Bautechniker – Weiterbildung, Voraussetzungen und Aufgaben

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Der Bautechniker – offiziell „Staatlich geprüfter Techniker der Fachrichtung Bautechnik“ – ist ein anerkannter Fortbildungsabschluss für erfahrene Baufachkräfte. Im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) ist er der Niveaustufe 6 zugeordnet und trägt zusätzlich die Bezeichnung „Bachelor Professional in Technik“. Wer die Weiterbildung abschließt, übernimmt anspruchsvolle Aufgaben in Planung, Bauleitung und Baubetrieb.

Voraussetzungen für die Weiterbildung zum Bautechniker

Grundlage ist eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem Bauberuf – etwa als Maurer, Zimmerer, Betonbauer, Dachdecker, Fliesenleger oder Bauzeichner. Hinzu kommt einschlägige Berufserfahrung: In der Regel wird mindestens ein Jahr Tätigkeit im erlernten Beruf verlangt, je nach Fachschule und Bundesland auch zwei Jahre. Als schulische Voraussetzung genügt je nach Schule der Hauptschulabschluss oder ein mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife).

Dauer und Ablauf der Weiterbildung

Die Weiterbildung zum Bautechniker findet an einer Fachschule beziehungsweise Technikerschule statt. In Vollzeit dauert sie in der Regel zwei Jahre (vier Semester). Wer sie berufsbegleitend in Teilzeit absolviert, muss mit einer entsprechend längeren Dauer von bis zu vier Jahren rechnen. Am Ende steht eine staatliche Prüfung; erst ihr Bestehen berechtigt zum Führen der geschützten Berufsbezeichnung.

Schaubild: Bautechniker

Aufgaben und Einsatzgebiete

Bautechniker arbeiten an der Schnittstelle zwischen Planung und Ausführung. Zu ihren Aufgaben zählen das Anfertigen von Bauzeichnungen, Berechnungen für die Planung von Bauvorhaben, die Ausschreibung und Vergabe von Bauleistungen sowie die Bauleitung und Bauüberwachung auf der Baustelle. Auch im Qualitätsmanagement und in der Konstruktionsplanung sind sie gefragt.

Die Weiterbildung lässt sich auf unterschiedliche Schwerpunkte ausrichten, darunter Hochbau, Tiefbau, Stahlbetonbau, Ausbau, Bausanierung oder Baubetrieb. Je nach gewählter Fachrichtung verschieben sich die späteren Einsatzgebiete.

Handwerksrolle und Fachhochschulreife

Als Absolventen einer staatlichen oder staatlich anerkannten Fachschule für Technik können Bautechniker nach § 7 Abs. 2 der Handwerksordnung in die Handwerksrolle eingetragen werden, sofern ihr Schwerpunkt dem jeweiligen zulassungspflichtigen Handwerk entspricht. Damit dürfen sie einen zulassungspflichtigen (meisterpflichtigen) Handwerksbetrieb selbstständig führen und – mit der entsprechenden Ausbildereignung – auch Lehrlinge ausbilden. Viele Technikerschulen bieten zudem die Möglichkeit, parallel die Fachhochschulreife zu erwerben; dafür werden auf freiwilliger Basis zusätzliche allgemeinbildende Fächer belegt.

Häufig gestellte Fragen

Welche Voraussetzungen braucht man für die Weiterbildung zum Bautechniker?

Vorausgesetzt werden eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem Bauberuf und einschlägige Berufserfahrung – meist mindestens ein Jahr, je nach Schule und Bundesland auch zwei Jahre. Schulisch genügt je nach Fachschule der Hauptschulabschluss oder ein mittlerer Schulabschluss.

Wie lange dauert die Weiterbildung zum Bautechniker in Vollzeit und Teilzeit?

In Vollzeit dauert die Weiterbildung an der Fachschule in der Regel zwei Jahre (vier Semester). In Teilzeit oder berufsbegleitend verlängert sie sich auf bis zu vier Jahre.

Welche Aufgaben übernimmt ein Bautechniker im Berufsalltag?

Typisch sind Bauzeichnungen und Berechnungen, die Ausschreibung und Vergabe von Bauleistungen sowie Bauleitung, Bauüberwachung, Qualitätsmanagement und Konstruktionsplanung – je nach gewähltem Schwerpunkt etwa im Hoch- oder Tiefbau.

Darf ein Bautechniker einen eigenen Handwerksbetrieb führen?

Ja. Über § 7 Abs. 2 der Handwerksordnung können Bautechniker in die Handwerksrolle eingetragen werden, wenn ihr Schwerpunkt dem zulassungspflichtigen Handwerk entspricht. Sie dürfen dann einen entsprechenden Betrieb selbstständig führen.