Umschulung: Ablauf, Kosten und Förderung im Überblick

Erwachsene bei einer beruflichen Umschulung in einer Weiterbildungswerkstatt
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Eine Umschulung wird aus ganz unterschiedlichen Gründen nötig: Manche Menschen können ihren erlernten Beruf wegen einer schwierigen Arbeitsmarktlage oder aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben, andere entscheiden sich freiwillig für einen Wechsel, weil sie im aktuellen Job keine Perspektive mehr sehen. Rechtlich ist die Umschulung im Berufsbildungsgesetz (BBiG) verankert: Sie soll laut § 1 Abs. 5 BBiG „zu einer anderen beruflichen Tätigkeit befähigen“. Damit unterscheidet sie sich klar von einer Weiterbildung oder Fortbildung, die vorhandene Kenntnisse im bestehenden Beruf vertieft. Eine Umschulung führt in ein neues Tätigkeitsfeld – meist mit einem anerkannten Berufsabschluss am Ende.

Umschulung beantragen: der erste Schritt

Wer eine Umschulung anstrebt, kann sich zur Berufsfindung bei der Agentur für Arbeit beraten lassen. Dort werden auch Fragen zur Finanzierung geklärt. Sinnvoll ist es, sich vorab selbst zu informieren und geeignete Umschulungen zu recherchieren, um konkrete Wünsche in das Beratungsgespräch und den Förderantrag einbringen zu können. Sobald eine schriftliche Zusage vorliegt, sollte der ausgewählte Bildungsträger kontaktiert werden, um rechtzeitig einen Platz zu sichern. Da viele Umschulungen dual angelegt sind, gehört auch die Suche nach einem Praxisbetrieb dazu.

Kosten einer Umschulung

Umschulungen bei privaten Bildungsträgern sind kostenpflichtig; die Lehrgangsgebühren gehen schnell in die Tausende und sind grundsätzlich vom Teilnehmer zu tragen. Diese Summe können die wenigsten aus eigener Tasche stemmen – gerade dann nicht, wenn die Umschulung eine Arbeitslosigkeit beenden soll. In vielen Fällen muss die Maßnahme aber nicht privat finanziert werden: Ist eine Umschulung notwendig, etwa wegen der Arbeitsmarktlage oder aus gesundheitlichen Gründen, kommen öffentliche Kostenträger infrage. Angehende Umschüler sollten sich aktiv um die Finanzierung kümmern und sich an die Agentur für Arbeit beziehungsweise die Deutsche Rentenversicherung wenden. Welcher Träger zuständig ist, hängt vom Einzelfall ab.

Förderung und finanzielle Unterstützung bei einer Umschulung
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Förderung und Bildungsgutschein

Erklärt sich die Agentur für Arbeit zur Kostenübernahme bereit, erfolgt die Bewilligung über einen Bildungsgutschein. Damit übernimmt die Agentur bei einer genehmigten Maßnahme die Lehrgangskosten einschließlich der Kosten für Lernmittel, Arbeitskleidung und Prüfungsgebühren. Erstattet werden außerdem Fahrtkosten, bei Bedarf die Kosten für eine auswärtige Unterbringung und Verpflegung sowie Kosten für die Kinderbetreuung während der Weiterbildung.

Auch der Lebensunterhalt ist abgesichert: Wer Arbeitslosengeld bezieht und eine geförderte Weiterbildung beginnt, erhält es in der Regel weiter. Bei abschlussorientierten Maßnahmen zahlt die Agentur zusätzlich ein monatliches Weiterbildungsgeld von 150 Euro sowie Prämien für bestandene Zwischen- und Abschlussprüfungen. Läuft die Förderung aus gesundheitlichen Gründen über die Deutsche Rentenversicherung (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben), trägt diese bei Bewilligung die Kosten und zahlt für die Dauer der Maßnahme ein Übergangsgeld.

Dauer und Abschluss einer Umschulung

Eine Umschulung dauert in der Regel kürzer als die entsprechende Erstausbildung, weil Vorkenntnisse und Berufserfahrung angerechnet werden. Nach § 180 Abs. 4 SGB III gilt eine Vollzeitmaßnahme als angemessen, wenn sie gegenüber der regulären Berufsausbildung um mindestens ein Drittel verkürzt ist – bei einem dreijährigen Ausbildungsberuf sind das meist rund zwei Jahre. Am Ende steht die Abschlussprüfung vor der zuständigen Kammer, also der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder der Handwerkskammer (HWK); der Abschluss ist dem einer regulären Ausbildung gleichgestellt.

Schaubild: Umschulung
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Häufig gestellte Fragen

Wer übernimmt die Kosten einer Umschulung?

Ist die Umschulung notwendig, um Arbeitslosigkeit zu beenden oder zu vermeiden, übernimmt in der Regel die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter die Kosten über einen Bildungsgutschein. Muss der Beruf aus gesundheitlichen Gründen gewechselt werden, ist häufig die Deutsche Rentenversicherung im Rahmen der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zuständig. Beide Träger übernehmen bei Bewilligung die Lehrgangskosten.

Wie lange dauert eine Umschulung in der Regel?

Meist ist sie um etwa ein Drittel kürzer als die entsprechende Erstausbildung: Nach § 180 Abs. 4 SGB III soll eine Vollzeitmaßnahme gegenüber der regulären Ausbildung um mindestens ein Drittel verkürzt sein. Bei einem dreijährigen Ausbildungsberuf dauert die Umschulung damit in der Regel rund zwei Jahre.

Bekommt man während der Umschulung noch Geld ausgezahlt?

Ja. Wer Arbeitslosengeld bezieht, erhält es während einer geförderten Weiterbildung in der Regel weiter. Bei abschlussorientierten Maßnahmen kommt ein monatliches Weiterbildungsgeld hinzu, dazu Prämien für bestandene Prüfungen. Wird die Umschulung von der Rentenversicherung gefördert, zahlt diese für die Dauer der Maßnahme ein Übergangsgeld.

Wie beantrage ich einen Bildungsgutschein bei der Agentur für Arbeit?

Vereinbaren Sie einen Beratungstermin bei Ihrer Agentur für Arbeit und schildern Sie Ihr Ziel sowie den Bedarf. Hält die Agentur die Weiterbildung für notwendig, stellt sie einen Bildungsgutschein aus. Damit wählen Sie eine zertifizierte Maßnahme bei einem zugelassenen Bildungsträger und lösen den Gutschein dort ein.