Berufsunfähigkeitszusatzversicherung für Azubis: Lohnt sie sich zum Berufsstart?

Wer eine Ausbildung beginnt, verdient meist zum ersten Mal eigenes Geld – und ist zugleich finanziell verwundbar, falls die eigene Arbeitskraft aus gesundheitlichen Gründen wegfällt. Genau hier setzt die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BU) an. Sie ersetzt einen Teil des Einkommens, wenn eine Krankheit oder Verletzung die Berufstätigkeit dauerhaft unmöglich macht. Ob sich der Abschluss schon zum Berufsstart lohnt, hängt vor allem davon ab, wie gut die gesetzliche Absicherung greift – und die greift bei Azubis oft nur eingeschränkt.

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Warum die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung für Azubis wichtig ist

Berufsunfähigkeit ist kein Randrisiko: Nach Zahlen der Deutschen Aktuarvereinigung wird etwa jeder vierte Berufstätige im Lauf des Arbeitslebens mindestens einmal berufsunfähig. Auszubildende in handwerklichen, technischen oder sozialen Berufen sind dabei häufig hohen körperlichen Belastungen ausgesetzt. Fällt die Arbeitskraft aus, steht am Anfang des Berufslebens oft kein finanzielles Polster bereit.

Die private Absicherung der eigenen Arbeitskraft springt genau hier ein. Ein weiterer Grund, sich früh damit zu befassen: Wer jung und gesund ist, zahlt in der Regel niedrigere Beiträge und kommt leichter durch die Gesundheitsprüfung, weil noch keine Vorerkrankungen dokumentiert sind.

  • Schutz vor Einkommensausfall bei länger andauernder Berufsunfähigkeit
  • Kein gesetzlicher Vorversicherungszeitraum nötig – Schutz ab Vertragsbeginn
  • Leistung schon, wenn die zuletzt ausgeübte Tätigkeit nur noch eingeschränkt möglich ist

Warum die gesetzliche Absicherung für Berufseinsteiger oft nicht reicht

Viele glauben, im Ernstfall fange der Staat sie auf. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente ist jedoch an Bedingungen geknüpft, die Azubis zu Beginn ihrer Ausbildung meist noch nicht erfüllen. Vorausgesetzt werden eine allgemeine Wartezeit von fünf Jahren sowie – grundsätzlich – in den letzten fünf Jahren mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge. Eine Ausnahme gilt für junge Versicherte: Wer innerhalb von sechs Jahren nach dem Ende einer Ausbildung voll erwerbsgemindert wird und in den zwei Jahren davor mindestens zwölf Monate Pflichtbeiträge gezahlt hat, braucht die fünf Jahre Wartezeit nicht. Ganz am Ausbildungsanfang greift aber auch diese Regel noch nicht.

Entscheidend ist zudem der Maßstab: Für alle nach dem 1. Januar 1961 Geborenen kommt es nicht mehr auf den erlernten Beruf an, sondern nur darauf, wie viele Stunden man unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts überhaupt noch arbeiten kann – notfalls in einer ganz anderen Tätigkeit. Wer noch mindestens sechs Stunden täglich einer beliebigen Arbeit nachgehen kann, gilt rentenrechtlich als nicht erwerbsgemindert.

Volle Erwerbsminderung liegt vor, wenn man weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann; eine teilweise Erwerbsminderung bei drei bis unter sechs Stunden. Ein Maurer, der seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, aber theoretisch noch sechs Stunden leichte Tätigkeiten schafft, erhält daher in der Regel keine Erwerbsminderungsrente. Die private Berufsunfähigkeitsversicherung stellt dagegen auf den zuletzt konkret ausgeübten Beruf ab.

Schaubild: Erwerbsminderung vs. private BU
Merkmal Gesetzliche Erwerbsminderungsrente Private BU-Zusatzversicherung
Zugang Allgemeine Wartezeit 5 Jahre; grundsätzlich 3 Jahre Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren Kein Vorversicherungszeitraum nötig; Schutz ab Vertragsbeginn
Maßstab Leistungsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt (irgendeine Tätigkeit) Zuletzt konkret ausgeübter Beruf
Leistung ab Voll: unter 3 Std./Tag; teilweise: 3 bis unter 6 Std./Tag Ab 50 % Berufsunfähigkeit, voraussichtlich mind. 6 Monate

Wann die private BU leistet

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt, wenn Versicherte ihren zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben können und dieser Zustand voraussichtlich mindestens sechs Monate andauert (§ 172 Abs. 2 VVG). Der Grad der Berufsunfähigkeit richtet sich nach der individuellen Tätigkeit – also danach, welche prägenden Aufgaben des Berufs noch erfüllt werden können. Anders als bei der gesetzlichen Rente muss niemand einen anderen Beruf annehmen, um Leistungen zu erhalten.

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Worauf Azubis bei der Auswahl achten sollten

Höhe der Berufsunfähigkeitsrente

Die vereinbarte BU-Rente sollte den Lebensunterhalt im Ernstfall angemessen decken. Bei Azubis begrenzen Versicherer die anfangs versicherbare Rentenhöhe häufig, weil das Einkommen noch niedrig ist. Umso wichtiger ist die Möglichkeit, die Rente später an ein höheres Gehalt anzupassen.

Nachversicherungsgarantie

Eine Nachversicherungsgarantie erlaubt es, die versicherte Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen – etwa nach dem Ausbildungsende, bei einer Gehaltserhöhung, Heirat oder Geburt eines Kindes. So lässt sich der Schutz an veränderte Lebenssituationen anpassen, ohne dass zwischenzeitliche Erkrankungen den Vertrag verteuern.

Verzicht auf die abstrakte Verweisung

Die Klausel der abstrakten Verweisung erlaubt es dem Versicherer, die Leistung zu verweigern, wenn der Versicherte theoretisch noch einen anderen Beruf ausüben könnte – unabhängig davon, ob er eine solche Stelle tatsächlich findet. Verträge, die auf die abstrakte Verweisung verzichten, bieten hier deutlich mehr Sicherheit. Ein Blick ins Kleingedruckte lohnt sich.

Früher Abschluss und Eintrittsalter

Das Eintrittsalter beeinflusst den Beitrag: Je jünger und gesundheitlich unbelasteter jemand einsteigt, desto günstiger fällt die Prämie tendenziell aus, und dieser Beitrag bleibt über die Laufzeit stabil. Ein früher Abschluss sichert außerdem den Schutz, bevor mögliche Vorerkrankungen die Aufnahme erschweren. Konkrete Beiträge lassen sich nur über einen individuellen Versicherungsvergleich ermitteln, da sie von Beruf, Gesundheitszustand und gewählter Rentenhöhe abhängen.

Fazit

Für Auszubildende ist die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung ein sinnvoller Baustein, weil die gesetzliche Erwerbsminderungsrente am Berufsstart meist nicht greift und ohnehin nur die Leistungsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt absichert. Wer früh abschließt, profitiert von niedrigeren Beiträgen und einer einfacheren Gesundheitsprüfung. Beim Vergleich zählen vor allem eine ausreichende Rentenhöhe, eine Nachversicherungsgarantie und der Verzicht auf die abstrakte Verweisung.

Häufig gestellte Fragen

Ab wann lohnt sich eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung für Azubis?

In der Regel je früher, desto besser. Junge und gesunde Auszubildende zahlen tendenziell niedrigere Beiträge und kommen leichter durch die Gesundheitsprüfung, weil noch keine Vorerkrankungen vorliegen. Zudem greift die gesetzliche Erwerbsminderungsrente am Ausbildungsanfang meist noch nicht.

Was kostet eine BU-Versicherung für Azubis?

Eine pauschale Zahl gibt es nicht. Der Beitrag hängt vom Eintrittsalter, dem Gesundheitszustand, dem Ausbildungsberuf und der gewählten Rentenhöhe ab. Jüngere und gesundheitlich unbelastete Azubis zahlen tendenziell weniger. Den tatsächlichen Beitrag zeigt nur ein individueller Vergleich mehrerer Anbieter.

Warum reicht die gesetzliche Erwerbsminderungsrente für Azubis oft nicht aus?

Sie setzt grundsätzlich eine Wartezeit von fünf Jahren und drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren voraus – Bedingungen, die am Ausbildungsanfang meist nicht erfüllt sind. Zudem zählt nur, wie viele Stunden man auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt noch arbeiten kann: Bei sechs Stunden täglich in irgendeiner Tätigkeit besteht kein Anspruch.

Was bedeutet die abstrakte Verweisung?

Die abstrakte Verweisung ist eine Vertragsklausel, nach der der Versicherer nicht leisten muss, wenn der Versicherte theoretisch noch einen anderen Beruf ausüben könnte – auch ohne dass er dort tatsächlich arbeitet. Gute Tarife verzichten auf diese Klausel und stellen allein auf den zuletzt ausgeübten Beruf ab.

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