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Der Bedarf an qualifizierten Pflegekräften ist hoch und wird mit der alternden Gesellschaft weiter steigen. Wer in den Beruf einsteigen möchte, absolviert seit 2020 in der Regel die generalistische Pflegeausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann.
Dieser Überblick zeigt, wie die Pflegeausbildung in Deutschland aufgebaut ist: von den möglichen Abschlüssen über Ablauf und Voraussetzungen bis zu den Aufstiegswegen nach dem Examen.
Von drei Ausbildungen zur generalistischen Pflege
Bis Ende 2019 waren die Pflegeberufe getrennt geregelt: die Altenpflege, die Gesundheits- und Krankenpflege sowie die Gesundheits- und Kinderkrankenpflege. Mit dem Pflegeberufegesetz wurden diese drei Ausbildungen zum 1. Januar 2020 zu einer gemeinsamen, generalistischen Ausbildung zusammengeführt. Der Abschluss trägt seither die Berufsbezeichnung „Pflegefachfrau“ beziehungsweise „Pflegefachmann“.
Die ersten zwei Jahre verlaufen für alle Auszubildenden gemeinsam. Wer seinen Schwerpunkt in der Pflege alter Menschen oder in der Versorgung von Kindern und Jugendlichen sieht, kann im dritten Jahr wählen, ob stattdessen ein gesonderter Abschluss in der Altenpflege oder in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege erworben wird. Neben der dreijährigen Fachausbildung gibt es die kürzere, landesrechtlich geregelte Pflegehelfer- beziehungsweise Assistenzausbildung, die examinierte Fachkräfte im Pflegealltag unterstützt.
Der Ablauf der Pflegeausbildung
Die generalistische Ausbildung dauert drei Jahre in Vollzeit; in Teilzeit verlängert sie sich auf bis zu fünf Jahre. Sie verbindet theoretischen und praktischen Unterricht an einer Pflegeschule mit praktischen Einsätzen im Betrieb und schließt mit einer staatlichen Prüfung ab.
Vorgeschrieben sind mindestens 2.100 Stunden Unterricht und mindestens 2.500 Stunden praktische Ausbildung. Die Praxiseinsätze finden in unterschiedlichen Versorgungsbereichen statt – etwa in der stationären Akutpflege im Krankenhaus, in der stationären Langzeitpflege im Pflegeheim, in der ambulanten Pflege sowie in der pädiatrischen und der psychiatrischen Versorgung. Begleitet werden die Auszubildenden dabei von Praxisanleiterinnen und Praxisanleitern, die den Übergang von der Theorie in den Pflegealltag anleiten.
Alternativ lässt sich die Pflege seit der Reform auch studieren: Das primärqualifizierende Pflegestudium vermittelt die Ausbildung auf wissenschaftlicher Grundlage und führt ebenfalls zur Berufszulassung.
Voraussetzungen und rechtlicher Rahmen
Die Zugangsvoraussetzungen sind bundesweit einheitlich im Pflegeberufegesetz geregelt. Für die Fachausbildung genügt ein mittlerer Schulabschluss. Auch mit einem Hauptschulabschluss ist der Zugang möglich, wenn zusätzlich eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung oder eine mindestens einjährige Assistenz- oder Helferausbildung in der Pflege nachgewiesen wird.
Die Ausbildung überträgt schrittweise Verantwortung: Nachdem theoretische Grundlagen vermittelt wurden, wenden die Auszubildenden ihr Wissen unter Anleitung erfahrener Pflegekräfte in der Praxis an und übernehmen dabei zunehmend eigenständige Aufgaben.
Aufstiegs- und Weiterbildungsmöglichkeiten
Nach dem Examen stehen viele Wege offen. In der direkten Pflege sind Fachweiterbildungen möglich, etwa in der Intensiv- und Anästhesiepflege oder im Wundmanagement. Wer andere Auszubildende begleiten möchte, kann sich zur Praxisanleiterin oder zum Mentor qualifizieren.
Darüber hinaus eröffnen aufbauende Studiengänge weitere Perspektiven – zum Beispiel in Pflegewissenschaft, Pflegepädagogik oder Pflegemanagement. Für manche ist die Pflegeausbildung auch der erste Schritt in Richtung eines Medizinstudiums oder anderer Gesundheitsberufe.
Was den Pflegeberuf ausmacht
In kaum einem anderen Beruf steht der einzelne Mensch so im Mittelpunkt der täglichen Arbeit. Empathie, Geduld und Verantwortungsbewusstsein gehören ebenso dazu wie die Bereitschaft, mit körperlich und emotional belastenden Situationen umzugehen. Weil die Ausbildung anspruchsvoll ist und viel Nähe zu Patientinnen und Patienten mit sich bringt, sollte die Entscheidung für den Beruf gut überlegt sein.
Häufig gestellte Fragen
Wie lange dauert die generalistische Pflegeausbildung?
In Vollzeit dauert die Ausbildung drei Jahre, in Teilzeit bis zu fünf Jahre. Vorgeschrieben sind mindestens 2.100 Stunden theoretischer und praktischer Unterricht sowie mindestens 2.500 Stunden praktische Ausbildung. Sie endet mit einer staatlichen Prüfung.
Welche Voraussetzungen brauche ich für eine Pflegeausbildung?
Zugang hat, wer einen mittleren Schulabschluss besitzt. Mit einem Hauptschulabschluss ist die Ausbildung ebenfalls möglich, sofern zusätzlich eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung oder eine mindestens einjährige Assistenz- oder Helferausbildung in der Pflege vorliegt. Die Voraussetzungen sind bundesweit einheitlich geregelt.
Wie heißt der Abschluss und ist er EU-weit anerkannt?
Der generalistische Abschluss lautet „Pflegefachfrau“ beziehungsweise „Pflegefachmann“. Er ist innerhalb der EU sowie im EWR und in der Schweiz automatisch anerkannt, sodass ein Arbeiten im europäischen Ausland möglich ist. Wer im dritten Jahr einen Schwerpunkt wählt, kann stattdessen einen gesonderten Abschluss in der Altenpflege oder der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege erwerben.
Welche Weiterbildungs- und Aufstiegsmöglichkeiten gibt es nach der Ausbildung?
Möglich sind Fachweiterbildungen, etwa in der Intensiv- und Anästhesiepflege, sowie die Qualifikation zur Praxisanleitung. Aufbauende Studiengänge wie Pflegewissenschaft, Pflegepädagogik oder Pflegemanagement eröffnen weitere Karrierewege, auch in Richtung Leitung, Lehre oder Wissenschaft.