studium – eröffnet das gute Einstiegschancen. Mit dem demografischen Wandel wächst der Bedarf an Pflegekräften weiter.

Chancen für Quer- und Neueinsteiger

Die Arbeit in der Altenpflege ist anspruchsvoll: Schichtdienst, körperlich fordernde Tätigkeiten und der Umgang mit Krankheit und Tod gehören zum Alltag. Zugleich ist sie abwechslungsreich und spielt sich nah am Menschen ab, nicht am Schreibtisch. Wer aus einem Beruf ohne Perspektive heraus möchte oder mit dem Studium unzufrieden ist, findet in der Pflege einen Bereich mit stabilem Arbeitsmarkt und Entwicklungsmöglichkeiten – etwa über Fachweiterbildungen, die Praxisanleitung oder ein Pflegestudium. Der Beruf steht Frauen und Männern gleichermaßen offen.

Wie groß der Bedarf an Pflegekräften ist

Deutschland steht wie andere Industrienationen mitten im demografischen Wandel: Die geburtenstarken Jahrgänge gehen nach und nach in Rente, und die Zahl der Pflegebedürftigen steigt. Das Statistische Bundesamt hat den künftigen Bedarf vorausberechnet. Je nach Szenario könnten im Jahr 2034 zwischen 90.000 und 350.000 Pflegekräfte fehlen; bis 2049 wächst die Lücke rechnerisch auf 280.000 bis 690.000 Kräfte. Für die Pflege bedeutet das über Jahre hinweg einen verlässlichen Arbeitsmarkt.

Die Ausbildung: generalistische Pflegeausbildung

Die frühere Ausbildung nach dem Altenpflegegesetz gibt es in dieser Form nicht mehr. Seit dem 1. Januar 2020 gilt das Pflegeberufegesetz; es hat das Altenpflegegesetz und das Krankenpflegegesetz abgelöst und die bisher getrennten Ausbildungen zu einer generalistischen Pflegeausbildung zusammengeführt. Der Abschluss lautet „Pflegefachfrau“ beziehungsweise „Pflegefachmann“.

Die Ausbildung dauert in Vollzeit drei Jahre, in Teilzeit höchstens fünf. Sie umfasst mindestens 2.100 Stunden theoretischen und praktischen Unterricht sowie mindestens 2.500 Stunden praktische Ausbildung im Wechsel von Schule und Einsätzen in verschiedenen Versorgungsbereichen. Die ersten beiden Jahre sind für alle gleich. Wer den Schwerpunkt auf die Pflege alter Menschen legen möchte, kann im dritten Jahr statt des generalistischen Abschlusses einen gesonderten Abschluss in der Altenpflege wählen.

Schaubild: Generalistische Pflegeausbildung

Voraussetzungen für die Ausbildung

Für den Zugang zur Pflegeausbildung wird in der Regel ein mittlerer Schulabschluss oder eine andere abgeschlossene zehnjährige allgemeine Schulbildung vorausgesetzt. Wer nur einen Hauptschulabschluss hat, kann zunächst eine ein- oder zweijährige Ausbildung zum Pflege- oder Altenpflegehelfer absolvieren und darüber in die dreijährige Fachausbildung einsteigen. Die genauen Zugangsregeln legen die Länder fest.

Ausbildungsvergütung und finanzielle Förderung

Anders als früher zahlen Auszubildende kein Schulgeld mehr. Sie haben Anspruch auf eine angemessene Ausbildungsvergütung, die über einen Landesfonds finanziert wird. Für Menschen, die sich aus der Arbeitslosigkeit heraus umschulen lassen, kommt zusätzlich eine Förderung durch die Agentur für Arbeit infrage: Über einen Bildungsgutschein oder einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein lassen sich Lehrgangs- und Prüfungskosten übernehmen. Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, klärt ein persönliches Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit.

Häufig gestellte Fragen

Wie lange dauert die Pflegeausbildung?

In Vollzeit dauert die Ausbildung drei Jahre, in Teilzeit höchstens fünf Jahre. Sie umfasst mindestens 2.100 Stunden theoretischen und praktischen Unterricht sowie mindestens 2.500 Stunden praktische Ausbildung.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

In der Regel wird ein mittlerer Schulabschluss oder eine gleichwertige zehnjährige allgemeine Schulbildung verlangt. Mit einem Hauptschulabschluss ist der Einstieg über eine vorherige Ausbildung in der Pflegehilfe möglich. Die Details regeln die Länder.

Wird die Ausbildung vergütet, oder muss ich Schulgeld zahlen?

Schulgeld fällt seit der Reform nicht mehr an. Auszubildende haben Anspruch auf eine angemessene Ausbildungsvergütung, die über einen Landesfonds finanziert wird.

Welche Förderung gibt es für Umschülerinnen und Umschüler?

Wer sich aus der Arbeitslosigkeit umschulen lässt, kann bei der Agentur für Arbeit einen Bildungsgutschein oder einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein beantragen. Ob eine Förderung möglich ist, hängt von den individuellen Voraussetzungen ab und wird im Beratungsgespräch geklärt.