Glaser/in: Ausbildung, Fachrichtungen und Aufgaben

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Der Beruf Glaser umfasst zwei Fachrichtungen: „Fenster- und Glasfassadenbau“ sowie „Verglasung und Glasbau“. Beide Bereiche arbeiten mit Flachglas, fertigen daraus unterschiedliche Produkte und übernehmen darüber hinaus Reparatur- und Restaurierungsarbeiten.

Fachrichtung Fenster- und Glasfassadenbau

Diese Fachrichtung ist vor allem im Bereich der Fassadenkonstruktionen tätig. Glaserinnen und Glaser fertigen Fenster, Türen und Fassaden aus Flachglas, stellen die zugehörigen Rahmen her und montieren die Bauteile vor Ort. Ebenso zählen die Anfertigung von Schaufenstern und die Errichtung von Wintergärten zu ihren Aufgaben.

Bei der Fenster- und Türmontage werden die Rahmen häufig mit speziellen Fensterrahmenschrauben – auch Mauerwerkschrauben genannt – direkt im Mauerwerk befestigt, ohne dass Dübel nötig sind. Diese Schrauben sind darauf ausgelegt, hohe Lasten aufzunehmen; vorgebohrt wird dabei in jedem Fall.

Fachrichtung Verglasung und Glasbau

Die Fachrichtung Verglasung und Glasbau bearbeitet Glas zu Fenstern und Vitrinen, stellt Kunstverglasungen her und rahmt Spiegel oder Bilder ein. Auch im Glasdesign sind die Fachkräfte tätig und entwerfen, montieren oder restaurieren beispielsweise Kirchenfenster.

Einsatzbereiche und Arbeitsorte

Glaserinnen und Glaser sind unabhängig von der Fachrichtung branchenübergreifend einsetzbar – etwa im Glaser- und Fassadenbauhandwerk, im Hochbau, in der Fahrzeugglaserei oder in glasherstellenden Betrieben. Ihre Arbeitsorte reichen entsprechend vom Büro für die Werkzeichnungen über die Werkstatt für die Fertigung bis zur Baustelle für die Montage.

Die Ausbildung zum Glaser

Glaser ist ein anerkannter Ausbildungsberuf im Handwerk. Die duale Ausbildung dauert drei Jahre und findet zum Teil im Ausbildungsbetrieb und teilweise in der Berufsschule statt. Rechtliche Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Glaser/zur Glaserin vom 5. Juli 2001.

In der Regel werden im ersten Ausbildungsjahr die gemeinsamen Grundlagen beider Fachrichtungen vermittelt; anschließend folgt die Spezialisierung auf die gewählte Fachrichtung. Beide Richtungen behandeln unter anderem Arbeits- und Unfallverhütungsvorschriften sowie Kenntnisse zur Betriebsorganisation und zu den Rechten und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag.

Unter bestimmten Voraussetzungen – ausreichende Leistungen und ein Ausbildungsbetrieb mit den nötigen internationalen Verbindungen – kann ein Teil der Ausbildung im Ausland absolviert werden.

Eine bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung ist rechtlich nicht vorgeschrieben. In der Praxis stellen die meisten Betriebe jedoch Bewerberinnen und Bewerber mit mindestens Hauptschulabschluss ein. Die Ausbildung endet mit der Gesellenprüfung; danach dürfen die Absolventinnen und Absolventen die Berufsbezeichnung Glaser mit der jeweiligen Fachrichtung führen.

Schaubild: Glaser

Einen Einblick in den Berufsalltag gibt das folgende Video:

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Häufig gestellte Fragen

Wie lange dauert die Ausbildung zum Glaser?

Die duale Ausbildung im Handwerk dauert drei Jahre (36 Monate) und wird im Betrieb und in der Berufsschule absolviert.

Welche Fachrichtungen gibt es im Glaserberuf?

Es gibt zwei Fachrichtungen: „Verglasung und Glasbau“ sowie „Fenster- und Glasfassadenbau“. Die Wahl bestimmt die Schwerpunkte der Ausbildung.

Welche Voraussetzungen benötigt man für die Ausbildung zum Glaser?

Rechtlich ist keine bestimmte schulische Vorbildung vorgeschrieben. In der Praxis erwarten die meisten Betriebe mindestens einen Hauptschulabschluss.

Wo arbeiten Glaserinnen und Glaser?

Typische Arbeitgeber sind Glaser- und Fassadenbaubetriebe, Fahrzeugglasereien sowie glasherstellende Unternehmen; die Tätigkeit verteilt sich auf Büro, Werkstatt und Baustelle.