Holz- und Bautenschützer: Aufgaben, Fachrichtungen und Ausbildung

Holz- und Bautenschützer behandelt einen Holzbalken auf einer Baustelle
Hans / Pixabay

Was macht ein Holz- und Bautenschützer?

Holz- und Bautenschützer erkennen und beseitigen Schäden an Gebäuden und Holzbauteilen. Sie sanieren geschädigte Bauteile, sichern den Oberflächenschutz von Wänden und Böden und trocknen durchfeuchtete Bauwerke wieder aus. Ein großer Teil der Arbeit ist vorbeugend: Sie dichten Bauwerke innen und außen ab, behandeln Holz gegen tierische und pflanzliche Holzzerstörer und beheben Feuchtigkeitsschäden an Gebäudeteilen, bevor größere Schäden entstehen.

Gearbeitet wird im Innen- und Außenbereich von Gebäuden und auf Baustellen sowie – für die Planung und Dokumentation der Arbeiten – im Büro.

Fachrichtungen: Holzschutz und Bautenschutz

Schaubild: Holz- und Bautenschützer

Den Beruf gibt es in zwei Fachrichtungen. Die ersten beiden Ausbildungsjahre sind für beide gleich; erst im dritten Jahr wird die gewählte Fachrichtung vertieft.

  • Fachrichtung Bautenschutz: Sanierung und Instandsetzung von Bauwerken und Gebäudeteilen, Abdichtungen sowie das Erkennen von Putzschäden und die Putzsanierung.
  • Fachrichtung Holzschutz: Schutz und Sanierung von Holzbauteilen und Bekämpfung von Holzzerstörern, unter anderem mit thermischen Verfahren und Begasung.

Wo arbeiten Holz- und Bautenschützer?

Beschäftigung finden sie vor allem in spezialisierten Holz- und Bautenschutzbetrieben. Daneben sind sie im Ausbaugewerbe tätig, etwa bei einer Dachdeckerei oder Zimmerei, im Hochbau sowie im Beton- und Stahlbetonbau. Auch Betriebe der Gebäudereinigung und der Schädlingsbekämpfung setzen Holz- und Bautenschützer ein.

Ausbildung zum Holz- und Bautenschützer

Die Ausbildung ist ein staatlich anerkannter dualer Ausbildungsberuf und dauert drei Jahre. Der praktische Teil findet im Ausbildungsbetrieb statt, der theoretische in der Berufsschule. Rechtsgrundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung im Holz- und Bautenschutzgewerbe vom 2. Mai 2007.

Der Beruf ist als Stufenausbildung aufgebaut: Bereits nach zwei Jahren kann der Abschluss Fachkraft für Holz- und Bautenschutzarbeiten erreicht werden. Wer die Ausbildung im dritten Jahr fortsetzt, wird Holz- und Bautenschützer in der jeweiligen Fachrichtung. Das Ergebnis dieser zweijährigen Prüfung zählt dabei als erster Teil der abschließenden Gesellenprüfung.

Zu den Ausbildungsinhalten gehören neben bautechnischem Grundwissen auch Arbeitsschutz, Unfallverhütungsvorschriften und Umweltschutz. Einen bestimmten Schulabschluss schreibt das Gesetz nicht vor – die Ausbildung ist grundsätzlich auch ohne Schulabschluss möglich, ein höherer Abschluss verbessert aber die Chancen auf einen Ausbildungsplatz.

Weiterbildung und Aufstieg

Nach der Gesellenprüfung stehen mehrere Wege offen. Klassisch ist die Meisterprüfung im Holz- und Bautenschutz-Gewerbe: Der Meisterbrief ermöglicht es, einen Betrieb zu leiten und selbst auszubilden, und eröffnet auch ohne Abitur den Zugang zu einem Studium. Wer sich in Richtung Unternehmensführung entwickeln möchte, kann eine Fortbildung zum Betriebswirt anschließen. Daneben gibt es fachliche Fortbildungen zur weiteren Spezialisierung.

Häufig gestellte Fragen

Wie lange dauert die Ausbildung zum Holz- und Bautenschützer?

Die duale Ausbildung dauert drei Jahre. Nach zwei Jahren ist der Abschluss als Fachkraft für Holz- und Bautenschutzarbeiten möglich; im dritten Jahr folgt die Spezialisierung zum Holz- und Bautenschützer.

Welche Fachrichtungen gibt es?

Zwei: Bautenschutz (Bauwerke und Gebäudeteile) und Holzschutz (Holzbauteile). Die ersten beiden Ausbildungsjahre sind identisch, erst im dritten Jahr wird die Fachrichtung vertieft.

Welchen Schulabschluss braucht man?

Gesetzlich ist kein bestimmter Schulabschluss vorgeschrieben; die Ausbildung ist auch ohne Schulabschluss möglich. In der Praxis erhöht ein höherer Abschluss die Chancen auf einen Ausbildungsplatz.

Welche Weiterbildungsmöglichkeiten gibt es?

Möglich sind unter anderem die Meisterprüfung im Holz- und Bautenschutz-Gewerbe, eine Fortbildung zum Betriebswirt sowie – mit Meisterbrief auch ohne Abitur – ein Studium.