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Bei einem Rechtsstreit ist es meist notwendig, einen Rechtsanwalt mit der Wahrung der eigenen Interessen zu beauftragen. In manchen Verfahren ist die anwaltliche Vertretung sogar vorgeschrieben: Vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten gilt ein Anwaltszwang (§ 78 ZPO).
Die Höhe der Anwaltskosten ist gesetzlich geregelt. Sie richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und orientiert sich am sogenannten Streitwert – also am wirtschaftlichen Wert der Angelegenheit. Geht es im Streit nicht um die Zahlung von Geld, setzt das Gericht den Streitwert fest. Gerade in arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen können so schnell vierstellige Summen zusammenkommen, die für Durchschnittsverdiener einen erheblichen Einschnitt bedeuten. Abhilfe schafft eine Rechtsschutzversicherung.
Sie übernimmt die Kosten für einen Rechtsanwalt; eine vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung wird abgezogen. Voraussetzung für die Leistung ist in der Regel eine Deckungszusage: Die Versicherung prüft vorab die Erfolgsaussicht des Falls, damit keine aussichtslosen Klagen auf ihre Kosten geführt werden.
Ein wichtiger Punkt speziell im Arbeitsrecht: Vor dem Arbeitsgericht trägt in der ersten Instanz jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten – unabhängig davon, wer den Prozess gewinnt (§ 12a Arbeitsgerichtsgesetz). Wer also gegen eine Kündigung klagt und gewinnt, bekommt die eigenen Anwaltskosten dennoch nicht vom Arbeitgeber erstattet. Genau hier setzt die Berufsrechtsschutzversicherung an.
Verschiedene Formen der Rechtsschutzversicherung
Es gibt nicht die eine Rechtsschutzversicherung, die für alle Fälle eintritt. Viele Versicherer bieten Pakete an, in denen mehrere Bausteine – etwa Privat-, Verkehrs-, Wohnungs- und Berufsrechtsschutz – kombiniert sind. Alternativ lassen sich die einzelnen Bereiche separat versichern. Das kann günstiger sein und ist vor allem für Versicherte sinnvoll, die nur bestimmte Bausteine benötigen. So enthalten Pakete häufig einen Mieterrechtsschutz, den Wohnungseigentümer gar nicht brauchen. Ein Berufsrechtsschutz fehlt umgekehrt in manchen Paketen. Diese Form greift, wenn es zu Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber kommt. Auch für Freiberufler und Selbstständige kann sie unter bestimmten Voraussetzungen sinnvoll sein. Die genauen Bedingungen unterscheiden sich je nach Anbieter und stehen in den Versicherungsbedingungen.
Das leistet die Berufsrechtsschutzversicherung
Die Leistungen decken die typischen Konflikte ab, die zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber entstehen können: unberechtigte Abmahnungen, sozial ungerechtfertigte Kündigungen oder Auseinandersetzungen mit Kollegen, auf die der Arbeitgeber nicht reagiert – etwa Mobbing. Auch Schadenersatzforderungen lassen sich mit anwaltlicher Hilfe vor Gericht klären. Häufig wird der Berufsrechtsschutz zusammen mit dem Privatrechtsschutz angeboten, sodass Beschäftigte für den beruflichen und den privaten Bereich abgesichert sind.
In diesen Fällen ist eine Berufsrechtsschutzversicherung empfehlenswert
Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber sind häufiger, als vielen bewusst ist. Sinnvoll ist die Versicherung vor allem für Beschäftigte in größeren Unternehmen, in denen es erfahrungsgemäß öfter zu Konflikten kommt. Auch wenn arbeitsrechtliche Vorschriften nicht eingehalten werden – etwa Regelungen zu Arbeitszeit und Urlaubsanspruch –, lassen sich Ansprüche mit anwaltlicher Unterstützung durchsetzen. Steht eine Kündigung an, ohne dass der Betrieb geschlossen wird, kann ein Anwalt bei der Kündigungsschutzklage helfen.
Eine Rechtsschutzversicherung lässt sich auch online abschließen; die Konditionen sind dabei oft günstiger als beim Abschluss in einer Niederlassung, und alle Vertragsdetails sind übersichtlich aufbereitet. Wichtig zu wissen: Im Arbeitsrechtsschutz gilt bei vielen Anbietern eine Wartezeit von häufig drei Monaten. Streitigkeiten, die schon vor Vertragsabschluss oder während dieser Wartezeit entstehen, sind nicht abgedeckt. Ein Abschluss lohnt sich daher, bevor sich ein Konflikt abzeichnet.
Wann sich der Abschluss weniger lohnt
Nicht jeder Arbeitnehmer braucht zwingend eine Berufsrechtsschutzversicherung. In Kleinbetrieben mit in der Regel zehn oder weniger Beschäftigten greift der allgemeine Kündigungsschutz für Arbeitsverhältnisse, die nach dem 31. Dezember 2003 begonnen haben, nicht (§ 23 Abs. 1 Kündigungsschutzgesetz). Hinzu kommt: Der Schutz beginnt ohnehin erst, wenn das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat (§ 1 KSchG). In solchen Fällen kann der Arbeitgeber unter Einhaltung der Kündigungsfrist ohne besonderen Grund kündigen; nach langer Betriebszugehörigkeit lässt sich unter Umständen eine Abfindung aushandeln, ein Rechtsanspruch darauf besteht aber nicht.
Bei größeren Unternehmen kommt es auf die Umstände an: Gibt es häufig Konflikte oder werden gesetzliche Vorgaben nicht eingehalten, ist eine Berufsrechtsschutzversicherung sehr hilfreich. Sie schützt auch vor Kosten, die entstehen, wenn der Arbeitgeber den Mitarbeiter in Regress nehmen will. Vor dem Abschluss sollten Interessenten das Für und Wider dennoch genau abwägen.
Häufig gestellte Fragen
Was kostet eine Berufsrechtsschutzversicherung?
Einen pauschalen Preis gibt es nicht. Der Beitrag hängt vom gewählten Umfang (nur Berufsrechtsschutz oder Kombipaket), der vereinbarten Selbstbeteiligung sowie von Anbieter und Tarif ab. Ein Vergleich mehrerer Angebote lohnt sich; die konkreten Beiträge nennen die Versicherer in ihren jeweiligen Tarifen.
Welche Leistungen sind bei einer Kündigungsschutzklage abgedeckt?
In der Regel übernimmt die Berufsrechtsschutzversicherung die Anwalts- und Gerichtskosten der Auseinandersetzung mit dem Arbeitgeber, abzüglich einer vereinbarten Selbstbeteiligung. Das ist im Arbeitsrecht besonders wertvoll, weil vor dem Arbeitsgericht in der ersten Instanz jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten trägt – auch die obsiegende (§ 12a ArbGG). Voraussetzung ist eine Deckungszusage nach Prüfung der Erfolgsaussicht.
Lohnt sich eine Berufsrechtsschutzversicherung für Selbstständige und Freiberufler?
Sie kann sinnvoll sein, deckt aber andere Konflikte ab als beim Arbeitnehmer. Für Selbstständige und Freiberufler bieten Versicherer spezielle Firmen- oder Berufsrechtsschutz-Bausteine an; der genaue Umfang hängt vom Tarif ab und sollte vor Abschluss geprüft werden.
Was ist der Unterschied zwischen Berufsrechtsschutz und Privatrechtsschutz?
Der Berufsrechtsschutz greift bei Konflikten rund um das Arbeitsverhältnis, etwa bei Kündigung, Abmahnung oder Mobbing. Der Privatrechtsschutz deckt Streitigkeiten im privaten Bereich ab. Viele Anbieter kombinieren beide Bausteine in einem Vertrag.
Gibt es bei der Berufsrechtsschutzversicherung eine Wartezeit?
Ja, im Arbeitsrechtsschutz ist eine Wartezeit üblich – häufig drei Monate. Fälle, deren Ursache vor Ablauf dieser Frist liegt, sind nicht versichert. Deshalb sollte die Versicherung abgeschlossen werden, bevor sich ein Konflikt abzeichnet.
Disclaimer: Bitte beachten Sie, dass dieser Artikel ohne Gewähr ist und keine Rechtsberatung ersetzt.