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Wer in Deutschland einem anderen einen Schaden zufügt, haftet dafür der Höhe nach grundsätzlich unbegrenzt. Grundlage ist § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), der die Schadensersatzpflicht bei einer widerrechtlichen Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, Eigentum oder sonstigen Rechten regelt. Bei Personen- oder Vermögensschäden können die Forderungen schnell die Millionengrenze überschreiten und die wirtschaftliche Existenz bedrohen. In Berufsgruppen mit besonders hohem Schadensrisiko ist der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung (BHV) deshalb entweder gesetzlich vorgeschrieben oder dringend zu empfehlen.
Das Ziel der Berufshaftpflichtversicherung: Risikoabsicherung
Für viele sogenannte Kammerberufe schreibt der Gesetzgeber den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung zwingend vor – dazu zählen unter anderem Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Ärzte, Architekten und Ingenieure. Damit verfolgt er zwei Ziele: Zum einen sollen berufstypische Schadensfälle nicht die wirtschaftliche und soziale Existenz des Verursachers vernichten. Zum anderen soll sichergestellt sein, dass berechtigte Schadensersatzansprüche der Geschädigten tatsächlich erfüllt werden.
Für Rechtsanwälte und Steuerberater ist die Mindestversicherungssumme sogar gesetzlich festgelegt: Sie beträgt jeweils 250.000 Euro für jeden Versicherungsfall (§ 51 Abs. 4 BRAO bzw. § 67 StBerG in Verbindung mit § 52 DVStB). Ohne den Nachweis dieses Versicherungsschutzes ist eine Zulassung oder Bestellung nicht möglich.
Für Berufe wie Immobilienmakler oder Unternehmensberater besteht trotz vergleichbarer Haftungsrisiken keine gesetzliche Pflicht zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung. Wer in solchen Bereichen – besonders als Freiberufler – tätig ist, sollte sich dennoch unbedingt absichern. Zum Vergleich: Ein Pkw darf in Deutschland nur mit einer nachgewiesenen Kfz-Haftpflichtversicherung zugelassen werden.
Die Berufshaftpflichtversicherung schützt nicht nur den Versicherungsnehmer selbst, etwa den Arzt oder Notar, sondern auch das angestellte Personal in Praxis oder Kanzlei. Dabei muss nicht immer grobe Fahrlässigkeit im Spiel sein. Schon kleine Versäumnisse – etwa ein nicht eingehaltener Termin – können erhebliche gesundheitliche oder finanzielle Nachteile für Patienten oder Mandanten nach sich ziehen und einen entsprechenden Schadensersatzanspruch auslösen.
So arbeitet die Berufshaftpflichtversicherung: prüfen und klären
Die BHV verbindet im Grunde zwei Funktionen: die einer (passiven) Rechtsschutzversicherung und die einer (aktiven) Haftpflichtversicherung. Zunächst prüft sie – wie ein Rechtsschutz – jeden angemeldeten Anspruch genau: Besteht überhaupt eine Schadensersatzpflicht des Versicherungsnehmers, und wenn ja, in welcher Höhe? Zu dieser Prüfung gehört auch die Frage, ob weitere Versicherungen oder Personen beteiligt sind.
Sind die Forderungen unberechtigt, wehrt die Versicherung sie ab. Kommt es darüber zu einem Gerichtsverfahren, übernimmt sie die Kosten. Das gilt auch im Rahmen der Nachhaftung – also für Schäden, die während der Vertragslaufzeit entstanden sind, aber erst nach deren Ende geltend gemacht werden.
Sind die Forderungen berechtigt, zahlt die Versicherung den Schadensersatz an den geschädigten Dritten – allerdings höchstens bis zur vereinbarten Versicherungssumme. In diesem Fall wirkt sie wie eine klassische Haftpflichtversicherung.
Die Berufshaftpflichtversicherung: maßgeschneidert statt von der Stange
Jeder Arzt und jeder Steuerberater benötigt eine BHV, die individuell auf sein Tätigkeitsprofil zugeschnitten ist. Dabei geht es um die genaue Bestimmung der versicherten Risiken und der möglichen Schäden an Vermögen, Sachen und Personen – ebenso wie um die Höhe der Versicherungssumme, die bei einigen Berufen eine gesetzlich vorgegebene Mindesthöhe nicht unterschreiten darf. Nur so ist der Versicherungsnehmer, gegebenenfalls samt seinem Team, vor existenzbedrohenden Forderungen geschützt.
Die Berufshaftpflichtversicherung deckt allerdings keine Schäden ab, die außerhalb des versicherten Berufsfeldes entstehen. Ist ein Arzt neben seiner Praxis zusätzlich als freiberuflicher Medizinberater tätig, muss er dieses Risiko separat versichern – die bestehende BHV übernimmt dafür keinen Schutz.
Ein wirklich passgenauer Schutz ist in der Regel das Ergebnis eines ausführlichen Gesprächs mit einem Versicherungsberater des eigenen Vertrauens. Nur so lässt sich sicherstellen, dass Arzt oder Anwalt im Worst-Case-Haftungsfall optimal abgesichert sind.
Häufig gestellte Fragen
Für welche Berufe ist eine Berufshaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben?
Pflicht ist sie vor allem für die Kammerberufe, darunter Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Ärzte, Architekten und Ingenieure. Bei Rechtsanwälten, Steuerberatern und Ärzten ist der Versicherungsnachweis Voraussetzung für die Zulassung beziehungsweise Bestellung.
Welche Mindestversicherungssumme gilt für Rechtsanwälte und Steuerberater?
Für Rechtsanwälte und Steuerberater beträgt die gesetzliche Mindestversicherungssumme jeweils 250.000 Euro für jeden Versicherungsfall (§ 51 Abs. 4 BRAO bzw. § 67 StBerG mit § 52 DVStB). Für Berufsausübungsgesellschaften und weitere Berufsgruppen gelten teils höhere Summen.
Wovon hängen die Kosten einer Berufshaftpflichtversicherung ab?
Die Höhe des Beitrags lässt sich nicht pauschal angeben. Sie hängt unter anderem vom Beruf und dessen Risikoprofil, vom Umfang der Tätigkeit, von der gewählten Versicherungssumme und vom bisherigen Schadensverlauf ab. Ein belastbares Angebot liefert nur der Versicherer.
Deckt die Berufshaftpflichtversicherung auch Nebentätigkeiten ab?
Nein. Die BHV schützt nur innerhalb des versicherten Berufsfeldes. Tätigkeiten außerhalb davon – etwa eine zusätzliche Beratungstätigkeit – müssen separat abgesichert werden.
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Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Für rechtsverbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Versicherungsfachmann oder eine Versicherungsfachfrau Ihres Vertrauens.