Hauswirtschaftsassistent

hauswirtschaftsassistent
Khaligo – Pixabay.com

Berufsbild

Hauswirtschaftsassistenten und -assistentinnen kommen sowohl in Privathaushalten als auch in sozialen Einrichtungen wie Krankenhäusern und Seniorenheimen und gewerblichen Unternehmen, etwa in Hotels, Gasthäusern und Kuranstalten, zum Einsatz. Dort kümmern sie sich um die Haushaltsführung im Allgemeinen.

Aufgabenbereiche des Hauswirtschaftsassistenten

Grundsätzlich kann sich das Arbeitsfeld von Hauswirtschaftsassistenten- und assistentinnen in drei Tätigkeitsbereiche untergliedern: das Wirtschaften, das Ausführen von Hausarbeiten und das Leisten von sozialer Arbeit bzw. Betreuungsarbeit.

Zu ersterem Bereich, dem Wirtschaften, zählt bspw. der möglichst kostengünstige Einkauf von Lebensmitteln, das Führen von Haushaltbüchern und gegebenenfalls das Erstellen von Monats- und Jahresabschlüssen.

Die Erledigung anfallender Hausarbeiten umfasst Aufgaben der Hauspflege, etwa die Reinigung von Räumlichkeiten, die Textilpflege und Gartenarbeiten, aber auch den Umgang mit Lebensmitteln.

Hierbei muss etwa für die korrekte Konservierung und Lagerung von Lebensmitteln gesorgt, Speisepläne erstellt und Speisen nach Grundsätzen der gesunden Ernährung zubereitet werden.

Weiterhin kann etwa die Betreuung von Pflegebedürftigen, Senioren oder Kindern in das Arbeitsfeld des Hauswirtschaftsassistenten bzw. der Hauswirtschaftsassistentin fallen.

Es handelt sich also um einen vielfältigen und abwechslungsreichen Beruf.

haushalt assistent
Squirrel_photos – Pixabay.com

Ausbildung zum Hauswirtschaftsassistenten

Die Ausbildung zum Hauswirtschaftsassistenten – bzw. zur Hauswirtschaftsassistentin ist landesrechtlich geregelt, d.h. von Bundesland zu Bundesland variiert sie. Stets handelt es sich jedoch um eine schulische Ausbildung, die z.T. an der Berufsschule und z.T. in Ausbildungsbetrieben, in denen bezahlte Praktika gemacht werden, erfolgt.

Die Ausbildung besteht zugleich aus theoretischen und praktischen Anteilen und dauert gewöhnlich 2 – 3 Jahre.

Die Zugangsvoraussetzungen zur Ausbildung sind je nach Bundesland ein Hauptschulabschluss oder mittlerer Bildungsabschluss, wobei für die Ausbildungszugang besonderer Wert auf die Noten in Hauswirtschaft und Mathematik gelegt wird.

Was die persönlichen Interessen und Fähigkeiten anbelangt, so sollte der Ausbildungsbewerber Spaß an hauswirtschaftlichen Tätigkeiten, Organisationstalent und Freude am Umgang mit Menschen mitbringen.

An der Berufsschule werden Grundfächer wie Deutsch, Sport und Sozialkunde unterrichtet, aber auch speziell hauswirtschaftliche Fächer wie Raum- und Textilpflege, Betriebswirtschaft sowie Erziehung und Betreuung.

Begleitet wird der Unterricht an den Berufsschulen durch ausgiebige Praktikumszeiten, in denen der Auszubildende den beruflichen Alltag eines Hauswirtschaftsassistenten bzw. einer Hauswirtschaftsassistentin kennenlernt.

Am Ende der Ausbildungszeit steht eine staatliche Abschlussprüfung, nach deren Bestehen als staatlich anerkannter Hauswirtschaftsassistent bzw. Hauswirtschaftsassistentin gearbeitet werden darf.

Beschäftigungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten

Durch die Breite der Ausbildung sind Hauswirtschaftsassistenten und Hauswirtschaftsassistentinnen verschiedentlich einsetzbar. Aktuell sind sie, aufgrund des großen Fachkräftemangels innerhalb des sozialen Sektors bzw. personenorientierter Dienstleistungen besonders gesucht und die Beschäftigungsprognose daher sehr gut.

Sie sind gleichermaßen gefragt bei der Alltagsunterstützung von Privatpersonen, in sozialen Institutionen und in der freien Wirtschaft.

Des Weiteren bietet sich gerade für Hauswirtschaftsassistenten und -assistentinnen die Möglichkeit, sich mit einem eigenen Angebot oder unter einem Trägerverband, etwa den Johannitern oder der Caritas, selbstständig zu machen.

Gerade die letztgenannte Form der Solo-Selbstständigkeit auf Honorarbasis ist unter Hauswirtschaftsassistenten und -assistentinnen häufig.

Nach Abschluss der Ausbildung gibt es aber auch verschiedene Weiterbildungsmöglichkeiten. Z.B. gibt es die Möglichkeit, sich die Ausbildungszeit auf die Ausbildung zu verwandten Berufen, etwa zum Hauswirtschafter oder zum Pflegefachassistent, anrechnen zu lassen.