Schornsteinfeger – Beruf, Aufgaben und Ausbildung

Schornsteinfeger in schwarzer Arbeitskleidung auf einem Hausdach
Gellinger / Pixabay

Zu den Aufgaben eines Schornsteinfegers gehören das Kehren von Schornsteinen und Kaminen sowie das Reinigen und Prüfen von Heizungs-, Lüftungs- und Abgasanlagen. Feuerungs- und Lüftungsanlagen werden dabei auf ihre Betriebssicherheit kontrolliert; Grundlage dieser Prüfungen sind umweltschutz- und baurechtliche Vorgaben. Hinzu kommen Immissionsschutzmessungen, deren Ergebnisse regelmäßig dokumentiert werden. Ein Schornsteinfeger wirkt außerdem bei baurechtlichen Begutachtungen mit und berät Kundinnen und Kunden – etwa zu klima- und feuerungstechnischen Fragen.

Durch moderne Heizsysteme und veränderte Heizgewohnheiten haben sich die Schwerpunkte des Berufs verschoben: Das klassische Kehren von Kaminen macht heute nur noch einen vergleichsweise kleinen Teil der Arbeit aus. Wichtiger geworden sind Mess-, Prüf- und Beratungsaufgaben rund um Betriebssicherheit und Energieeffizienz.

Schornsteinfeger arbeiten überwiegend im Handwerk, häufig im Betrieb eines bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers.

Die Ausbildung zum Schornsteinfeger

Die Ausbildung zum Schornsteinfeger dauert drei Jahre und wird dual im Betrieb und in der Berufsschule absolviert. Geregelt ist sie bundesweit einheitlich in der Schornsteinfeger-Ausbildungsverordnung (SchfAusbV); das Schornsteinfeger-Handwerk zählt zu den zulassungspflichtigen Handwerken der Handwerksordnung (Anlage A). Eine bestimmte schulische Vorbildung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben; in der Praxis stellen Betriebe häufig Bewerberinnen und Bewerber mit mindestens einem Hauptschulabschluss ein.

In den ersten beiden Ausbildungsjahren lernen angehende Schornsteinfeger unter anderem, die Brand- und Betriebssicherheit von Anlagen zu beurteilen, Funktionsstörungen an Lüftungs- und Abgasleitungen festzustellen und Abgaswegeprüfungen durchzuführen. Vermittelt werden zudem Kenntnisse zum Brandverhalten von Baustoffen, zu Reinigungs- und Kehrverfahren sowie zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen. Auch das Planen von Arbeitsabläufen, das Erstellen technischer Skizzen und das verständliche Erläutern der Arbeitsergebnisse gegenüber Kunden gehören dazu.

Im dritten Ausbildungsjahr kommen Einsatzmöglichkeiten der Umwelttechnik, das Erstellen von Mess- und Prüfberichten sowie Sofortmaßnahmen zur Gefahrenabwehr hinzu. Behandelt werden außerdem Ursachen von Korrosion und Schornsteindurchfeuchtung.

Schaubild: Schornsteinfeger

Seit dem 1. August 2025 schließt die Ausbildung mit einer gestreckten Gesellenprüfung ab. Sie besteht aus zwei Teilen: Teil 1 findet im vierten Ausbildungshalbjahr statt, Teil 2 am Ende der Ausbildung. Beide Teile umfassen praktische Arbeitsaufgaben – etwa Kehr-, Reinigungs- und Überprüfungsarbeiten – sowie schriftliche Aufgaben zu Fachtheorie und Technik. Die frühere Zwischenprüfung ist damit in Teil 1 der Gesellenprüfung aufgegangen.

Häufig gestellte Fragen

Wie lange dauert die Ausbildung zum Schornsteinfeger?

Die duale Ausbildung dauert drei Jahre und endet mit der Gesellenprüfung. Auf Antrag ist – wie in anderen Handwerksberufen – eine Verkürzung oder Verlängerung möglich.

Welche Voraussetzungen braucht man für die Ausbildung?

Ein bestimmter Schulabschluss ist gesetzlich nicht vorgeschrieben; viele Betriebe erwarten jedoch mindestens einen Hauptschulabschluss. Wichtig sind handwerkliches Geschick, körperliche Fitness und Schwindelfreiheit, da auch auf Dächern und Leitern gearbeitet wird.

Welche Aufstiegsmöglichkeiten gibt es nach der Gesellenprüfung?

Nach einigen Jahren Berufserfahrung ist die Meisterprüfung im Schornsteinfeger-Handwerk möglich, die zur Selbstständigkeit und zur Ausbildung von Nachwuchs berechtigt. Weitere Wege sind die Weiterbildung zum Gebäudeenergieberater, ein Studium (auch ohne Abitur möglich) oder die Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger.

Was macht ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger?

Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger übernimmt in einem zugewiesenen Kehrbezirk hoheitliche Aufgaben, etwa die Feuerstättenschau und das Führen des Kehrbuchs. Die Bestellung erfolgt für sieben Jahre.