Sommer im Büro: Wie kurz ist die Kleidung noch okay?

Sommerlich, aber professionell gekleidete Person im Büro
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Wenn die Temperaturen steigen, wird die Kleiderfrage im Büro schnell zum Thema: Was an heißen Tagen bequem ist, wirkt am Arbeitsplatz nicht immer passend. Mit ein paar Orientierungspunkten kommt man luftig und trotzdem professionell durch den Sommer.

In vielen Büros gibt es keine schriftliche Kleiderordnung. Was als angemessen gilt, hängt von der Branche, der Unternehmenskultur und vom Kundenkontakt ab. Kleidung ist am Arbeitsplatz auch eine Form der Kommunikation – sie prägt den ersten Eindruck bei Kundinnen, Kunden und Geschäftspartnern und beeinflusst, wie professionell man wahrgenommen wird. Das gilt unabhängig vom Geschlecht.

Was darf der Arbeitgeber vorschreiben?

Ob und wie streng ein Betrieb die Kleidung regeln darf, ergibt sich aus dem Weisungsrecht (Direktionsrecht) des Arbeitgebers nach § 106 der Gewerbeordnung. Danach kann der Arbeitgeber die Ordnung und das Verhalten im Betrieb „nach billigem Ermessen“ näher bestimmen – und damit auch Vorgaben zur Kleidung machen, soweit Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag oder Gesetz nichts anderes regeln.

Dieses Ermessen muss „billig“ ausgeübt werden, darf also nicht willkürlich oder unzumutbar sein; das Persönlichkeitsrecht der Beschäftigten setzt Grenzen. Grundsätzlich gilt: Je mehr Kundenkontakt eine Stelle hat, desto strengere Vorgaben sind zulässig. Wer überwiegend mit Kolleginnen und Kollegen zu tun hat, hat in der Regel mehr Spielraum als jemand im Vertrieb oder am Empfang.

Kurze Hosen darf der Arbeitgeber im Büro untersagen. Verbietet er sie, muss er allerdings dafür sorgen, dass die Räume im Sommer nicht zu heiß werden. Gibt es einen Betriebsrat, hat er bei allgemeinen Kleidervorschriften ein Mitbestimmungsrecht.

Schaubild: Sommerkleidung im Büro

Was geht, was geht nicht?

Auch ohne festen Dresscode gibt es Anhaltspunkte, an denen sich viele Büros orientieren:

  • Oberteile: Spaghettiträger, bauchfreie Tops und Trägershirts gelten meist als zu freizeitlich. Ein leichtes Hemd oder eine luftige Bluse sind die sicherere Wahl.
  • Hosen, Röcke und Kleider: Kurze Hosen und Shorts sind in vielen klassischen Büros unüblich. Leichte lange Stoffhosen oder – je nach Haus – Röcke und Kleider in angemessener Länge sind verbreiteter.
  • Schuhe: Flip-Flops und Badelatschen wirken schnell strandtauglich. Geschlossene oder halboffene Sommerschuhe passen besser.
  • Accessoires: Die lässig in die Haare geschobene Sonnenbrille gehört eher in die Freizeit.
  • Für alle gilt: Kleidung sollte sauber, gepflegt und weder zu durchsichtig noch zu knapp sein.

Ein einfacher Test hilft bei der Entscheidung am Morgen vor dem Spiegel: Würde ich dieses Kleidungsstück auch am Strand, in der Disco oder auf einer Party tragen? Wenn die Antwort uneingeschränkt „ja“ lautet, ist es fürs Büro vermutlich zu freizeitlich.

Und wenn man unsicher ist – etwa ob sichtbare Tätowierungen oder Piercings im Betrieb erwünscht sind –, hilft ein Blick darauf, wie sich Vorgesetzte und das Team kleiden, oder eine kurze Rückfrage bei der Führungskraft.

Häufig gestellte Fragen

Darf der Arbeitgeber Kleidungsvorschriften für heiße Tage machen?

Ja. Über sein Weisungsrecht nach § 106 GewO kann der Arbeitgeber Vorgaben zur Kleidung machen, solange er sein Ermessen „billig“ – also nicht willkürlich oder unzumutbar – ausübt und Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung nichts anderes regeln. Verbietet er kurze Hosen, muss er zugleich dafür sorgen, dass die Büroräume nicht zu heiß werden.

Welche Kleidung gilt im Sommer als Business-Casual im Büro?

Als Business-Casual gelten meist leichte Stoffhosen, Hemd oder Bluse, dezente Kleider oder Röcke in angemessener Länge sowie geschlossene Schuhe. Trägershirts, bauchfreie Tops, Shorts und Flip-Flops zählen dagegen in den meisten Büros zur Freizeitkleidung. Wie streng es zugeht, hängt von Branche und Unternehmenskultur ab – in Start-ups ist der Rahmen oft lockerer als in Banken oder Kanzleien.

Sind kurze Hosen für Männer im Büro grundsätzlich erlaubt?

Ein grundsätzliches Recht auf kurze Hosen gibt es nicht. Ob sie erlaubt sind, richtet sich nach den Vorgaben des Betriebs – der Arbeitgeber darf sie untersagen. Ohne Kundenkontakt sind die Spielräume in der Praxis allerdings größer als an Stellen mit Publikumsverkehr.

Was tun, wenn kein offizieller Dresscode im Unternehmen existiert?

Fehlt eine schriftliche Kleiderordnung, orientiert man sich am besten daran, wie sich Kolleginnen, Kollegen und Vorgesetzte kleiden. Im Zweifel hilft eine kurze Nachfrage bei der Führungskraft oder der Personalabteilung – das vermeidet Fehlgriffe und unangenehme Situationen.