Neue Berufsperspektive: Weiterbildung und Umschulung finanzieren

Erwachsener Lernender am Laptop mit Unterlagen in einer Weiterbildungseinrichtung
Hans / Pixabay

Wenn der erlernte Beruf nicht mehr die gewünschte Perspektive bietet, muss das kein Dauerzustand bleiben. Viele Menschen finden in ihrem ursprünglichen Beruf keine passende Anstellung mehr, andere möchten sich schlicht beruflich neu orientieren. Eine Weiterbildung oder Umschulung eröffnet dann einen zweiten Weg ins Arbeitsleben – die entscheidende Frage ist meist, wer die Kosten trägt.

Der erste Gedanke fällt oft auf die Agentur für Arbeit. Sie ist aber nicht der einzige mögliche Kostenträger, und ein Rechtsanspruch besteht nicht: Die Förderung einer beruflichen Weiterbildung ist eine Ermessensleistung. Die Agentur kann eine Maßnahme fördern, ist dazu aber nicht verpflichtet (§ 81 SGB III). Wer nur aus persönlichem Interesse umschulen möchte, erhält in der Regel keine Kostenbeteiligung.

Gute Aussichten auf einen Neustart ins Arbeitsleben

Manche Branchen bieten nach einer Umschulung mehr Anschlussmöglichkeiten als andere. Besonders gefragt sind kaufmännische Tätigkeiten sowie Berufe aus der IT und dem Gesundheits- und Pflegebereich. Wer sich hier neu qualifiziert, hat gute Chancen auf einen dauerhaften Arbeitsplatz. Viele Umschulungen lassen sich zudem in Teilzeit und teilweise ortsunabhängig am eigenen Rechner absolvieren – praktisch für alle, die nebenberuflich lernen oder einen weiten Weg zur nächsten Bildungseinrichtung hätten.

Wer die Kosten einer Umschulung trägt

Welcher Träger einspringt, hängt vor allem vom Anlass der Umschulung ab.

Schaubild: Kostenträger für die Umschulung

Agentur für Arbeit oder Jobcenter

Für Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen ist die Agentur für Arbeit – bei Bürgergeld-Bezug das Jobcenter – meist die erste Adresse. Über einen Bildungsgutschein können die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren einer nach AZAV zertifizierten Maßnahme vollständig übernommen werden; hinzu kommen je nach Fall Zuschüsse zu Fahrt- und Kinderbetreuungskosten. Vorausgesetzt wird, dass die Umschulung notwendig ist, um die Vermittlungschancen zu verbessern, und dass die Bewerberin oder der Bewerber persönlich geeignet ist. Der Bildungsgutschein ist zeitlich befristet und auf ein konkretes Bildungsziel ausgestellt.

Deutsche Rentenversicherung

Ist die Erwerbsfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen erheblich gefährdet oder gemindert, kann die Deutsche Rentenversicherung die Umschulung als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) übernehmen. Sie trägt dann Kurs- und Prüfungsgebühren und unterstützt zusätzlich den Lebensunterhalt. Vorausgesetzt werden in der Regel bestimmte Vorversicherungszeiten – häufig eine Wartezeit von 15 Beitragsjahren – sowie eine entsprechende medizinische Einschätzung. Die Zuständigkeit klärt man am besten direkt bei der zuständigen Beratungsstelle.

Berufsgenossenschaft

Wird die Umschulung infolge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit nötig, ist die gesetzliche Unfallversicherung – also die zuständige Berufsgenossenschaft – Leistungsträger (§ 35 SGB VII). Sie übernimmt die Kosten der Umschulung und sichert über das Übergangsgeld auch den Lebensunterhalt während der Maßnahme.

Was wurde aus der Bildungsprämie?

Lange galt die Bildungsprämie des Bundes als Finanzierungshilfe für alle, die auf eigene Faust in ihre Weiterbildung investieren wollten. Sie wurde Ende 2008 eingeführt und bezuschusste Kursgebühren über einen sogenannten Prämiengutschein. Dieses Programm läuft nicht mehr: Die Ausgabe der Prämiengutscheine endete zum 31. Dezember 2021, Gutscheine konnten nur noch bis Ende 2022 eingelöst und abgerechnet werden. Ein bundesweites Nachfolgeprogramm gibt es nicht. An seine Stelle treten je nach Bundesland Landesförderungen wie der Bildungsscheck; für Aufstiegsfortbildungen greift das Aufstiegs-BAföG. Wer selbst zahlt, kann Weiterbildungskosten außerdem in der Steuererklärung geltend machen.

Wer noch unsicher ist, welche Richtung passt, findet bei den Beratungsstellen der Agentur für Arbeit und der Kammern (IHK, HWK) Orientierung – dort gibt es auch aktuelle Informationen zu einzelnen Berufsbildern und den jeweiligen Voraussetzungen.

Häufig gestellte Fragen

Wer übernimmt die Kosten einer beruflichen Umschulung?

Je nach Anlass unterschiedliche Träger: die Agentur für Arbeit beziehungsweise das Jobcenter bei (drohender) Arbeitslosigkeit, die Deutsche Rentenversicherung bei gesundheitlich gefährdeter Erwerbsfähigkeit und die Berufsgenossenschaft nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit. Wer ohne solchen Anlass umschult, trägt die Kosten grundsätzlich selbst, kann sie aber steuerlich geltend machen.

Welche Voraussetzungen gelten für eine Förderung durch die Agentur für Arbeit?

Die Förderung ist eine Ermessensleistung (§ 81 SGB III). In der Regel muss die Umschulung notwendig sein, um die Vermittlungschancen deutlich zu verbessern, die Person muss persönlich geeignet sein und der Bildungsträger muss nach AZAV zugelassen sein. Über die Einzelheiten entscheidet ein Beratungsgespräch; die Zusage erfolgt als Bildungsgutschein.

Gibt es die Bildungsprämie noch?

Nein. Die Ausgabe der Prämiengutscheine wurde zum 31. Dezember 2021 beendet, abrechnen ließen sich die Gutscheine nur noch bis Ende 2022. Ein direktes Nachfolgeprogramm des Bundes gibt es nicht; stattdessen bestehen Landesprogramme wie Bildungsschecks sowie das Aufstiegs-BAföG für Aufstiegsfortbildungen.

Welche Umschulungen eröffnen gute Chancen?

Als anschlussstark gelten kaufmännische Berufe sowie Tätigkeiten in der IT und im Gesundheits- und Pflegebereich. Welche Umschulung im Einzelfall sinnvoll ist, hängt von Vorkenntnissen, Region und Arbeitsmarktlage ab – die Berufsberatung der Agentur für Arbeit hilft bei der Einordnung.