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Mit dem Hochschulabschluss ist das Lernen selten abgeschlossen. Ob wegen einer schwierigen Bewerbungsphase, zur fachlichen Vertiefung oder um sich von Mitbewerbern abzuheben: Für die Zeit nach dem Studium gibt es mehrere Wege, die eigenen Chancen im Beruf gezielt zu verbessern. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über Weiterbildung nach dem Studium – von der fachlichen Spezialisierung über Trainee-Programme bis zur Finanzierung.
Weiterbildung im Fachgebiet steigert die Berufschancen
Ein Studium vermittelt meist ein breites Grundlagenwissen. Weiterbildungen setzen dort an, wo es spezieller wird: Sie ermöglichen es, einzelne Teilgebiete des Studienfachs zu vertiefen und zusätzliche Qualifikationen zu erwerben. Wer als Informatikerin eine weitere Programmiersprache lernt oder als Betriebswirt sein Marketingwissen ausbaut, sammelt nicht nur Fachwissen, sondern zeigt in Bewerbungen auch Eigeninitiative.
Das Angebot reicht von Zertifikatskursen und Seminaren über berufsbegleitende Lehrgänge bis zu Umschulungen. Bei der Auswahl lohnt der Blick auf Flexibilität: Lassen sich Zeitmodell und Themenschwerpunkt an die eigene Situation anpassen? Einen neutralen Überblick über Kurse und Anbieter bietet zum Beispiel die Weiterbildungsdatenbank KURSNET der Bundesagentur für Arbeit.
„Learning on the job“ als Trainee
Viele Unternehmen stellen Hochschulabsolventen als Trainees oder Volontäre ein. Ziel ist es, die Nachwuchskräfte nacheinander durch verschiedene Abteilungen zu führen, damit sie die Abläufe praxisnah kennenlernen. Ergänzend kommen häufig Seminare oder Kurse hinzu, die auf eine spätere Festanstellung vorbereiten.
Die Dauer variiert je nach Arbeitgeber. In der Regel laufen Trainee-Programme 12 bis 24 Monate, häufig zwischen 12 und 18 Monaten. Das Management-Traineeprogramm der Bundesagentur für Arbeit etwa dauert 18 Monate.
Wer die Weiterbildung finanziert
Weiterbildungen kosten Zeit und oft auch Geld – bei der Finanzierung gibt es mehrere Möglichkeiten, die aber jeweils an Bedingungen geknüpft sind. Einen generellen Rechtsanspruch auf staatliche Förderung gibt es nicht.
Der wichtigste Baustein der Arbeitsförderung ist der Bildungsgutschein nach § 81 SGB III. Über die Agentur für Arbeit – bei Bezug von Grundsicherung nach dem SGB II über das Jobcenter – können die Kosten einer beruflichen Weiterbildung bei einem zugelassenen (AZAV-zertifizierten) Bildungsträger übernommen werden. Voraussetzung sind unter anderem eine vorherige Beratung sowie eine bestehende oder drohende Arbeitslosigkeit beziehungsweise ein anerkannter Weiterbildungsbedarf. Einzelne Bundesländer bieten zusätzlich eigene Programme wie Bildungsschecks an.
Die frühere Bildungsprämie des Bundes steht dagegen nicht mehr zur Verfügung: Der letzte Prämiengutschein wurde zum 31.12.2021 ausgegeben, das Programm ist eingestellt. Ob und in welchem Umfang der eigene Arbeitgeber eine Fortbildung bezuschusst, hängt vom Einzelfall ab – verpflichtet ist er dazu nicht, und Kostenübernahmen sind teils an Vereinbarungen wie Bindungsfristen geknüpft.
Häufig gestellte Fragen
Welche Weiterbildungsmöglichkeiten gibt es direkt nach dem Studium?
Typisch sind fachliche Spezialisierungen über Zertifikatskurse und Seminare, berufsbegleitende Lehrgänge sowie Trainee- und Volontariatsprogramme, die Praxis und Theorie verbinden. Eine neutrale Orientierung über konkrete Kurse und Anbieter bietet die Weiterbildungsdatenbank KURSNET der Bundesagentur für Arbeit.
Wie lange dauert ein Trainee-Programm in der Regel?
Meist 12 bis 24 Monate, häufig zwischen 12 und 18 Monaten. Die genaue Dauer legt der Arbeitgeber fest; das Management-Traineeprogramm der Bundesagentur für Arbeit dauert zum Beispiel 18 Monate.
Welche staatlichen Förderungen gibt es für Weiterbildungen nach dem Studium?
Zentral ist der Bildungsgutschein nach § 81 SGB III über die Agentur für Arbeit oder – bei SGB-II-Bezug – das Jobcenter; er ist an Voraussetzungen wie eine vorherige Beratung und einen zugelassenen Träger gebunden. Einige Bundesländer haben eigene Programme. Die bundesweite Bildungsprämie wurde zum 31.12.2021 eingestellt.
Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten für Fortbildungen?
Manche Arbeitgeber beteiligen sich an den Kosten oder übernehmen sie ganz, verpflichtet sind sie dazu aber nicht. Ob und wie viel gezahlt wird, hängt vom Betrieb ab und ist häufig an Absprachen wie Bindungs- oder Rückzahlungsfristen gekoppelt.