Augenoptiker

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Die Tätigkeit des Augenoptikers gliedert sich in die Bereiche Messung, Beratung, Verkauf und Anfertigung von Sehhilfen. Vom ersten Kundenkontakt über die Durchführung von Sehtests bis hin zu der Beratung im Hinblick auf die medizinisch notwendige und die stilistisch passende Auswahl von Sehhilfen übernimmt der Augenoptiker große Verantwortung. Auch die Anfertigung der Sehhilfen muss er mit Sorgfalt und handwerklichem Geschick durchführen.

In kleineren Betrieben ist es üblich, dass ein Augenoptiker für alle Bereiche zuständig ist, in größeren Unternehmen erfolgt häufig eine Unterteilung der Tätigkeitsfelder in Kundenbetreuung einerseits und handwerkliche Ausrichtung andererseits. Selbstständige müssen zudem über ein entsprechendes Know-how in der Warenkunde und -bestellung, in Buchhaltung und Preiskalkulation sowie in Marketing und Verkauf verfügen.

Ausbildung und Qualifizierung des Augenoptikers

Der Berufsweg des Augenoptikers beginnt mit einer dreijährigen Ausbildung, die bundesweit einheitlich geregelt ist und mit einer Gesellenprüfung abschließt. Zu den Ausbildungsinhalten gehören der Erwerb handwerklicher Fähigkeiten wie von Kenntnissen im diagnostischen Bereich.

Auch der Umgang mit Kunden und rechtliche Fragen werden gelehrt. In ersten Teil der Gesellenprüfung, die gegen Ende des zweiten Ausbildungsjahres erfolgt, weist der angehende Augenoptiker nach, dass er Sehhilfen instand setzen kann. In der Abschlussprüfung muss er ein Gesellenstück anfertigen sowie weitere theoretische und praktische Kenntnisse nachweisen. Wer sich als Augenoptiker selbstständig machen will, muss zudem die Meisterprüfung ablegen.

Weblinks zu Beruf des Augenoptikers