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Der Bundesfreiwilligendienst (BFD) ist ein staatlich gefördertes Angebot, das Menschen jeden Alters die Möglichkeit gibt, sich für das Gemeinwohl zu engagieren – im sozialen, ökologischen, kulturellen oder sportlichen Bereich ebenso wie im Zivil- und Katastrophenschutz oder in der Integration. Anders als das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) und das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ), an die er anknüpft, steht der BFD auch Freiwilligen über 27 Jahren offen.
Wie der Bundesfreiwilligendienst entstand
Der BFD geht auf das Jahr 2011 zurück. Mit der Aussetzung der Wehrpflicht zum 1. Juli 2011 entfiel auch der Zivildienst, den viele soziale Einrichtungen bis dahin genutzt hatten. Als Ausgleich schuf der Bund den Bundesfreiwilligendienst: Das Gesetz über den Bundesfreiwilligendienst (BFDG) vom 28. April 2011 trat zum 1. Juli 2011 in Kraft. Ziel war und ist es, das freiwillige Engagement in der Gesellschaft zu stärken und die Einrichtungen zu erhalten, die zuvor von Zivildienstleistenden profitiert hatten.
Schon im Startjahr war die Nachfrage groß – zeitweise gab es mehr Bewerbungen als verfügbare Plätze. Verbände wie das Deutsche Rote Kreuz, die Diakonie, die Caritas und der Deutsche Städtetag setzten sich früh für den Ausbau des Dienstes ein. Inzwischen zählt der BFD zu den etablierten Freiwilligendiensten in Deutschland.
Voraussetzungen, Dauer und Arbeitszeit
Am Bundesfreiwilligendienst teilnehmen kann grundsätzlich jede Person, die die Vollzeitschulpflicht erfüllt hat – je nach Bundesland ist das etwa ab 16 Jahren der Fall. Eine Altersobergrenze gibt es nicht; auch ältere Menschen und Menschen im Ruhestand können sich engagieren.
Der Dienst dauert in der Regel zwölf Monate, mindestens jedoch sechs und höchstens 18 Monate. In Ausnahmefällen und bei einem besonderen pädagogischen Konzept ist eine Verlängerung auf bis zu 24 Monate möglich. Geleistet wird der BFD grundsätzlich in Vollzeit; die wöchentliche Arbeitszeit orientiert sich an der der hauptamtlich Beschäftigten in der Einsatzstelle. Möglich ist auch ein Dienst in Teilzeit mit mehr als 20 Wochenstunden – das ist besonders für Freiwillige über 27 Jahren vorgesehen. Ein erneuter Bundesfreiwilligendienst ist im Abstand von fünf Jahren möglich.
Rechtlicher Rahmen und Absicherung
Grundlage ist das bundesweit geltende Bundesfreiwilligendienstgesetz (BFDG). Es legt unter anderem fest, dass der Dienst als unentgeltliches Engagement angelegt ist. Freiwillige erhalten deshalb kein Gehalt, sondern ein monatliches Taschengeld als Aufwandsentschädigung; dessen Höhe ist gesetzlich gedeckelt und wird zwischen Freiwilligen und Einsatzstelle vereinbart. Zusätzlich können Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung unentgeltlich gestellt oder als Geldersatz ausgezahlt werden.
Während des Dienstes besteht Versicherungspflicht in der gesetzlichen Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Die Beiträge trägt die Einsatzstelle beziehungsweise der Träger. An der Finanzierung der Einsatzplätze beteiligt sich der Bund.
Seminare und politische Bildung
Zum Bundesfreiwilligendienst gehört eine pädagogische Begleitung. Bei einer zwölfmonatigen Dienstzeit sind mindestens 25 Seminartage vorgesehen, die sich auf Einführungs-, Zwischen- und Abschlussseminare verteilen. Fester Bestandteil ist ein mindestens fünftägiges Seminar zur politischen Bildung an einem der Bildungszentren des Bundes; politische Fragen dürfen dort nicht einseitig dargestellt werden. Für Freiwillige über 27 Jahren findet die Begleitung in angemessenem Umfang statt. So verbindet der BFD das praktische Engagement mit dem Ziel des lebenslangen Lernens.
Der Freiwilligendienst als Tradition
Freiwilliges Engagement hat in Deutschland eine lange Geschichte. Bereits in den 1950er-Jahren gab es Initiativen zum Wiederaufbau nach dem Zweiten Weltkrieg. Das Freiwillige Soziale Jahr entstand in den 1960er-Jahren, das Freiwillige Ökologische Jahr kam später hinzu. Der Bundesfreiwilligendienst führt diese Tradition fort und öffnet sie zugleich für alle Generationen.
Häufig gestellte Fragen
Wer kann am Bundesfreiwilligendienst teilnehmen?
Teilnehmen kann jede Person, die die Vollzeitschulpflicht erfüllt hat. Eine Altersobergrenze gibt es nicht – der BFD steht damit auch Menschen über 27 Jahren und im Ruhestand offen.
Bekommt man im Bundesfreiwilligendienst Geld?
Der BFD ist ein unentgeltliches Engagement, also kein Job mit Gehalt. Freiwillige erhalten ein Taschengeld als Aufwandsentschädigung, dessen Höchstgrenze gesetzlich festgelegt ist und das die Einsatzstelle innerhalb dieses Rahmens vereinbart. Häufig kommen Sachleistungen wie Unterkunft, Verpflegung oder Arbeitskleidung hinzu.
Wie unterscheidet sich der BFD vom Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ)?
Das FSJ richtet sich an junge Menschen bis 27 Jahre und wird über die Länder und ihre Träger organisiert. Der Bundesfreiwilligendienst kennt keine Altersobergrenze und wird vom Bund über das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) verwaltet. Inhaltlich ähneln sich beide Dienste stark.
Kann der Bundesfreiwilligendienst mehrmals absolviert werden?
Ja. Nach Abschluss eines Dienstes ist ein erneuter Bundesfreiwilligendienst im Abstand von fünf Jahren möglich.