Umschulung zur Kosmetikerin: Voraussetzungen, Ablauf und Dauer

Kosmetikerin bei einer Gesichtsbehandlung
silviarita / Pixabay

Wer den Büroalltag hinter sich lassen oder sich ein zweites berufliches Standbein aufbauen möchte, findet in einer Umschulung zur Kosmetikerin einen Weg in ein Handwerk rund um Hautpflege und Schönheitsbehandlung. Der Beruf verbindet fachliches Können in Hautanalyse, Pflege- und Behandlungstechniken mit direktem Kundenkontakt. Dieser Beitrag fasst Voraussetzungen, Ablauf, Dauer und Fördermöglichkeiten zusammen.

Voraussetzungen für die Umschulung

Die meisten Bildungseinrichtungen setzen mindestens einen Hauptschulabschluss oder die mittlere Reife voraus; teils sind Zeugnisse über den letzten Schulabschluss oder eine Vorbildung vorzulegen. Weil Kosmetikerinnen und Kosmetiker eng am Menschen arbeiten, verlangen manche Schulen zusätzlich ein Gesundheitszeugnis, das beim zuständigen Gesundheitsamt beantragt wird.

Gute Kenntnisse in Biologie und Chemie helfen im theoretischen Teil, etwa bei Themen wie Hautaufbau und Inhaltsstoffen. Neben der schulischen Vorbildung zählen persönliche Eigenschaften: ein gepflegtes Auftreten, Sinn für Ästhetik, Interesse an Pflege- und Schönheitsthemen sowie – wie in allen Berufen mit Kundenkontakt – Kommunikationsfähigkeit und gute Umgangsformen.

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Wo die Umschulung stattfindet

Kosmetiker/in ist ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf. In der klassischen dualen Form wechseln sich Praxis im Betrieb – etwa in einem Kosmetikstudio, einer Drogerie oder einem auf Schönheit spezialisierten Unternehmen – und Theorie in der Berufsschule ab. Daneben bieten private und staatlich anerkannte Berufsfachschulen schulische Ausbildungen an, bei denen die Theorie im Vordergrund steht, praktische Einheiten aber fest dazugehören. Welche Form für eine Umschulung infrage kommt, hängt vom Anbieter und von der persönlichen Situation ab.

Wie lange die Umschulung dauert

Die reguläre duale Ausbildung zur Kosmetikerin dauert laut Ausbildungsverordnung drei Jahre. Eine Umschulung fällt meist kürzer aus: Wird sie von der Agentur für Arbeit gefördert, muss die Maßnahme gegenüber der Erstausbildung um mindestens ein Drittel verkürzt sein – beim dreijährigen Beruf sind das rund zwei Jahre. Berufsbegleitende Modelle sowie Abend- oder Wochenendlehrgänge dauern entsprechend länger, weil pro Woche weniger Unterrichtszeit anfällt.

Schaubild: Umschulung zur Kosmetikerin

Karrieremöglichkeiten und Weiterbildung

Weil eine Umschulung viele Bereiche rund um Hautpflege und Schönheit abdeckt, sind die Einsatzfelder breit. Kosmetikerinnen und Kosmetiker arbeiten in Kosmetikstudios, bei Friseuren, in Drogeriemärkten sowie in Wellness- und teils Kurbetrieben. Auch Hersteller von Make-up-, Reinigungs- und Pflegeprodukten suchen Fachkräfte für Beratung und Vertrieb. Ein weiteres Feld ist die Arbeit am Theater oder an Filmsets, wo es Nähe zum Beruf des Visagisten gibt. Manche Hautärztinnen und Hautärzte arbeiten zudem mit gut ausgebildeten Kosmetikerinnen zusammen.

Nach der Umschulung ist auch eine selbständige Tätigkeit möglich. Am Anfang ist dabei mit einer schwankenden Auftragslage zu rechnen, während eine Festanstellung weniger Flexibilität, dafür mehr Sicherheit und soziale Absicherung bietet.

Häufig gestellte Fragen

Welche Voraussetzungen brauche ich für eine Umschulung zur Kosmetikerin?

Meist genügt ein Hauptschulabschluss oder die mittlere Reife; einige Schulen verlangen zusätzlich ein Gesundheitszeugnis vom Gesundheitsamt. Wichtig sind außerdem ein gepflegtes Auftreten, Interesse an Pflege- und Schönheitsthemen und Freude am Kundenkontakt. Die genauen Aufnahmekriterien legt der jeweilige Bildungsanbieter fest.

Wie lange dauert die Umschulung zur Kosmetikerin?

Die reguläre duale Ausbildung dauert drei Jahre. Eine von der Agentur für Arbeit geförderte Umschulung muss um mindestens ein Drittel verkürzt sein und dauert damit rund zwei Jahre; berufsbegleitende oder Abendlehrgänge dauern länger.

Wird die Umschulung von der Agentur für Arbeit gefördert?

Eine Förderung über einen Bildungsgutschein ist möglich, wenn die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter die Umschulung für notwendig hält; das wird in einem persönlichen Gespräch geklärt. Bei einer geförderten Umschulung zu einem anerkannten Abschluss kommen nach § 87a SGB III eine Weiterbildungsprämie von 1.000 Euro für die bestandene Zwischenprüfung und 1.500 Euro für die bestandene Abschlussprüfung sowie ein monatliches Weiterbildungsgeld von 150 Euro hinzu.

Ist Kosmetiker/in ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf?

Ja. Für die duale Ausbildung gilt seit 2003 die bundesweite Verordnung über die Berufsausbildung zum Kosmetiker/zur Kosmetikerin (KosmAusbV). Daneben gibt es schulische Ausbildungen an privaten und staatlich anerkannten Berufsfachschulen.