Steuerfreie Sachbezüge als Mitarbeitervorteil – lohnt sich das?

50 euro on brown wooden table

Arbeitgeber können ihre Beschäftigten auf zwei Wegen für ihre Arbeitsleistung entlohnen – mit Geld und mit einem Sachbezug. Letztgenannter bietet zum einen Vorteile im Rahmen der Behandlung in der Einkommenssteuer und der Bemessung der Zahlung an die Sozialversicherung. Zum anderen können Arbeitgeber mit den Sachbezügen individuelle Schwerpunkte setzen und sich damit von anderen Arbeitgebern abheben und ihre Arbeitgebermarke schärfen.

Hintergrund und rechtliche Grundlagen

Die Abgrenzung von Barlohn (in Geld gezahltem Lohn) und Sachlohn/ geldwerter Vorteil / Sachbezügen wird in § 8 Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) getroffen. Als „Einnahmen in Geld“ werden definiert:

  • zweckgebundene Geldleistungen,
  • nachträgliche Kostenerstattungen,
  • Geldsurrogate
  • und andere Vorteile, die auf einen Geldbetrag lauten.

Der Sachbezug sind jene Leistungen, die nicht unter die genannten Punkte fallen. Er kann laufend oder nur aus besonderem Anlass gewährt werden. Grundsätzlich unterliegt auch der Sachlohn der Einkommensteuer. Allerdings gibt es eine Reihe von Pauschalierungen bzw. Befreiungen von der Einkommenssteuer, die den Bezug von attraktiv machen.

Vorteile für Unternehmen und Beschäftigte

Sachbezüge bieten Vorteile sowohl für den Arbeitgeber als auch für die Beschäftigten. Da Sachbezüge z. T. steuerlich in gewissen Grenzen bevorzugt behandelt werden, verbleibt beim Arbeitnehmer mehr Netto vom in brutto bewerteten Sachbezug. Damit kann der Arbeitgeber die Kosten der Entlohnung reduzieren. Zudem können sich Arbeitgeber durch individuelle Sachbezüge von anderen Arbeitgebern abheben. So kann beispielsweise eine schön gestaltete Kantine mit bezuschusstem Mittagessen oder eine Förderung durch das betriebliche Gesundheitsmanagement einen höheren Effekt auf die Attraktivität als Arbeitgeber besitzen, als ein um einige hundert Euro höheres monatliches Entgelt.

Beispiele

Geschenke – Gutscheine

Die monatliche Freigrenze für Geschenke beträgt pro Monat 50 EUR. Die Geschenke können dabei durch:

  • Sachgeschenke (Blumen, Eintrittskarten etc.)
  • Warengutscheine
  • Tankgutscheine

gewährt werden. In Bezug auf Gutscheine ist dabei zu beachten, dass diese ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigen und zudem ab dem 1.1.2022 die Kriterien des § 2 Abs. 1 Nr. 10 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) erfüllen. Mehr Infos finden Sie dazu auf Belonio.de

Betriebsveranstaltungen

Die Freigrenze für eine Betriebsveranstaltung (z. B. ein Teamevent, Weihnachtsfeier oder ein gemeinsames Essen) liegen pro Jahr bei 110 EUR je Mitarbeitenden und Veranstaltung. Pro Jahr können zwei Veranstaltungen durchgeführt werden.

Kinderbetreuung

Wird durch den Arbeitgeber die Kinderbetreuung bezuschusst oder eine KiTa betrieben, sind diese Zuschüsse bzw. Kosten steuerfrei. Sofern für die Betreuung ein Zuschuss gewährt wird, muss der Beschäftigte die Verwendung des Zuschusses für seine KiTa belegen können.

Betriebliche Gesundheitsförderung

Im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung können jedes Jahr für jeden Mitarbeitenden 500 EUR steuerfrei genutzt werden. Denkbar sind beispielsweise Kurse zur Entspannung, zu Bewegungs- und Ernährungsthemen oder auch Nichtraucher-Kurse.

Verpflegungszuschuss

Ein weit verbreiteter Sachbezug ist die Gewährung eines Verpflegungszuschusses. Dies ist z. B. in Form von Essensmarken oder Restaurant-Schecks möglich. Für das Mittagessen beträgt der maximale Arbeitgeberzuschuss 6,50 EUR. Alternativ zum Zuschuss in fester Höhe ist es auch möglich, ein Essen für einen Betrag von 3,80 EUR für Arbeitnehmer anzubieten. Analoge Regelungen existieren für das Frühstück und das Abendessen. Die Beträge werden jährlich neu festgelegt.

Freie Unterkunft

Auch das zur Verfügung stellen einer Unterkunft für die Beschäftigten(z. B. Auszubildende) wird steuerlich bevorzugt behandelt. Monatlich ist dabei ein Sachbezug von 265 EUR steuerfrei. Für Jugendliche und bei der Belegung von Räumen mit mehreren Beschäftigten wird dieser Betrag prozentual reduziert.

Fazit

Steuerfreie Sachbezüge sind eine Möglichkeit für Unternehmen, ihren Beschäftigten einen Teil des Lohns steuerlich begünstigt zu zahlen. Durch die vielfältigen Möglichkeiten der Ausgestaltung – z. B. mit Gutscheinen – kann der Arbeitgeber zudem seine Arbeitgebermarke stärken und seine Positionierung am Arbeitsmarkt schärfen.

Disclaimer: Sachverhalte und Gesetze können sich ändern, daher alle Angaben ohne Gewähr.