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Wie der Betriebsausflug gilt auch die Weihnachtsfeier als gute Gelegenheit, den Zusammenhalt im Team zu stärken und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu motivieren. Viele identifizieren sich danach wieder stärker mit dem Unternehmen und fühlen sich als Teil der Firmenfamilie. Damit sich alle wohlfühlen und der Abend positiv in Erinnerung bleibt, lohnt es sich, ein paar Punkte zu beachten, die über das Gelingen oder Scheitern der Veranstaltung entscheiden.
Sieben Regeln für eine gelungene Weihnachtsfeier
- Alkohol mit Maß. Auch wenn reichlich angeboten wird, sollte jeder mit Vorsicht genießen. Schnell entstehen peinliche Situationen, und Führungskräfte, die sich nicht im Griff haben, verlieren leicht an Ansehen. Auch Streit bricht häufiger aus, wenn die Hemmschwelle sinkt.
- Pünktlichkeit. Wer eingeladen ist, sollte rechtzeitig da sein. Abteilungsleitungen und Führungskräfte haben die Aufgabe, ihr Team zu begrüßen. Wer zu spät kommt, stört das Rahmenprogramm und sorgt für Unruhe.
- Passende Kleidung. Die Kleidung sollte zum Anlass passen. Am besten nennt die Einladung gleich den Dresscode, damit alle wissen, was erwartet wird.
- Unverfängliche Gesprächsthemen. Heikle Themen können für unangenehme Momente sorgen. Der Firmenalltag sollte deshalb in den Hintergrund treten, und Politik oder Religion heizen die Gemüter erfahrungsgemäß schnell an. Positive, unverfängliche Themen lockern die Stimmung und laden alle zum Mitreden ein.
- Kontakte knüpfen. Kaum eine Gelegenheit eignet sich besser, um innerhalb des Unternehmens Kontakte zu knüpfen. Man lernt auch Vorgesetzte einmal von einer anderen Seite kennen und kann persönliche Worte wechseln. Niemand sollte sich dabei allein oder ausgeschlossen fühlen.
- Mitarbeiter einbinden. Führungskräfte behalten die Runde aufmerksam im Blick und beziehen ihre Mitarbeiter immer wieder in Gespräche und Aktivitäten ein. Die positive Erfahrung stärkt Moral und Teamgeist in den Abteilungen.
- Diskretion wahren. Klatsch, Tratsch und Indiskretion haben auf der Weihnachtsfeier wie im Berufsleben insgesamt nichts zu suchen. Auch wer verärgert ist, sollte sich nicht zu einem Streit hinreißen lassen.
Konflikte klärt man besser außerhalb der Feier in einem internen Gespräch mit der oder dem Vorgesetzten. Werden diese Punkte von allen beachtet, steht einer harmonischen Firmenveranstaltung nichts mehr im Wege.
Häufig gestellte Fragen zur Weihnachtsfeier
Muss ich als Arbeitnehmer an der Weihnachtsfeier teilnehmen?
Nein. Eine grundsätzliche Teilnahmepflicht gibt es nicht – niemand muss zur Weihnachtsfeier erscheinen. Findet die Feier allerdings während der regulären Arbeitszeit statt und man nimmt nicht teil, muss man normal weiterarbeiten und darf auch nicht früher nach Hause gehen. Ausnahmen sind vorab mit dem Arbeitgeber abzustimmen.
Gilt die Weihnachtsfeier als Arbeitszeit?
Das hängt vom Zeitpunkt ab: Zur Arbeitszeit gehört die Weihnachtsfeier nur dann, wenn sie während der regulären Arbeitszeit stattfindet. Eine Feier nach Feierabend zählt dagegen als Freizeit.
Wer ist bei einem Unfall auf der Betriebsweihnachtsfeier versichert?
Auf einer betrieblichen Weihnachtsfeier greift die gesetzliche Unfallversicherung, wenn es sich um eine betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung handelt. Dafür müssen laut Deutscher Gesetzlicher Unfallversicherung (DGUV) vier Bedingungen erfüllt sein: Die Feier ist vom Unternehmen organisiert oder offiziell gebilligt, die Unternehmensleitung oder eine beauftragte Person nimmt teil, die Feier steht allen Beschäftigten offen, und sie dient der Stärkung des Betriebsklimas. Auch der direkte Hin- und Rückweg ist versichert. Eingeladene Familienangehörige oder externe Gäste sind dagegen nicht über die gesetzliche Unfallversicherung geschützt.
Wie sollte man sich gegenüber Vorgesetzten verhalten?
Am besten locker, aber respektvoll. Die entspannte Atmosphäre eignet sich gut für ungezwungene Gespräche, in denen man Vorgesetzte einmal persönlicher kennenlernt. Die arbeitsvertragliche Pflicht zu angemessenem Verhalten gilt jedoch weiter – Beschwerden, Klatsch oder alkoholbedingte Entgleisungen sind auf der Feier fehl am Platz und können arbeitsrechtliche Folgen haben. Sachliche Anliegen bespricht man besser später im Arbeitsalltag.
Lesenswert:
– Arbeitsrecht – Die wichtigsten Fragen zur Weihnachtsfeier