Glasmacher – Aufgaben, Ausbildung und Weiterbildung

Glasmacher formt glühende Glasmasse an der Glasmacherpfeife
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Glasmacher stellen Hohlglas her – von Trinkgläsern, Flaschen und Vasen bis zu technischen Glaskörpern. Sie formen die Ware entweder von Hand mit der Glasmacherpfeife oder bedienen und überwachen vollautomatische Anlagen, die Behälter in großer Stückzahl produzieren.

Zu den Tätigkeiten gehören das Herstellen und Verformen von Kölbeln, das Überstechen und Einblasen sowie das Anfertigen farbiger Überfänge. Das Ausgangsmaterial entsteht in Wannenöfen: Aus einem Gemenge aus Quarzsand, Soda, Pottasche und weiteren Zuschlagstoffen wie Metalloxiden wird bei hohen Temperaturen eine Glasschmelze erzeugt, aus der anschließend die Gefäße geformt werden.

Gearbeitet wird überwiegend in der Glasindustrie, etwa bei Hohlglasherstellern, in Glashütten oder in Betrieben der Glasbe- und -verarbeitung. Typische Arbeitsorte sind Produktions- und Werkhallen sowie Werkstätten. Wegen der heißen Glasmasse und der Öfen gehören Hitze und ein konsequenter Arbeitsschutz zum Berufsalltag.

Die Ausbildung zum Glasmacher

Glasmacher ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz. Die duale Ausbildung dauert drei Jahre und findet im Betrieb sowie in der Berufsschule statt; Fachrichtungen oder Schwerpunkte sieht die Ausbildungsordnung nicht vor.

Im Mittelpunkt stehen von Beginn an die Eigenschaften des Werkstoffs Glas: Auszubildende lernen, wie eine Glasschmelze entsteht, wie sich Glas verhält und wie es sich verarbeiten lässt. Dazu kommen die handwerklichen Formungstechniken – Blasen, Freiformen und Überfangen –, das Handhaben der Maschinen und Arbeitsgeräte, das Anfertigen von Skizzen sowie Arbeits- und Umweltschutz und Qualitätssicherung.

Vor Ende des zweiten Ausbildungsjahres steht eine Zwischenprüfung. Die Abschlussprüfung besteht aus einem praktischen Teil mit Arbeitsproben und Prüfungsstücken sowie einem schriftlichen Teil mit den Fächern Technologie, Technische Mathematik, Technisches Zeichnen und Wirtschafts- und Sozialkunde. Wer besteht, darf die Berufsbezeichnung Glasmacher führen.

Eine bestimmte schulische Vorbildung schreibt die Ausbildungsordnung nicht vor – rechtlich ist der Zugang offen. In der Praxis stellen Betriebe Bewerberinnen und Bewerber mit unterschiedlichen Schulabschlüssen ein. Teile der Ausbildung lassen sich im Ausland absolvieren, wenn es dem Ausbildungsziel dient; insgesamt dürfen solche Auslandsaufenthalte bis zu einem Viertel der Ausbildungszeit ausmachen.

Weiterbildung und Perspektiven

Nach der Ausbildung und einiger Berufserfahrung stehen anerkannte Aufstiegsfortbildungen offen. Dazu zählt der Industriemeister beziehungsweise die Industriemeisterin der Fachrichtung Glas, eine IHK-Fortbildung für Fach- und Führungsaufgaben in der Glasherstellung. Auch der Weg über eine Fachschule zum Techniker oder zur Technikerin der Fachrichtung Glastechnik ist möglich.

Schaubild: Glasmacher

Häufig gestellte Fragen

Wie lange dauert die Ausbildung zum Glasmacher?

Die duale Ausbildung dauert drei Jahre und ist über die Ausbildungsordnung bundesweit einheitlich geregelt. Sie findet im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule statt.

Welche Voraussetzungen braucht man für die Ausbildung zum Glasmacher?

Rechtlich ist keine bestimmte schulische Vorbildung vorgeschrieben. Betriebe stellen Bewerberinnen und Bewerber mit verschiedenen Schulabschlüssen ein; hilfreich sind handwerkliches Geschick, Sorgfalt und die Bereitschaft, mit Hitze und heißer Glasmasse zu arbeiten.

Wie läuft die Abschlussprüfung ab?

Sie besteht aus einem praktischen Teil mit Arbeitsproben und Prüfungsstücken sowie einem schriftlichen Teil mit den Fächern Technologie, Technische Mathematik, Technisches Zeichnen und Wirtschafts- und Sozialkunde. Bereits vor Ende des zweiten Ausbildungsjahres gibt es eine Zwischenprüfung.

Welche Weiterbildungsmöglichkeiten gibt es nach der Ausbildung zum Glasmacher?

Mit Berufserfahrung sind Aufstiegsfortbildungen möglich, etwa zum Industriemeister der Fachrichtung Glas oder – über eine Fachschule – zum Techniker der Fachrichtung Glastechnik.