Inhaltsverzeichnis

Augenoptikerinnen und Augenoptiker messen die Sehstärke, beraten zu passenden Sehhilfen, verkaufen Brillen und Kontaktlinsen und fertigen die Sehhilfen im Betrieb an. Der Beruf verbindet handwerkliche Präzision mit Kundenberatung und optisch-medizinischem Fachwissen.
Aufgaben und Tätigkeitsfelder
Die Tätigkeit des Augenoptikers gliedert sich in die Bereiche Messung, Beratung, Verkauf und Anfertigung von Sehhilfen. Vom ersten Kundenkontakt über die Durchführung von Sehtests bis zur Beratung bei der medizinisch notwendigen wie auch der stilistisch passenden Auswahl von Sehhilfen trägt der Augenoptiker große Verantwortung. Auch die Anfertigung der Sehhilfen muss mit Sorgfalt und handwerklichem Geschick erfolgen.
In kleineren Betrieben ist es üblich, dass ein Augenoptiker für alle Bereiche zuständig ist; in größeren Unternehmen werden die Tätigkeitsfelder häufig in Kundenbetreuung einerseits und handwerkliche Fertigung andererseits unterteilt. Wer einen eigenen Betrieb führt, braucht zusätzlich Know-how in Warenkunde und Bestellwesen, in Buchhaltung und Preiskalkulation sowie in Marketing und Verkauf.
Ausbildung und Qualifizierung des Augenoptikers
Der Berufsweg beginnt mit einer dreijährigen dualen Ausbildung im Handwerk. Sie ist bundesweit einheitlich über die Augenoptiker-Ausbildungsverordnung von 2011 geregelt, findet parallel im Betrieb und in der Berufsschule statt und schließt mit der Gesellenprüfung ab. Zu den Ausbildungsinhalten gehören handwerkliche Fertigkeiten ebenso wie optisch-diagnostische Kenntnisse, der Umgang mit Kundinnen und Kunden sowie kaufmännische und rechtliche Grundlagen.
Die Gesellenprüfung ist in zwei zeitlich getrennte Teile gegliedert. Im ersten Teil, der im Laufe des zweiten Ausbildungsjahres stattfindet, weisen die Auszubildenden nach, dass sie Sehhilfen instand setzen und bearbeiten können. Der zweite Teil am Ende der Ausbildung umfasst praktische Aufgaben – etwa das Anfertigen einer randlosen Korrektionsbrille und eine augenoptische Versorgung mit Beratung – sowie schriftliche Prüfungsbereiche zu Fachtheorie, Wirtschafts- und Sozialkunde.
Meisterprüfung und Selbstständigkeit
Das Augenoptiker-Handwerk ist ein zulassungspflichtiges Handwerk und in der Anlage A der Handwerksordnung geführt. Wer einen eigenen Betrieb selbstständig führen und in die Handwerksrolle eingetragen werden möchte, benötigt daher in der Regel die Meisterprüfung. Der Augenoptikermeister ist zugleich die klassische Aufstiegsfortbildung nach der Gesellenzeit; alternativ ist ein Studium der Augenoptik und Optometrie möglich.
Häufig gestellte Fragen
Wie lange dauert die Ausbildung zum Augenoptiker?
Die Ausbildung dauert drei Jahre (36 Monate). Es handelt sich um einen dualen Ausbildungsberuf im Handwerk nach der Augenoptiker-Ausbildungsverordnung; sie schließt mit der Gesellenprüfung ab.
Welche Voraussetzungen braucht man für die Ausbildung als Augenoptiker?
Rechtlich ist kein bestimmter Schulabschluss vorgeschrieben. Ein guter Abschluss verbessert die Aussichten, wichtiger sind jedoch echtes Interesse am Beruf, naturwissenschaftlich-technisches Verständnis, handwerkliche Sorgfalt und Freude an der Kundenberatung.
Wie läuft die Gesellenprüfung ab?
Sie besteht aus zwei zeitlich getrennten Teilen. Teil 1 findet im zweiten Ausbildungsjahr statt und prüft das Instandsetzen und Bearbeiten von Sehhilfen. Teil 2 am Ende der Ausbildung umfasst praktische Fertigungs- und Beratungsaufgaben sowie schriftliche Prüfungsbereiche.
Was braucht man, um sich als Augenoptiker selbstständig zu machen?
Weil das Augenoptiker-Handwerk in der Anlage A der Handwerksordnung geführt wird, ist für einen eigenen Betrieb und die Eintragung in die Handwerksrolle in der Regel die Meisterprüfung erforderlich.













